Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder für Diskussionen. Während die meisten Haushalte in Deutschland ihn zahlen müssen, gibt es für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, sich befreien oder den Beitrag ermäßigen zu lassen. Doch wer hat Anspruch? Was ist zu beachten? Ein Überblick.
Warum gibt es den Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag ist die Finanzierungsgrundlage für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 wird er pro Haushalt erhoben und beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat. Der Beitrag ersetzt die frühere GEZ-Gebühr und wird unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt oder der genutzten Rundfunkgeräte fällig. Doch was passiert, wenn jemand die Zahlung nicht leisten kann?
Wer hat Anspruch auf Befreiung?
Für Menschen, die sich den Rundfunkbeitrag nicht leisten können, gibt es gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich. Diese gilt vor allem für Personen, die staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen:
- Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld
- Sozialhilfe (nach SGB XII)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, wie Kriegsopferfürsorge
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, sofern die Betroffenen nicht bei ihren Eltern wohnen
- Asylbewerberleistungen
- Blindenhilfe oder Pflegegeld
Darüber hinaus können sich Menschen mit Pflegebedarf oder Bewohner stationärer Einrichtungen, die im Rahmen einer Leistungsgewährung untergebracht sind, ebenfalls befreien lassen.
Was ist bei einer geringfügigen Einkommensüberschreitung?
Auch Personen, die knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen liegen, können eine Befreiung beantragen. Hierbei spricht man von einer geringfügigen Einkommensüberschreitung. Diese darf den Betrag von 18,36 Euro – dem monatlichen Rundfunkbeitrag – nicht übersteigen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller seinen Anspruch auf Sozialleistungen nachweisen kann.
Ermäßigung für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit einer schweren Behinderung gibt es die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel zu reduzieren. Anspruch darauf haben Personen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Dieses Merkzeichen erhalten:
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen
- Hörgeschädigte
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, die aufgrund ihrer Einschränkung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Die ermäßigte Gebühr beträgt aktuell 6,12 Euro im Monat.
Wer profitiert noch von einer Befreiung oder Ermäßigung?
Die Regelung zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt auch für den Haushalt, in dem die betroffene Person lebt. Das bedeutet: Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr müssen keinen zusätzlichen Beitrag zahlen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Wie wird die Befreiung beantragt?
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Eine gut lesbare Kopie des Bescheids über die jeweilige Sozialleistung oder des Schwerbehindertenausweises (bei Ermäßigungen).
- Nachweise, aus denen Name, Art der Leistung und der Zeitraum eindeutig hervorgehen.
Wichtig: Eine Befreiung oder Ermäßigung gilt nicht rückwirkend. Daher sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden, am besten direkt nach Erhalt der Sozialleistungsbewilligung.
Praxisbeispiel: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
Frau Meier, 65 Jahre alt, lebt allein in einer kleinen Wohnung und hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF. Sie ist seit mehreren Jahren stark sehbehindert und kann wegen ihres Gesundheitszustands kaum noch an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Ihre monatliche Rente liegt unterhalb der Grundsicherungsgrenze, sodass sie zusätzlich Sozialhilfe erhält.
Schritt 1: Prüfung des Anspruchs
Da Frau Meier das Merkzeichen RF in ihrem Schwerbehindertenausweis hat, erfüllt sie die Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Zudem hat sie aufgrund ihres Bezugs von Sozialhilfe Anspruch auf eine vollständige Befreiung.
Schritt 2: Zusammenstellung der Unterlagen
Frau Meier benötigt folgende Nachweise, um ihren Antrag auf Befreiung zu stellen:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises, auf dem das Merkzeichen RF deutlich erkennbar ist.
- Bescheid über die Bewilligung der Sozialhilfe, der ihren Namen, die Art der Leistung und den Leistungszeitraum enthält.
- Antragsformular für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, das sie von der Website des Beitragsservice herunterlädt oder schriftlich anfordert.
Schritt 3: Antragsstellung
Frau Meier schickt die vollständigen Unterlagen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Alternativ kann sie den Antrag auch online einreichen, sofern sie die Dokumente digitalisiert hat.
Schritt 4: Bearbeitung und Bescheid
Nach etwa vier Wochen erhält Frau Meier einen Bescheid vom Beitragsservice, der ihre Befreiung bestätigt. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, und ist für den Bewilligungszeitraum ihrer Sozialhilfe gültig. Sollte sie weiterhin Sozialhilfe erhalten, muss Frau Meier die Befreiung vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erneut beantragen.
Wichtig: Rückwirkende Befreiung nicht möglich
Frau Meier hätte ihren Antrag idealerweise direkt nach Erhalt ihres Sozialhilfebescheids stellen sollen, da die Befreiung nicht rückwirkend gilt. Für die Zukunft weiß sie jedoch, dass sie rechtzeitig handeln muss, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.




