Schwerbehinderung: Diese Vorteile hat man wenn man Gleichstellung beantragt

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Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) zwischen 30 und 50 haben, können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, um Unterstützung im Alltag und Berufsleben zu erhalten.

Voraussetzungen für Gleichstellung

  • Grad der Behinderung: Ein GdB von mindestens 30 und weniger als 50.
  • Feststellung: Ein GdB von 30 oder 40 wurde durch das Versorgungsamt, einen Rentenbescheid der Unfallversicherung oder eine Gerichtsentscheidung bestätigt.
  • Bezug zu Deutschland: Sie wohnen oder arbeiten rechtmäßig in Deutschland.
  • Beschäftigungssituation: Aufgrund Ihrer Behinderung haben Sie Schwierigkeiten, eine geeignete Arbeit zu finden oder Ihr aktueller Arbeitsplatz ist gefährdet, z.B. durch häufige Fehlzeiten, geringe Belastbarkeit oder eingeschränkte Mobilität.

Ausnahmen von der Gleichstellung

Nicht alle Personen können gleichgestellt werden. Insbesondere unkündbare Beamte, Richter und Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz sind in der Regel abgesichert und erfüllen oft nicht die Voraussetzungen für eine Gleichstellung. In Ausnahmefällen, wie bei drohender Versetzung eines Beamten aufgrund der Auflösung seiner Dienststelle, kann jedoch eine Gleichstellung möglich sein.

So läuft der Antragsprozess ab

  1. Kontaktaufnahme mit dem Versorgungsamt: Lassen Sie Ihren Grad der Behinderung feststellen. Bei einem GdB von 50 oder höher können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Liegt Ihr GdB unter 50, aber mindestens bei 30, ist ein Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
  2. Antragstellung bei der Agentur für Arbeit: Reichen Sie den Bescheid des Versorgungsamts zusammen mit dem Antragsformular bei der Agentur für Arbeit ein. Dies kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Unterstützung bietet auch die Schwerbehindertenvertretung Ihres Betriebs.
  3. Prüfung durch die Agentur für Arbeit: Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und kann dabei mit Ihrem Arbeitgeber sowie der Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens sprechen. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Wer gibt Unterstützung beim Antrag

Die Agentur für Arbeit bietet ein kostenloses Service-Telefon (0800 4 555500), über das Sie Hilfe beim Antrag erhalten können. Auch die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens kann Sie unterstützen.

Vorteile der Gleichstellung

Bei erfolgreicher Gleichstellung profitieren Sie von verschiedenen Erleichterungen und Rechten, die auch für schwerbehinderte Menschen gelten:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Kostenübernahme für Hilfsmittel oder spezielle Reha-Angebote
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung: Finanzierung von barrierefreien Umbauten
  • Betreuung durch Fachdienste: Zum Beispiel durch Integrationsfachdienste
  • Lohnkostenzuschüsse: Für den Arbeitgeber und Anreize zur Beschäftigung
  • Wahlberechtigung: Für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen

Einige Vorteile, wie Zusatzurlaub oder kostenlose Beförderung, bleiben jedoch ausschließlich schwerbehinderten Menschen vorbehalten.