Schwerbehinderung: Früher Renteneintritt mit höherer Rente?

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Menschen mit Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr, haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, die Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen sollen.

Zu diesen Nachteilausgleichen gehören am Arbeitsplatz das Recht auf mehr Urlaubstage, der Verzicht auf Mehrarbeit, eine ihren Bedürfnissen angepasste Gestaltung des Arbeitsplatzes, ein besonderer Kündigungsschutz und eine spezielle Form der Altersrente.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht drei Formen der Altersrente, die Vorteile für die Betroffenen haben im Vergleich zur regulären Altersrente. Dies ist erstens die Altersrente für langjährig Versicherte, zweitens die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und drittens die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

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Was sind die Voraussetzungen für diese spezielle Rentenform?

Die erste Voraussetzung, um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beziehen, ist, dass Sie anerkannt schwerbehindert sind. Sie müssen dafür einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen.

Notwendig dabei ist: Diese Schwerbehinderung muss an dem Tag vorliegen, an dem Ihre Altersrente für Schwerbehinderung beginnt. Wird Ihr Grad der Behinderung vor Beginn der Rente unter 50 herabgestuft, dann gelten Sie nicht mehr als schwerbehindert und haben keinen Anspruch mehr auf diese Rentenform.

Die zweite Voraussetzung ist die gleiche wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Sie müssen mindestens 35 Jahre als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen. Dazu zählen Pflichtbeiträge während sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit, dazu gehören auch freiwillige Beiträge, Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege für Angehörige, Wehr- und Zivildienst und Zeiten der Arbeitslosigkeit über die Arbeitslosenversicherung (nicht Bürgergeld und nicht Sozialhilfe).

Beides muss also gegeben sein. Mit einer Schwerbehinderung ohne die 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung haben Sie keinen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Was sind die Vorteile dieser Rentenform?

Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie gegenüber einer regulären Altersrente, die mit der Regelalterszeit beginnt, den Vorteil, früher in den Ruhestand eintreten zu können.

Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen und müssen dafür keine Abschläge leisten, erhalten also Ihre vollen Rentenbezüge. Sie können außerdem noch einmal drei Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen für diese zusätzliche Zeit aber pro Monat 0,3 Prozent Abschlag pro Monat in Kauf nehmen.

Für die drei Jahre beträgt der Abschlag also 10,8 Prozent Ihrer Rente, die Sie jeden Monat weniger bekommen, und das für den Rest Ihres Lebens.

Von allen drei Altersrenten, die einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die flexibelste, da sie ermöglicht, ohne Abschläge in Rente zu gehen wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Zusätzlich können Menschen mit Schwerbehinderung auch mit Abschlägen in Frührente gehen, wie langjährig Versicherte.

Früher in Rente und höhere Auszahlung

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht es Ihnen, früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Das bedeutet, dass sie gegenüber einer normalen vorgezogenen Altersrente zwei Jahre länger einen höheren Rentenbetrag beziehen. Sie bekommen also faktisch mehr Rente ausgezahlt, als auf dem “normalen” Weg.