Schwerbehinderung: Arbeitgeber fragt – Du musst nicht antworten

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Mรผssen Sie eine Behinderung Ihrem Arbeitgeber gegenรผber erwรคhnen? Generell mรผssen Sie das nicht. Sie haben jedoch die Pflicht, auf die Einschrรคnkung hinzuweisen, wenn diese Einfluss auf Ihre Arbeit an der entsprechenden Stelle hat.

Sie mรผssen die Behinderung bei der Bewerbung nicht erwรคhnen

Wenn die Behinderung bei der entsprechenden Tรคtigkeit keine Einschrรคnkung der Leistung oder gar Unfรคhigkeit zu geforderten Arbeiten bedeutet, dann mรผssen Sie diese weder bei der Bewerbung noch beim Vorstellungsgesprรคch erwรคhnen.

Ist die Arbeitsleistung eingeschrรคnkt?

Sie haben aber die Pflicht, es zu erwรคhnen, wenn Ihre Behinderung dazu fรผhrt, die geforderte Arbeit nicht oder nur mit Einschrรคnkungen erbringen zu kรถnnen, die fรผr den Arbeitsplatz entscheidend sind.

Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie einen Grad der Behinderung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose haben. So mรผssten Sie es bei einer Stelle erwรคhnen, die ausdrรผcklich ein hohes AusmaรŸ an psychischer Resilienz voraussetzt, wenn Sie wegen einer emotional instabilen Persรถnlichkeitsstรถrung (Borderline-Syndrom) in Behandlung sind.

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Fragerecht und Diskriminierungsverbot

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist fรผr den Arbeitgeber grundsรคtzlich unzulรคssig. Wird diese trotzdem gestellt, haben Sie das Recht, Sie nicht wahrheitsgemรครŸ zu beantworten. Der Arbeitgeber darf dann trotz Ihrer unwahren Antwort den Arbeitsvertrag nicht fรผr ungรผltig erklรคren.

Der Arbeitgeber hat jedoch ein Fragerecht, wenn eine bestimmte kรถrperliche Funktion, psychische Gesundheit oder geistige Fรคhigkeit die Voraussetzung ist, um die konkrete Arbeit auszufรผhren, ob Sie diesbezรผglich an gesundheitlichen, seelischen oder sonstigen Beeintrรคchtigungen leiden.

Ist es sinnvoll, die Behinderung zu erwรคhnen?

Sie mรผssen eine Behinderung also nicht erwรคhnen, wenn Sie sich nicht ausschlaggebend auf Ihre Tรคtigkeit auswirkt. Sollten Sie die Behinderung erwรคhnen, auch wenn Sie es nicht mรผssen? Manche der Grรผnde dafรผr und dagegen sind objektiv, andere haben mit Ihren subjektiven Einstellungen und Gefรผhlen zu tun.

Objektive Grรผnde, eine Schwerbehinderung zu erwรคhnen

Es gibt objektive Grรผnde dafรผr, eine Behinderung mit einem Grad ab 50 (Schwerbehinderung) zu erwรคhnen, und die betreffen das Arbeitsrecht und Nachteilsausgleiche.

Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Sie Anspruch auf Mehrurlaub, eine Unterstรผtzung durch die Schwerbehindertenvertretung und auf eine eine ihren besonderen Bedรผrfnissen entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes. Darauf verzichten Sie, wenn Sie die Schwerbehinderung nicht beim Arbeitgeber erwรคhnen.

Ein besonderer Kรผndigungsschutz gilt bei Schwerbehinderung unabhรคngig davon, ob Sie sich gegenรผber dem Arbeitgeber offenbart haben.

Grรผnde, eine Behinderung zu erwรคhnen

Es gibt aber auch subjektive Grรผnde, eine Behinderung zu erwรคhnen. Zum Beispiel kann es sein, dass Sie generell am liebsten โ€žmit offenen Karten spielenโ€œ. Oder Sie vermuten, dass Mitarbeiter Ressentiments gegenรผber Menschen mit Behinderung haben und kรถnnen dies im Team nur zum Thema machen, wenn Sie Ihre Behinderung offenlegen.

Grรผnde, eine Behinderung nicht zu erwรคhnen

Ebenso gibt es gute persรถnliche Grรผnde, eine Behinderung nicht zu erwรคhnen. Zum Beispiel kรถnnen Sie der รœberzeugung sein, dass Ihr Privatleben die Arbeitskollegen nichts angeht.

Sie kรถnnten auch unausgesprochene Benachteiligungen vermeiden, zum Beispiel, dass Vorgesetzte Ihnen bestimmte Aufgaben nicht zuteilen, weil sie Ihnen diese nicht zutrauen, oder Sie haben die Sorge, bei einer Befรถrderung wegen Ihrer Einschrรคnkung รผbergangen zu werden.