Schwerbehinderung: Der Grad der Behinderung ist die Summe der Einzelgrade?

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Betroffene fragen uns immer wieder (sinngemäß): “Ich habe mehrere Einzelgrade der Behinderung, einen von 30, einen von 20 und einen von zehn (oder auch 40 und 20). Damit müsste ich doch einen (Gesamt-) Grad der Behinderung von 50 erhalten?” Damit hätten Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und die entsprechenden Nachteilsausgleiche.

Stimmt das? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, dass die Berechnung des Gesamtgrades der Behinderung komplizierter ist, worauf Sie achten müssen und was Sie tun können?

Der Grad der Behinderung ist kein bloßes Zusammenrechnen

Zuerst einmal: Die Summe der einzelnen Behinderungen ergibt nicht direkt den Gesamtgrad der Behinderung. Es spielt nicht zuerst eine Rolle, welche Einzelbehinderungen Sie haben, sondern wesentlich ist, ob sich diese wechselseitig verstärken oder nebeneinander stehen.

Es geht um die Teilhabe an der Gesellschaft

Entscheidend ist, wie sich die Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken. Es geht also nicht in erster Linie um die Krankheit sowie die Diagnose selbst. Das Versorgungsamt prüft vielmehr, ob und wie Sie in Ihrem Alltag eingeschränkt sind. Maßstab ist dabei der Vergleich zu einem gesunden Menschen.

Was sagt die gesetzliche Regelung?

Der Paragraf 152 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch IX definiert: “Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.”

Ein Grad der Behinderung von zehn wird nicht berücksichtigt

Selbst mehrere leichte Behinderungen mit einem Grad von zehn werden gewöhnlich nicht bei der Bewertung hinzugezogen. Vielmehr gehen Mediziner davon aus, dass solche leichten Störungen nicht die gesamte Beeinträchtigung verstärken – oder zumindest kaum.

Negative Wechselwirkungen

Wenn verschiedene Einzelbehinderungen sich negativ beeinflussen, dann erhöht sich tatsächlich der gesamte Grad der Behinderung. Allerdings erfolgt auch in diesem Fall keine einfache Addition. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Erkrankungen werden bei der Bewertung des Grades der Behinderung nicht ausdrücklich einbezogen. Bei der Bewertung der Gesamtbeeinträchtigung zählt hingegen die Kombination der einzelnen Beeinträchtigungen.

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Ein Beispiel für negative Verstärkung

Nehmen wir an, Sie haben eine erhebliche Sehschwäche. Kommt zu dieser noch eine ausgeprägte Schwerhörigkeit hinzu? Dann verstärken sich diese Beschwerden gegenseitig. Sie können nämlich nicht mehr die eine Einschränkung durch das andere Sinnesorgan abfedern, also teilweise die Sehschwäche durch das Gehör ausgleichen.

Deshalb liegt eine schwere Sehbehinderung allein bei einem Grad der Behinderung von 20 bis 70. Eine gleichzeitige Seh- und Hörbehinderung führt jedoch zu einem Grad der Behinderung von 50 bis 100. Sie wären damit also in jedem Fall schwerbehindert.

Keine Verstärkung bei Störungen im gleichen Bereich

Wenn Sie hingegen in einem Bereich eine stark ausgeprägte Funktionsstörung und eine leichtere haben, dann erhöht die leichtere in der Regel nicht den Gesamtgrad der Behinderung. Wenn Sie zum Beispiel bereits erheblich wegen einer Hüftarthrose in Ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, dann verstärkt eine leichte Störung im Beckenbereich Ihre Mobilität nicht zusätzlich.

Kurz gesagt: Eine starke Beeinträchtigung führt bei einer weiteren leichteren Störung im selben Bereich zu keinem höheren Gesamtgrad – beziehungsweise zu einer niedrigen Erhöhung.

Wenn Einzelbehinderungen nebeneinander stehen

Außerdem können einzelne Behinderungen zwar in verschiedenen Bereichen auftreten, aber aufeinander ohne Wirkung bleiben. Das gilt zum Beispiel bei einer Einschränkung in den Ohren und einer leichteren Einschränkung im Rumpfbereich: Gesundheitsprobleme im Rumpf verstärken keine Schwerhörigkeit.

Wenn Einzelbehinderungen die spezifische Einschränkung verstärken

Es geht also um die Einschränkung in einem spezifischen Bereich. Bleiben wir bei einer erheblichen Gehbehinderung, verursacht durch eine Funktionseinschränkung der Hüfte. Kommt zu diesem Hüftleiden jetzt noch ein künstliches Kniegelenk mit Komplikationen nach der Operation hinzu, dann verstärkt das die bestehende Gehbehinderung. Beide Einzelgrade der Behinderung führen also zu einem höheren Gesamtgrad. So kann aus einer erheblichen Gehbehinderung eine außergewöhnliche Gehbehinderung werden.