Für Menschen mit Behinderungen gelten Erleichterungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In privaten Krankenversicherungen müssen sie hingegen mit erhöhten Beiträgen rechnen.
Inhaltsverzeichnis
Familienversicherung ohne Altersgrenze
Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, dann gilt für Kinder mit Behinderungen keine Altersgrenze für die Familienversicherung, wenn sie nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können. Dafür muss die Behinderung allerdings bereits vorhanden gewesen, als die Familienversicherung bestand.
Diese Regelung betrifft nicht nur leibliche, sondern auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkel, wenn ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung diese hauptsächlich unterhält.
Gesetzliche Krankenversicherung auch bei geringfügiger Beschäftigung
Menschen mit Behinderungen unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, wenn sie beschäftigt sind, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Hier gelten nicht die allgemeinen Regeln für geringfügig Beschäftigte.
Probleme bei privater Krankenversicherung
Mit einer Schwerbehinderung ist die Aufnahme in eine private Krankenversicherung hingegen meist mit Hürden verbunden. Versicherungsanbieter lehnen die Aufnahme besonders dann ab, wenn die Behinderung infolge einer Erkrankung entstand. Vorerkrankungen gelten nämlich als großer Risiko- und damit Kostenfaktor.
Werden die Betroffenen doch aufgenommen, verlangt die Versicherung oft erhebliche Risikozuschläge. Allerdings ist dies eine Tendenz und keine allgemeingültige Regel. Ein Anbieter verlangt vielleicht überhaupt keinen höheren Beitrag, während ein anderer die Betroffenen gar nicht erst aufnimmt.
Menschen mit Schwerbehinderung, die beabsichtigen, in eine private Krankenversicherung einzutreten oder dies müssen, sollten also genau vergleichen und sich fachkundig beraten lassen.
Basistarife der privaten Krankenversicherungen
Menschen mit Behinderungen können in einer privaten Krankenversicherung die Basistarife nutzen. Diese entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, und es darf hier keine Risikozuschläge geben.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse
Es gibt für Menschen mit Schwerbehinderung eine Sonderregel. Sind diese privat versichert und tritt die Behinderung ein, wenn sie sich bereits in dieser Versicherung befinden, dann können sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Das ist sogar möglich, wenn die Betroffenen nicht sozialversicherungspflichtig sind. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Dieser Wechsel muss nämlich in drei Monaten nach Feststellung der Behinderung erfolgen.
Warum sollten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Dieser Wechsel ist besonders dann anzuraten, wenn durch den Beginn der Behinderung das Einkommen sinkt, und sie sich die hohen Tarife der privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können.
Welche Versicherungspflicht besteht bei Schwerbehinderung
Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse entsteht, wenn die Betroffenen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder anerkannten Blindenwerkstätten tätig sind. Das gilt auch für die von solchen Einrichtungen in Heimarbeit Beschäftigten.
Außerdem sind Menschen mit Behinderungen gesetzlich pflichtversichert, die in Heimen und Einrichtungen regelmäßig mindestens 20 Prozent der Leistung voll Erwerbsfähiger in diesem Berufsfeld erbringen.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
Schwerbehinderte Menschen können der gesetzlichen Krankenversicherung auch freiwillig beitreten. Dafür müssen entweder Sie selbst, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner waren in den letzten 5 Jahren vor dem Beitritt drei Jahre oder mehr gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.