Schwerbehinderung: Diese Pflegeleistungen steigen 2025 erheblich

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Zum 1. Januar 2025 treten umfassende ร„nderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Besonders hervorzuheben ist die Erhรถhung fast aller Pflegeleistungen um 4,5 %. Dieser Schritt soll die gestiegenen Kosten im Pflegebereich abfedern und Pflegebedรผrftigen sowie ihren Angehรถrigen mehr finanzielle Unterstรผtzung bieten.

Welche Leistungen der Pflegeversicherung steigen 2025?

Die Erhรถhung betrifft verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Konkret steigen die Pflegesachleistungen, die fรผr professionelle Pflegekrรคfte in Anspruch genommen werden kรถnnen. Abhรคngig vom Pflegegrad stehen folgende Betrรคge zur Verfรผgung:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Auch das Pflegegeld, das Pflegebedรผrftige erhalten, die von Angehรถrigen oder Freunden gepflegt werden, wird erhรถht. Die neuen monatlichen Betrรคge staffeln sich wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Zuschuss fรผr Wohnumfeld

Zusรคtzlich erhรถht sich der Zuschuss fรผr wohnumfeldverbessernde MaรŸnahmen auf maximal 4.180 Euro je MaรŸnahme. Dieser Zuschuss kann fรผr Umbauten genutzt werden, die die Wohnung barrierefreier gestalten.

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung: Wer profitiert von den ร„nderungen?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu kรถnnen, mรผssen bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sein. Dazu gehรถren:

  • Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad (2 bis 5) ist Grundvoraussetzung fรผr den Bezug von Leistungen.
  • Antrag: Ein Antrag bei der zustรคndigen Pflegekasse muss gestellt werden.
  • Vorversicherungszeit: In den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mรผssen mindestens zwei Jahre Pflegeversicherung bestanden haben.

Wechsel zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung: Was ist zu beachten?

Ein Wechsel zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung ist mรถglich, erfordert jedoch einige Schritte.

Neue Begutachtung: Bei einem Wechsel muss eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen, um den Pflegegrad festzustellen.

Anrechnung der Vorversicherungszeit: Die in der vorherigen Versicherung zurรผckgelegte Zeit wird in der Regel angerechnet.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Es empfiehlt sich, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu fรผhren und รคrztliche Unterlagen bereitzuhalten.

Welche Leistungen gibt es fรผr Menschen ohne Pflegegrad?

Fรผr Menschen ohne Pflegegrad stehen bestimmte Leistungen zur Verfรผgung. Dazu gehรถren:

Entlastungsbetrag: Monatlich 131 Euro (ab 01.01.2025) fรผr Entlastungsleistungen wie Tagespflege oder Unterstรผtzung im Alltag.

Hilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Windeln werden mit 42 Euro monatlich bezuschusst.

Verhinderungspflege: Was รคndert sich 2025?

Die Verhinderungspflege ermรถglicht es, die Pflegeperson zu entlasten, wenn diese verhindert ist. Ab 01.07.2025 entfรคllt fรผr alle Pflegebedรผrftigen ab Pflegegrad 2 die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit. Zudem verlรคngert sich der Nutzungszeitraum von sechs auf acht Wochen.

Wohngruppenzuschlag: Was ist das und wer hat Anspruch?

Der Wohngruppenzuschlag in Hรถhe von 224 Euro (ab 01.01.2025) steht Bewohnern von ambulant betreuten Wohngruppen zu. Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe bestimmte Kriterien erfรผllt, die im ยง 38a SGB XI festgelegt sind.

Was ist das Entlastungsbudget und wie wird es genutzt?

Ab 01.07.2025 wird das Entlastungsbudget fรผr alle Pflegebedรผrftigen ab Pflegegrad 2 eingefรผhrt. Es bรผndelt die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und kann flexibel genutzt werden.

Worauf muss ich bei der Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen achten?

Entlastungsleistungen kรถnnen nur von Anbietern erbracht werden, die nach Landesrecht zugelassen sind. Dazu sollte man sich vorab bei der Pflegekasse zu informieren.