Rund 800.000 Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und leben entweder stationär oder vollstationär in einem Pflegeheim. Dies entspricht etwa 14% der insgesamt 5,7 Millionen pflegebedürftigen Personen im Land.
Für viele dieser Menschen bedeutet die Entscheidung, in ein Pflegeheim umzuziehen, nicht nur eine bedeutende Veränderung im Leben, sondern auch eine Reihe von praktischen Herausforderungen.
Eine der größten Hürden ist der Umzug selbst, der nicht nur emotional belastend, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.
Was viele Betroffene und ihre Familien jedoch nicht wissen: Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag Umzugskosten von bis zu 4.000 Euro und sogar bis zu 8000 Euro, wenn zwei Pflegebedürftige in eine Pflegeeinrichtung umziehen .
Wir erläutern, wie Pflegebedürftige von diesem Zuschuss profitieren können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Grundlagen für die Übernahme der Umzugskosten bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Umzug oft in ein Pflegeheim oft notwendig
Im Alter und besonders bei Pflegebedürftigkeit verändert sich der Anspruch an das eigene Zuhause.
Die gewohnte Wohnung ist oft nicht mehr barrierefrei, sodass die täglichen Aufgaben und Bewegungen im eigenen Heim zunehmend schwerer fallen. In vielen Fällen ist eine bauliche Anpassung der Wohnung entweder nicht möglich oder zu teuer.
Hier bleibt dann häufig nur der Umzug in eine geeignete Pflegeeinrichtung oder in eine barrierefreie Wohnung als Lösung. Dies ist jedoch ein aufwendiger Prozess, der nicht nur physisch und emotional belastend ist, sondern auch erhebliche finanzielle Kosten verursacht.
Besonders für pflegebedürftige Rentner ist es eine Herausforderung, einen Umzug ohne externe Hilfe zu bewältigen.
Der Umzug in ein Pflegeheim, insbesondere für ältere Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, erfordert die Unterstützung durch ein professionelles Umzugsunternehmen.
Doch dies ist nicht immer zu stemmen. Hier greift die gesetzliche Pflegeversicherung und stellt auf Antrag einen Zuschuss zur Verfügung, der einen Teil der Umzugskosten abdecken kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss zu erhalten?
Nicht jeder Umzug wird von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Es gibt klare rechtliche Vorgaben, die den Anspruch auf einen Umzugszuschuss regeln. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, damit die Pflegekasse die Kosten für den Umzug übernimmt.
Zunächst muss die pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 1 nachweisen. Das bedeutet, dass ein gewisser Pflegebedarf festgestellt worden sein muss, der eine stationäre Betreuung erforderlich macht.
Der Pflegegrad wird von einem Gutachter der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Pflegekasse festgelegt und dient als Grundlage für die Unterstützung bei Umzugskosten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die aktuelle Wohnung der pflegebedürftigen Person nicht barrierefrei ist und nicht an die speziellen Bedürfnisse der Person angepasst werden kann.
In vielen Fällen ist die Wohnung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität schlichtweg nicht geeignet – sei es aufgrund von Treppen, zu engen Räumen oder anderen baulichen Gegebenheiten, die den Alltag erschweren.
Eine bauliche Anpassung an diese Bedürfnisse ist nicht immer möglich oder finanziell tragbar, sodass der Umzug in ein Pflegeheim oder eine andere geeignete Wohnform erforderlich wird.
Zudem muss die pflegebedürftige Person nicht in der Lage sein, den Umzug selbstständig durchzuführen.
Dies bedeutet, dass die betroffene Person aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf fremde Hilfe angewiesen ist. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernimmt, das den Umzug organisiert und durchführt.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Der Zuschuss, den die Pflegekasse für den Umzug in ein Pflegeheim gewährt, kann bis zu 4.000 Euro betragen. Diese Summe deckt in der Regel die Kosten für das Umzugsunternehmen, einschließlich der Transporte und des notwendigen Aufwands.
Sollte eine pflegebedürftige Person mit einem weiteren pflegebedürftigen Angehörigen zusammen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss sogar bis zu 8.000 Euro betragen.
Dies gilt beispielsweise für Paare, bei denen beide Partner pflegebedürftig sind und gemeinsam in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen.
Wichtig: Dieser Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Pflegebedürftige nachweislich nicht in der Lage sind , den Umzug selbst zu organisieren oder durchzuführen.
