Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) zwischen 30 und 50 haben, kรถnnen Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, um Unterstรผtzung im Alltag und Berufsleben zu erhalten.
Voraussetzungen fรผr Gleichstellung
- Grad der Behinderung: Ein GdB von mindestens 30 und weniger als 50.
- Feststellung: Ein GdB von 30 oder 40 wurde durch das Versorgungsamt, einen Rentenbescheid der Unfallversicherung oder eine Gerichtsentscheidung bestรคtigt.
- Bezug zu Deutschland: Sie wohnen oder arbeiten rechtmรครig in Deutschland.
- Beschรคftigungssituation: Aufgrund Ihrer Behinderung haben Sie Schwierigkeiten, eine geeignete Arbeit zu finden oder Ihr aktueller Arbeitsplatz ist gefรคhrdet, z.B. durch hรคufige Fehlzeiten, geringe Belastbarkeit oder eingeschrรคnkte Mobilitรคt.
Ausnahmen von der Gleichstellung
Nicht alle Personen kรถnnen gleichgestellt werden. Insbesondere unkรผndbare Beamte, Richter und Arbeitnehmer mit besonderem Kรผndigungsschutz sind in der Regel abgesichert und erfรผllen oft nicht die Voraussetzungen fรผr eine Gleichstellung. In Ausnahmefรคllen, wie bei drohender Versetzung eines Beamten aufgrund der Auflรถsung seiner Dienststelle, kann jedoch eine Gleichstellung mรถglich sein.
So lรคuft der Antragsprozess ab
- Kontaktaufnahme mit dem Versorgungsamt: Lassen Sie Ihren Grad der Behinderung feststellen. Bei einem GdB von 50 oder hรถher kรถnnen Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Liegt Ihr GdB unter 50, aber mindestens bei 30, ist ein Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur fรผr Arbeit erforderlich.
- Antragstellung bei der Agentur fรผr Arbeit: Reichen Sie den Bescheid des Versorgungsamts zusammen mit dem Antragsformular bei der Agentur fรผr Arbeit ein. Dies kann schriftlich, mรผndlich oder telefonisch erfolgen. Unterstรผtzung bietet auch die Schwerbehindertenvertretung Ihres Betriebs.
- Prรผfung durch die Agentur fรผr Arbeit: Die Behรถrde prรผft Ihre Unterlagen und kann dabei mit Ihrem Arbeitgeber sowie der Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens sprechen. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Wer gibt Unterstรผtzung beim Antrag
Die Agentur fรผr Arbeit bietet ein kostenloses Service-Telefon (0800 4 555500), รผber das Sie Hilfe beim Antrag erhalten kรถnnen. Auch die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens kann Sie unterstรผtzen.
Vorteile der Gleichstellung
Bei erfolgreicher Gleichstellung profitieren Sie von verschiedenen Erleichterungen und Rechten, die auch fรผr schwerbehinderte Menschen gelten:
- Besonderer Kรผndigungsschutz
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Kostenรผbernahme fรผr Hilfsmittel oder spezielle Reha-Angebote
- Unterstรผtzung bei der Arbeitsplatzgestaltung: Finanzierung von barrierefreien Umbauten
- Betreuung durch Fachdienste: Zum Beispiel durch Integrationsfachdienste
- Lohnkostenzuschรผsse: Fรผr den Arbeitgeber und Anreize zur Beschรคftigung
- Wahlberechtigung: Fรผr die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen
Einige Vorteile, wie Zusatzurlaub oder kostenlose Befรถrderung, bleiben jedoch ausschlieรlich schwerbehinderten Menschen vorbehalten.