Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt das Jahr 2026 beim Pflegegeld keine automatische Anhebung. Nach dem Plus von 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben die Sätze im kommenden Jahr unverändert; die nächste planmäßige Anpassung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis
Die aktuellen Beträge: Status quo bis 2028
Wer zu Hause gepflegt wird und Anspruch auf Pflegegeld hat, erhält seit 2025 je nach Pflegegrad monatlich 347 Euro (Grad 2), 599 Euro (Grad 3), 800 Euro (Grad 4) oder 990 Euro (Grad 5).
Diese Beträge waren zum Jahreswechsel 2025 angehoben worden und gelten 2026 fort. Für Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld. Die Verbraucherzentrale und weitere Ratgeberseiten führen diese Beträge übereinstimmend; sie bilden die faktische Bezugsgröße für das ganze Jahr 2026.
Tabelle: Wann steigt das Pflegegeld?
Jahr | Änderung beim Pflegegeld |
---|---|
2026 | Keine Erhöhung. Die Beträge bleiben auf dem seit 1. Januar 2025 geltenden Niveau: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €; Pflegegrad 1: kein Pflegegeld. |
2027 | Keine Erhöhung. Pflegegeld bleibt unverändert auf dem 2025er Niveau (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €; PG 1: kein Pflegegeld). |
2028 | Geplante Dynamisierung zum 1. Januar 2028; konkrete Beträge stehen noch nicht fest. Die Anpassung soll sich an der Kerninflation orientieren. |
Quellen: Offizielle Beträge des Bundesgesundheitsministeriums (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) sowie aktuelle Berichte, wonach 2026/2027 keine Erhöhung vorgesehen ist und die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 geplant ist. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Entlastungsleistungen: 131 Euro pro Monat und ein flexibles Jahresbudget
Querschnitt über alle Pflegegrade bleibt der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat bestehen, der 2025 von 125 Euro auf 131 Euro angehoben wurde. Zusätzlich gilt seit 1. Juli 2025 das gemeinsame Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro jährlich – ein Baustein, der in der Praxis spürbar mehr Flexibilität bei Auszeiten oder Übergangslösungen schafft.
Beide laufen 2026 unverändert weiter. Offizielle Unterlagen des Bundesgesundheitsministeriums bestätigen sowohl das Budget als auch die Anhebung des Entlastungsbetrags.
Der „Zukunftspakt Pflege“: Kommission arbeitet am Umbau
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ legt seit Oktober 2025 Zwischenstände vor. Aus dem jüngsten Sachstandsbericht geht hervor, dass die soziale Pflegeversicherung unter steigenden Ausgaben und demografischem Druck steht und die Facharbeitsgruppen an Vorschlägen zur Finanzierung und zur Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile arbeiten.
Der Bericht zeigt die Notwendigkeit struktureller Reformen und liefert die Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die frühestens 2026 greifen.
Streitpunkt Pflegegrad 1: Prüfauftrag auf Abschaffung
Besonders kontrovers ist die politische Diskussion über den möglichen Wegfall des Pflegegrads 1. Medienberichte zufolge prüft die Bundesregierung diese Option, um kurzfristig Mittel zu sparen.
Schätzungen des RWI zufolge ließen sich dadurch jährlich rund 1,8 Milliarden Euro einsparen; betroffen wären mehr als 860.000 Personen, die heute insbesondere den Entlastungsbetrag nutzen.
Zugleich wächst der Widerstand: Sozialverbände und Teile der Politik warnen vor sozialen Schieflagen, mehrere Landesregierungen lehnen Kürzungen ab. Der Tenor seriöser Berichterstattung: Es gibt keinen Beschluss, die Prüfung läuft – und sie ist hoch umstritten.
Familienpflegegeld in der Debatte: Lohnersatz für Angehörige
Parallel wird über ein neues „Familienpflegegeld“ diskutiert – eine Lohnersatzleistung nach Vorbild des Elterngelds, die pflegende Angehörige zeitweise aus dem Erwerbsleben heraus absichern soll.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat den Einstieg befürwortet; Details zu Höhe, Dauer und Anspruchsvoraussetzungen sind noch offen und hängen auch von der Haushaltslage ab. Ob und wann ein solches Instrument kommt, entscheidet die Koalition erst nach Vorliegen konkreter Modelle und Finanzpfade.
Finanzierungslücke: Warum die Beiträge nicht alles richten
Die Brisanz erklärt sich aus der Finanzierung: Für 2026 wird in der Pflegeversicherung eine Lücke in Milliardenhöhe genannt, während die Beitragssätze aus konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Gründen möglichst stabil gehalten werden sollen.
Branchen- und Kassenverbände mahnen deshalb tragfähige Lösungen an, die kurzfristige Stopfmaßnahmen ablösen. Aktuelle Berichte zum „Zukunftspakt Pflege“ sowie Analysen aus dem Kassenlager zeichnen ein Bild fortgesetzten Kostendrucks und verweisen auf die Notwendigkeit, Eigenanteile zu dämpfen, ohne Versorgungsqualität zu gefährden.
Einordnung für Betroffene: Was jetzt wichtig ist
Für Pflegebedürftige und Angehörige zählt kurzfristig vor allem Planungssicherheit. Die Pflegegeld-Sätze von 2025 gelten 2026 weiter, ebenso der Entlastungsbetrag von 131 Euro und das Jahresbudget von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Mittelfristig hängt viel davon ab, ob die Politik den Pflegegrad 1 antastet, ob ein Familienpflegegeld eingeführt wird und mit welchen Maßnahmen die Eigenanteile in stationären Einrichtungen begrenzt werden. Bis 2028 ist eine nächste, an der Kerninflation orientierte Anpassung gesetzlich angelegt – alles Weitere entscheidet sich an den Reformvorschlägen, die Bund und Länder nun ausarbeiten.