Das Merkzeichen „G“ wird vergeben, wenn eine Person im Alltag durch eine Gehbehinderung eingeschränkt ist. Viele Betroffene kennen in diesem Zusammenhang vor allem das Merkzeichen „aG“ („außergewöhnliche Gehbehinderung“), das den blauen Parkausweis ermöglicht und den Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert.
Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch, sodass „aG“ häufig nur bei massiv eingeschränkter Mobilität bewilligt wird.
Wer jedoch nicht die Kriterien für „aG“ erfüllt, kann mit dem Merkzeichen „G“ dennoch erhebliche Vergünstigungen erhalten.
Oft wird das Merkzeichen „G“ deshalb als „kleiner Bruder“ des „aG“ bezeichnet, weil es bestimmte Erleichterungen im Alltag bietet, ohne dass die Behinderung als „außergewöhnlich“ eingestuft sein muss.
Warum ist das Merkzeichen „G“ so vorteilhaft?
Die meisten Menschen denken bei Mobilitätseinschränkungen in erster Linie an die Möglichkeit, auf Behindertenparkplätzen zu parken. Genau das gestattet „G“ jedoch nicht: Den begehrten blauen Parkausweis gibt es nur mit „aG“.
Allerdings kann man unter Umständen einen gelben Parkausweis erhalten, wenn man das Merkzeichen „G“ besitzt und weitere Vorgaben erfüllt. Dieser Ausweis erlaubt in einigen Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein, in bestimmten Bereichen zu parken, die für andere nicht zugänglich sind.
Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin, dass man mit „G“ die sogenannte Wertmarke bekommt. Wer im Alltag vorwiegend öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann sich für 104 Euro im Jahr eine Wertmarke ausstellen lassen, um anschließend in ganz Deutschland den Nahverkehr ohne weitere Kosten zu nutzen.
Diese Ersparnis ist besonders hilfreich für alle, die häufig Bus oder Bahn fahren müssen und dadurch schnell hohe Fahrtkosten hätten.
Mehr Geld durch das Merkzeichen „G“ in der Grundsicherung
Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung ist das Merkzeichen „G“ besonders wertvoll. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der maßgebliche monatliche Regelsatz für alleinstehende Personen bei 568 Euro. Wer das Merkzeichen „G“ hat, erhält zusätzlich 17 Prozent dieses Regelsatzes. Dies bedeutet einen monatlichen Zuschlag von gut 96 Euro.
Der Hintergrund ist, dass Menschen mit einer Gehbehinderung oft höhere Aufwendungen haben. Sie benötigen mitunter spezielle Fahrten, Hilfsmittel oder Unterstützung bei Besorgungen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Der Gesetzgeber erkennt dies an und gewährt bei Vorliegen des Merkzeichens „G“ daher einen sogenannten Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des üblichen Regelsatzes.
Wie erhält man das Merkzeichen „G“?
Ob man „G“ in den Schwerbehindertenausweis eingetragen bekommt, entscheidet das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage ärztlicher Gutachten.
Betroffene, die bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzen, können einen Änderungsantrag stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für „G“ nun erfüllt sind. Wer sich erstmals mit dem Thema Schwerbehinderung befasst, muss beim Erstantrag klären, ob eine Gehbehinderung vorliegt und inwieweit diese ärztlich attestiert werden kann.
Wer sich unsicher ist, ob die eigenen gesundheitlichen Einschränkungen für „G“ ausreichen, sollte eine professionelle Sozialberatung in Anspruch nehmen. Die dortigen Fachleute wissen, wie die Antragsverfahren ablaufen, welche Unterlagen benötigt werden und wie sich eventuelle Widersprüche bei Ablehnung am besten formulieren lassen.
Warum kann sich ein gescheiterter Antrag auf „aG“ dennoch lohnen?
Viele Menschen versuchen zunächst, das Merkzeichen „aG“ zu erhalten, weil sie die Vorteile des blauen Parkausweises nutzen möchten. Wird das „aG“ abgelehnt, besteht jedoch die Möglichkeit, dass zumindest „G“ anerkannt wird.
In vielen Fällen prüft das Versorgungsamt von sich aus, ob „G“ infrage kommt, wenn ein Antrag auf „aG“ scheitert. Ist dies nicht geschehen, kann man selbst aktiv werden und auf das Merkzeichen „G“ hinweisen oder einen Änderungsantrag stellen.
Besonders lohnend ist dieser Schritt für Personen, die Grundsicherung beziehen. Denn selbst wenn man nicht auf Behindertenparkplätzen stehen darf, kann man von dem Aufschlag auf den Regelsatz und der Wertmarke enorm profitieren. Gerade wenn das Budget ohnehin knapp bemessen ist, machen zusätzliche rund 96 Euro im Monat (Stand 2025) einen deutlichen Unterschied im Alltag.
Weshalb lohnt sich eine Beratung?
Wer sich im Dschungel der Antragsformulare verliert, kann auf die Erfahrung von Sozialverbänden wie dem Sozialverband Schleswig-Holstein oder anderen Fachstellen zurückgreifen.
Sie unterstützen Ratsuchende dabei, den Antrag korrekt zu stellen, notwendige Unterlagen einzureichen und eventuell Widerspruch einzulegen. Insbesondere wenn Unsicherheit darüber besteht, ob die Voraussetzungen für „G“ tatsächlich vorliegen, hilft eine fachkundige Beratung bei der Einordnung der ärztlichen Diagnosen.
Was ist das Fazit zum Merkzeichen „G“?
Das Merkzeichen „G“ verhilft einer großen Gruppe von Menschen mit Gehbehinderung zu sinnvollen Erleichterungen. Ob durch den gelben Parkausweis, die Wertmarke im öffentlichen Nahverkehr oder den Mehrbedarf in der Grundsicherung: „G“ kann den Alltag spürbar verbessern.
Gerade für Personen, denen das Merkzeichen „aG“ verweigert wurde, lohnt sich ein genauer Blick auf „G“, denn hier liegen die Zugangshürden niedriger. Damit verbunden sind finanzielle Vorteile, mehr Mobilität und eine bessere soziale Teilhabe.
Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, sollte sich an eine Sozialberatung wenden. Dort wird geklärt, welche Möglichkeiten bestehen und wie man am besten vorgeht, um „G“ erfolgreich zu erhalten. Die finanziellen und praktischen Mehrwerte sind in vielen Fällen enorm – zumal die Lebensqualität