Schwerbehinderung: Neuer GdB-Bescheid – Diese Steuerjahre kannst du noch ändern lassen

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Ein rückwirkend festgestellter Grad der Behinderung (GdB) ist mehr als ein Eintrag im Bescheid: Er kann dazu führen, dass bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden müssen – und zwar auch dann, wenn der Behinderten-Pauschbetrag damals nicht beantragt wurde.

Entscheidend sind allerdings nicht nur das rückwirkende Datum im GdB-Bescheid, sondern vor allem Fristen aus der Abgabenordnung, die viele Betroffene übersehen.

Warum ein rückwirkender GdB alte Steuerbescheide „knacken“ kann

Sobald die zuständige Behörde den GdB feststellt, entsteht ein sogenannter „Grundlagenbescheid“ für steuerliche Zwecke. Das Finanzamt ist an diese Feststellung gebunden und muss Folgebescheide (also Ihre Einkommensteuerbescheide) anpassen, soweit die Feststellung dafür relevant ist.

In der Praxis geht es fast immer um den Behinderten-Pauschbetrag, der bereits ab einem GdB von 20 gewährt und als Jahresbetrag grundsätzlich nicht anteilig gekürzt wird, selbst wenn der GdB im Laufe des Jahres beginnt oder sich ändert.

Die eigentliche Hürde sind nicht die Nachweise – sondern die Fristen

Viele glauben, ein rückwirkender GdB öffne automatisch „alle Jahre“. Genau das ist der häufigste Irrtum. Ob ein alter Steuerbescheid noch geändert werden darf, hängt davon ab, ob die steuerliche Festsetzungsfrist noch läuft oder ob eine Ablaufhemmung greift. Regelmäßig beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre; sie kann aber durch besondere Regeln verlängert werden, wenn ein Grundlagenbescheid im Spiel ist.

Besonders wichtig ist dabei: Bei GdB-Bescheiden (ausgestellt von einer Stelle, die keine Finanzbehörde ist) hilft die Ablaufhemmung nur dann, wenn der Antrag auf die GdB-Feststellung rechtzeitig gestellt wurde – also bevor die Festsetzungsfrist des betroffenen Steuerjahres abgelaufen ist.

Wer den GdB erst „zu spät“ beantragt, kann zwar einen rückwirkenden GdB bekommen, steuerlich aber trotzdem an bereits verjährten Jahren scheitern.

Prüfraster: In 3 Minuten erkennen, ob sich ein Änderungsantrag lohnt

Prüffrage Was es für Ihre Steuer bedeutet
Ab welchem Datum gilt der GdB laut Bescheid rückwirkend? Dieses Datum bestimmt, welche Veranlagungsjahre grundsätzlich betroffen sein können (z. B. ab 2022).
Wann wurde der GdB erstmals beantragt? Wenn der Antrag erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist eines Jahres gestellt wurde, ist dieses Jahr häufig steuerlich „zu“.
Welche Einkommensteuerjahre sind noch in der Festsetzungsfrist? Sind Jahre noch offen, ist eine Änderung meist unkompliziert – selbst bei bestandskräftigen Bescheiden.
Wann wurde der GdB-Bescheid bekannt gegeben bzw. wann hat das Finanzamt Kenntnis? Ab hier kann eine zusätzliche „Anpassungsfrist“ laufen, die Zeit für die Änderung verschafft.
Liegen die Nachweise vollständig vor? Meist reicht der Bescheid/Schwerbehindertenausweis bzw. die Bescheinigung der zuständigen Behörde; bei Pflegegrad gelten eigene Nachweise.

So stellen Sie den Änderungsantrag beim Finanzamt – ohne die typischen Formfehler

In der Praxis ist ein „Änderungsantrag“ meist der sauberste Weg, weil viele Jahre längst nicht mehr in der Einspruchsfrist sind. Wichtig ist, dass Sie nicht allgemein um „Neuberechnung“ bitten, sondern präzise benennen, was sich durch den Grundlagenbescheid ändern muss.

Musterstruktur:

Betreff: Antrag auf Änderung nach Grundlagenbescheid (rückwirkende Feststellung GdB)
Steuernummer/IdNr.: .
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde mit Bescheid der zuständigen Behörde vom … ein Grad der Behinderung von … rückwirkend ab dem … festgestellt.

