Schwerbehinderung: Anspruch auf Freibetrag von 1.800 Euro beim Wohngeld

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Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zum selbst genutzten Wohneigentum. Die Hรถhe des Wohngeldes richtet sich nach dem verfรผgbaren Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.

Wohngeld fรผr Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Wohngeldfreibetrag in Hรถhe von 1.800 Euro vom zu berรผcksichtigenden Gesamteinkommen. Dies gilt fรผr Personen mit einem Grad der Behinderung von 100. Wer weniger als 100 hat, aber pflegebedรผrftig ist, also zu Hause oder stationรคr gepflegt wird, hat ebenfalls Anspruch. Dazu gehรถrt auch die Kurzzeitpflege.

Opfer des Nationalsozialismus

Opfer der Verfolgung durch den Nationalsozialismus und Personen, die unter das Bundesentschรคdigungsgesetz fallen, erhalten einen Freibetrag von 750 Euro auf das anzurechnende Gesamteinkommen.

Die Freibetrรคge gelten individuell

Die Freibetrรคge gelten fรผr jede Person, die diese Voraussetzungen erfรผllt. Sie werden fรผr jedes Familienmitglied individuell berechnet.

Alleinerziehende und Kinder

Ein Freibetrag von 1.320 Euro gilt, wenn das jeweilige Haushaltsmitglied allein mit einem Kind oder mehreren Kindern in der entsprechenden Wohnung lebt.

Das Kind muss minderjรคhrig sein

Voraussetzung ist, dass mindestens eines dieser Kinder das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. AuรŸerdem muss fรผr dieses Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz (oder eine Leistung nach ยง 65 Abs. 1 Satz 1 EStG) gewรคhrt werden.

Wohngeld in Hรถhe des eigenen Einkommens

Wohngeld kann auch in Hรถhe des eigenen Einkommens aus Erwerbstรคtigkeit fรผr jedes Kind eines Haushaltsmitglieds gewรคhrt werden. Dieser betrรคgt maximal 1.200 Euro und gilt nur, wenn das Kind erstens ein zu berรผcksichtigendes Haushaltsmitglied ist und zweitens das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Was gilt als Gesamteinkommen?

Als Gesamteinkommen gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen nach ยง 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes – kurz das Bruttoeinkommen. Dieses wird fรผr jedes zu berรผcksichtigende Haushaltsmitglied gezรคhlt.

Wohngeld und Vermรถgen

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung. Deshalb werden sowohl das Einkommen als auch das Vermรถgen der potenziell Berechtigten geprรผft, um zu entscheiden, ob ein Anspruch besteht. Im Vergleich zum Bรผrgergeld oder BAfรถG sind die Vermรถgensfreigrenzen jedoch deutlich hรถher.

Lebensunterhalt muss gesichert sein

Der Grund fรผr die hรถheren Freigrenzen liegt darin, dass Wohngeld ausschlieรŸlich ein Zuschuss zu den Wohnkosten ist – und nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Im Gegenteil: Die eigenstรคndige Sicherung des Lebensunterhalts durch Einkommen und/oder Vermรถgen ist Voraussetzung, um รผberhaupt einen Anspruch auf Wohngeld zu haben.