Eine einfache Zahlung für Umzugskosten ohne Pflegebedarf wird nicht von der Pflegekasse übernommen. Der Zuschuss ist also an die Pflegebedürftigkeit der Person gekoppelt und dient dazu, die zusätzlichen Belastungen durch den Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder eine barrierefreie Wohnung zu mindern.
Wie und wann muss der Antrag gestellt werden?
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Antrag auf einen Umzugszuschuss vor dem geplanten Umzug bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht wird.
Der Antrag muss detaillierte Informationen über den geplanten Umzug sowie Nachweise zur Pflegebedürftigkeit enthalten.
Ratsam ist, bereits im Vorfeld einen Kostenvoranschlag eines spezialisierten Umzugsunternehmens einzuholen, um den voraussichtlichen finanziellen Aufwand zu dokumentieren und der Pflegekasse vorzulegen. Die Pflegekasse prüft dann die eingereichten Unterlagen und entscheidet, ob der Zuschuss gewährt wird.
Dies ist besonders wichtig, da die Pflegekasse nur vor dem Umzug die Kosten übernimmt. Nach dem Umzug werden keine Zuschüsse mehr gewährt. Auch wenn der Umzug bereits durchgeführt wurde, gibt es keine Möglichkeit, im Nachhinein eine Kostenerstattung zu beantragen.
Beispiel aus der Praxis: Wie ein pflegebedürftiger Rentner von der Pflegekasse profitiert
Herr Müller, ein 82-jähriger Rentner aus Hannover, lebt seit vielen Jahren in einer dritten Etage eines Altbaus. Nachdem er vor einigen Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte, ist er auf den Rollstuhl angewiesen.
Die Wohnung ist für seine Bedürfnisse nicht geeignet: Es gibt keine Aufzüge, und die Räume sind zu eng, um sich problemlos mit dem Rollstuhl zu bewegen. Mehrmals hat er versucht, bauliche Anpassungen vorzunehmen, doch dies war aufgrund der Struktur des Gebäudes nicht möglich. Die Treppen, die zu seiner Wohnung führen, stellen ein weiteres großes Hindernis dar.
In den letzten Monaten hat sich der Gesundheitszustand von Herrn Müller verschlechtert, sodass er nun mehr Pflege benötigt. Zunächst konnte er noch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, aber aufgrund der zunehmenden Einschränkungen hat er sich schließlich entschlossen, in ein Pflegeheim umzuziehen, das besser auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Dies bedeutet für Herrn Müller jedoch eine enorme Veränderung – sowohl emotional als auch finanziell. Der Umzug in ein Pflegeheim ist für ihn, trotz der notwendigen Unterstützung, eine große Herausforderung.
Zusätzlich zu den körperlichen und psychischen Belastungen kommen die finanziellen Sorgen: Wie sollte er den Umzug in ein Pflegeheim finanzieren, wenn seine Rente gerade so ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken?
Der Antrag auf Umzugszuschuss
Nachdem Herr Müller von seinem Arzt erfahren hatte, dass er für die stationäre Pflege geeignet ist, informierte er sich über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Über eine Internetrecherche und Gespräche mit seiner Pflegeberatung wurde er auf den Umzugszuschuss der Pflegekasse aufmerksam gemacht. Da seine aktuelle Wohnung weder barrierefrei ist noch umgebaut werden kann, war die Voraussetzung für den Zuschuss gegeben. Zudem war er aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage, den Umzug selbstständig durchzuführen.
Herr Müller stellte schnell einen Antrag bei seiner zuständigen Pflegekasse. Der Antrag beinhaltete den Nachweis seines Pflegegrads (Pflegegrad 3) sowie eine Empfehlung des Arztes, dass er dringend auf eine barrierefreie Unterkunft angewiesen war.
Zudem legte er einen Kostenvoranschlag eines spezialisierten Umzugsunternehmens vor, das den kompletten Umzug in das Pflegeheim für ihn übernehmen sollte.
Die Pflegekasse prüfte alle Unterlagen und stellte fest, dass Herr Müller alle Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllte. Sie genehmigte ihm den Zuschuss von 4.000 Euro.
Der Umzug und die Unterstützung
Dank des Zuschusses konnte Herr Müller den Umzug ins Pflegeheim entspannt angehen.
Ein professionelles Umzugsunternehmen kümmerte sich um die gesamte Logistik – vom Verpacken seines Hab und Guts bis hin zum Transport in das Pflegeheim.
Herr Müller musste sich nur noch auf seine Gesundheit konzentrieren und konnte den Übergang in die neue Lebenssituation mit der Unterstützung des Pflegeheims und des Umzugsunternehmens bewältigen.