Ich beantrage die Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre …, soweit die Feststellungen zum GdB steuerlich zu berücksichtigen sind (insbesondere Behinderten-Pauschbetrag).

Als Nachweis füge ich den Bescheid in Kopie bei.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Sie mehrere Jahre betreffen, nennen Sie sie konkret. Das verhindert Rückfragen und verkürzt die Bearbeitung messbar.

Welche Nachweise das Finanzamt typischerweise akzeptiert

Für den Behinderten-Pauschbetrag genügt regelmäßig der Ausweis nach SGB IX oder ein entsprechender Bescheid der zuständigen Behörde; bei niedrigeren GdB-Werten (ab 20) kommen Bescheinigung/Bescheid ebenfalls in Betracht.

Wichtig ist, dass das rückwirkende Datum klar erkennbar ist. Bei Merkzeichen (z. B. „H“, „Bl“, „TBl“) lohnt sich ein zweiter Blick, weil damit ein deutlich höherer Pauschbetrag möglich ist.

Rechenbeispiel: Warum selbst „kleine“ GdB-Werte Geld zurückholen können

Nehmen wir an, der GdB wird rückwirkend ab 2022 festgestellt und beträgt 50. Dann kommt ein Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro pro Jahr in Betracht. Die tatsächliche Steuerentlastung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab: Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 25 % entspräche das grob einer Entlastung von rund 285 Euro pro Jahr, bei 35 % eher rund 400 Euro – jeweils plus mögliche Solidar-/Kirchensteuer-Effekte.

Genau deshalb kann sich die Änderung über mehrere Jahre schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren, obwohl es „nur“ um einen Pauschbetrag geht.

Wenn das Finanzamt ablehnt: Der häufigste Ablehnungsgrund ist die „zu späte“ Antragstellung

Lehnt das Finanzamt ab, steckt oft keine inhaltliche Diskussion dahinter, sondern ein Fristenproblem: Das Amt argumentiert dann, das betreffende Jahr sei verjährt und eine Änderung nicht mehr möglich.

Der Kernpunkt, den Sie prüfen (und im Zweifel schriftlich nachschärfen) sollten, ist daher nicht der GdB selbst, sondern der Zeitpunkt des GdB-Antrags im Verhältnis zur Festsetzungsfrist des jeweiligen Steuerjahres. Genau hier entscheidet sich, ob die Ablaufhemmung überhaupt greifen kann.

Kurze FAQ

Gilt der Behinderten-Pauschbetrag auch rückwirkend für das ganze Jahr?
In der Praxis wird der Pauschbetrag als Jahresbetrag behandelt und nicht zeitanteilig gekürzt, selbst wenn sich der GdB im Laufe des Jahres ändert oder unterjährig festgestellt wird.

Muss ich damals den Pauschbetrag beantragt haben, damit der Bescheid geändert wird?
Nein, wenn ein Grundlagenbescheid vorliegt und die Änderungsvorschriften/fristen es zulassen, kann die Berücksichtigung nachgeholt werden.

Wie viele Jahre kann ich realistisch „zurück“ gehen?
Oft sind es die Jahre, die noch in der regulären Festsetzungsfrist liegen; weiter zurück geht es nur, wenn die Ablaufhemmung tatsächlich greift und der GdB rechtzeitig beantragt wurde.

Reicht der Schwerbehindertenausweis als Nachweis?
Häufig ja, alternativ der Bescheid der zuständigen Behörde; bei bestimmten Konstellationen (z. B. Pflegegrad) gelten ergänzende Nachweise.

Ersetzt das eine Steuerberatung?
Nein. Bei hohen Summen, Sonderfällen (Selbstständige, Verlustvorträge, außergewöhnliche Belastungen) oder strittigen Fristen ist professionelle Beratung sinnvoll.

Quellenliste

  • Einkommensteuergesetz: § 33b (Behinderten-Pauschbetrag)
  • Lohnsteuer-Hinweise 2025 zu § 33b (BMF)
  • Einkommensteuer-Handbuch: EStDV § 65 (Nachweis der Behinderung und des Pflegegrads)
  • Abgabenordnung: § 169 (Festsetzungsfrist), § 171 Abs. 10 (Ablaufhemmung bei
  • Grundlagenbescheiden), § 175 (Änderung wegen Grundlagenbescheid)
  • Anwendungserlass zur AO: AEAO zu § 175 (Einordnung GdB-Feststellung als Grundlagenbescheid)