Ein Leser von gegen-hartz.de fragt uns: โIch bin Jahrgang 63 und im รffentlichen Personennahverkehr beschรคftigt.
“Mit 64 und 10 Monaten kann ich auf Grund meiner Schwerbehinderung Grad der Behinderung 50 in die Rente gehen. Ich arbeite im Nebenjob bei einem Fussballclub im Sicherheitsdienst. Dieses mรถchte ich auch in der Rente weiter machen. In einem YouTube Bericht von Euch ist von einer 99,9 % Regelung die Rede. Wo kann ich diese 0,1 % anlegen um im Krankheitsfall lรคnger Geld zu bekommen.”
Anspruch auf Krankengeld
Die Frage unseres Lesers bezieht sich auf die unterschiedlichen Regelungen des Arbeitslosen- und Krankengeldes bei einer vollen und bei einer teilweisen Altersrente. Wenn Sie eine volle Altersrente beantragen und in der Folge beziehen, dann gelten Sie rechtlich nicht mehr als Erwerbstรคtiger. Sie haben vielmehr mit der Altersrente Ihre Erwerbstรคtigkeit beendet.
Sie kรถnnen zwar auch mit voller Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, werden aber versicherungstechnisch nicht mehr behandelt wie ein Arbeitnehmer. Da Sie nicht mehr als erwerbstรคtig gelten, mรผssen Sie nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bekommen aber auch kein Arbeitslosengeld.
Kein Krankengeld bei voller Altersrente
Sie zahlen zwar weiter in die Krankenversicherung ein, und deren Leistungen bleiben zum grรถรten Teil behalten, doch es gibt einen Unterschied, der dann fรผr Sie erheblich wird, wenn Sie weiter erwerbstรคtig sind.
Wenn Sie nรคmlich wรคhrend einer vollen Altersrente gleichzeitig in Erwerbsbeschรคftigung sind und krank werden, dann zahlt Ihnen die Krankenversicherung kein Krankengeld mehr aus.
Welche Regelungen gelten bei der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen
Bei dieser Regelung gelten keine Ausnahmen bei den jeweiligen Formen der Altersrente. Wenn Sie eine volle Altersrente beziehen, dann erlischt der Anspruch auf Krankengeld.
Dabei ist es egal, ob es sich um eine regulรคre Altersrente handelt, um eine Altersrente fรผr langjรคhrig oder besonders langjรคhrig Beschรคftigte oder um eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Bei Teilrente bleibt der Anspruch erhalten
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Altersrente nicht voll beziehen, sondern nur teilweise. Dann gelten fรผr Sie nรคmlich rechtlich die gleichen Regelungen wie zuvor. Dies gilt wiederum fรผr die unterschiedlichen Rentenformen. Sie kรถnnen ebenso in Teilrente gehen bei einer Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen wie bei einer Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte.
Dann beziehen Sie zehn Prozent bis maximal 99,99 Prozent Ihrer Rente. Den Anteil legen Sie selbst fest. Abschlรคge bei vorzeitiger Rente zahlen Sie nur den Teil der Rente, den Sie bekommen.
In Ihrem Beruf haben Sie nach wie vor Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls Sie Ihren Job verlieren wie auf Krankengeld bis zu eineinhalb Jahren, wenn Sie langfristig erkranken.
Den รbergang flexibler gestalten
Diese Teilrente heiรt auch Flexi-Rente, denn sie soll ermรถglichen, den รbergang vom Berufsleben zum Ruhestand flexibler zu gestalten und Ihnen zugleich mehr Selbstbestimmung ermรถglichen. Es bleibt Ihnen selbst รผberlassen, wie viel Ihrer Rente Sie beziehen wollen und wann Sie in Vollrente wechseln.
Teilrente und Abschlรคge
Die Teilrente hat Vorteile, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und dafรผr Abschlรคge leisten mรผssen. Erstens zahlen Sie die Abschlรคge nur fรผr den Teil der Rente, den Sie auch wirklich erhalten, und zweitens zahlen Sie weiter bis zur Regelaltersgrenze in die Rentenversicherung ein. Dadurch erhรถht sich dann im jeweils nรคchsten Jahr zum 1. Juli Ihre Rente und Sie kรถnnen auf diese Art die Abschlรคge mindern.