Manche Menschen mit Schwerbehinderung, die Bürgergeld beziehen, leiden darunter, dass das Jobcenter Ihnen keine Stellenangebote vermittelt, obwohl Sie zu jedem Termin erscheinen und die fehlende Vermittlung beanstanden. Sie fragen sich, warum Ihnen keine Stellen angeboten werden und was Sie tun können.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, was die Gründe sein können, und was Sie tun können, um aus dieser deprimierenden Situation herauszukommen.
Unpassende Angebote und sinnlose Pflichtbewerbungen
Betroffene Leistungsberechtigte mit Schwerbehinderung kennen die Situation oft nur zu gut. Der zuständige Sachbearbeiter hat entweder garkeine Stellen für Sie in Aussicht oder aber er drückt Ihnen unpassende Vorschläge auf, auf die Sie sich bewerben sollen.
Unpassend deshalb, weil zum Beispiel bekannt ist, dass die entsprechenden Unternehmen keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, oder weil Sie für die jeweilige Arbeit nicht geeignet sind.
Ein Betroffener schreibt:
“Ich komme mir beim Jobcenter so vor, als ob das nur Beschäftigungstherapie für mich wäre, weil die ganz genau wissen, dass ich eh keinen Job finden werde, aber immer so tun, als ob das nur meine Schuld ist. Der neueste Gag ist, dass ich Pflichtbewerbungen schreiben soll. Ausgerechnet jetzt beim Bürgergeld, wo doch eigentlich der Vermittlungsvorrang weggefallen sein soll, erhalte ich keinerlei Unterstützung durch das Jobcenter, soll aber Pflichtbewerbungen schreiben.”
Woran kann die fehlende Vermittlung liegen?
Erst einmal: Jeder Lebenslauf ist unterschiedlich, und jede Jobsuche ist verschieden. Allerdings kommen immer wieder die gleichen Faktoren zum Tragen, die eine Rolle spielen können: Die Lage am Arbeitsmarkt, der zuständige Sachbearbeiter, die Arbeitgeber und Sie selbst.
Wenn der Sachbearbeiter nur sein Soll erfüllt
Gerade bei solchen als sinnlos erlebten Maßnahmen ist es schlicht möglich, dass das Jobcenter keine Stellen hat, die es Ihnen anbieten könnte. Um dennoch einen Level zu halten und “seine Arbeit zu tun”, beschäftigt Sie der Mitarbeiter dann mit nutzlosen Aufgaben wie Pflichtbewerbungen, die objektiv keine Aussicht auf Erfolg haben.
Sprechen Sie das Problem an
Wenn Sie diesen Eindruck haben, dann sollten Sie dies Ihrem Sachbearbeiter gegenüber offen aussprechen. Stellen Sie klar, dass Sie ernsthaft eine Erwerbsbeschäftigung suchen und Ihre Zeit nicht mit Pseudoaktivität vergeuden wollen.
Sagen Sie deutlich, dass Sie, wenn es keine geeigneten Stellen gibt, eine Weiterbildung fordern, die so ausgerichtet ist, dass Sie eine echte Perspektive haben.
Fragen Sie nach Arbeitgebern, denen Inklusion wichtig ist
Inklusion soll zwar ein politisches Ziel sein, ist aber längst nicht bei allen Arbeitgebern im Denken verankert. Oft genug gibt es Vorurteile gegenüber Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, und besonders gegenüber jenen, die besondere psychische Bedürfnisse haben. Unwissenheit mischt sich hier häufig mit Vorurteilen.
Dabei kann ein Mensch, der im Rollstuhl sitzt, eine Arbeit am Schreibtisch ebenso erbringen wie ein Mensch ohne Behinderung. Viele Menschen mit Behinderung sind Fachkräfte und Ihrem Arbeitgeber gegenüber ausgesprochen loyal.
Manche Arbeitgeber sehen aber nicht die gesetzlichen Sonderregelungen, von denen Sie profitieren, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen, sondern schrecken vor einem möglichen Aufwand zurück (wie zum Beispiel einem angepassten Arbeitsplatz, mehr Urlaubstagen oder früherer Rente).
An der Einstellung solcher Arbeitgeber können weder Sie noch der zuständige Sachbearbeiter etwas ändern. Sie können jedoch mit dem Mitarbeiter zusammen gezielt nach Arbeitgebern suchen, die bekannt dafür sind, Inklusion als Chance zu sehen und zu gestalten, und die Sie gerne einstellen würden.
Den Sachbearbeiter wechseln
Wenn Sie die Erfahrung machen, dass Ihr Sachbearbeiter Sie aufs Abstellgleis schiebt, dann haben Sie die Möglichkeit, den Sachbearbeiter zu wechseln. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen. Zunächst soltlen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Das Jobcenter und damit die jeweiligen Sachbearbeiter stehen in der Pflicht, Sie nach ihren Möglichkeiten in eine dem individuellen Profil entsprechende Arbeit zu vermitteln, und / oder Sie für eine mögliche Stelle zu qualifizieren. Kommt der Mitarbeiter dieser Pflicht nicht nach, oder liegen sie beide über Kreuz, dann können Sie auf einem anderen Sachbearbeiter bestehen.
Wenn die Dienstaufsichtsbehörde im Sande verläuft, können Sie laut Paragraf 17 Absatz 1 SGB X einen Befangenheitsantrag gegen den Mitarbeiter stellen. Befangenheit liegt vor, wenn der Mitarbeiter Sie diskriminiert oder Ihnen gegenüber deutlich vorgenommen ist.
Befangenheitsantrag bei Diskriminierung und Voreingenommenheit
Gerade bei einer Behinderung kann dies der Fall sein. Das gilt besonders, wenn Sie bemerken, dass der Mitarbeiter Ihnen sinnlose Maßnahmen aufdrückt, Ihnen aber interessante Stellenangebote vorenthält.
Auch wenn er direkt oder unterschwellig suggeriert, dass er Sie wegen Ihrer Behinderung nicht für leistungsfähig hält, liegt Befangenheit vor.
Auch nachweisliche Inkompetenz ist ein Grund, den Sachbearbeiter wegen Befangenheit zu wechseln.
Wenn also klar wird, dass dem Mitarbeiter die Voraussetzungen fehlen, um Sie in Ihrem Bereich bei der Arbeitssuche zu fördern, dann rechtfertigt das einen Wechseln.