Schwerbehinderung: Alle Vorteile ab Grad der Behinderung 50 – Tabelle

Lesedauer 3 Minuten

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß dafür, wie stark die Behinderung eines Menschen ist. Er wird auf einer Skala von 20 bis 100 in 10er-Schritten angegeben. Ab einem GdB von 50 haben Schwerbehinderte wichtige Vorteile, die die Behinderung ausgleichen sollen.

Wichtig: der GdB ist keine Prozentangabe und wird auch nicht einfach addiert, wenn mehrere Behinderungen vorliegen. Vielmehr wird die Gesamtauswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bewertet. Ein GdB von 50 bedeutet also nicht, dass eine Person zu 50 Prozent behindert ist.

Ermittlung des GdB

Die Festlegung des GdB hängt nicht nur von der Art der Behinderung oder Erkrankung ab, sondern auch von deren Auswirkungen auf das tägliche Leben und die Fähigkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Daher kann der GdB bei verschiedenen Personen mit derselben Erkrankung unterschiedlich ausfallen. Für eine erste Orientierung gibt es eine Tabelle, in der die häufigsten Behinderungen und deren GdB aufgeführt sind.

Gründe, die zu einem GdB von 50 führen

Ein GdB von 50 kann durch verschiedene Behinderungen und Krankheiten verursacht werden. Insbesondere bei chronischen oder schweren Erkrankungen ist die Einstufung in einen GdB von 50 oder höher wahrscheinlich. Typischerweise führen folgende Diagnosen zu einem GdB von 50:

  • Herz-Erkrankungen
  • Versteifung von Hüft- oder Kniegelenken
  • Massive Entstellung des Gesichts oder Verlust der Nase
  • Echte Migräne in schwerer Verlaufsform
  • Schwere Depressionen
  • Verlust einer Hand
  • Vollständige Harninkontinenz
  • Tinnitus mit schweren psychischen Problemen
  • Endoprothesen im Kniegelenk auf beiden Seiten
  • Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1
  • Schwere Endometriose
  • Erhebliche Gleichgewichtsstörungen

Vorteile bei einem GdB von 50

Wer einen GdB von 50 oder höher hat, gilt als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser Ausweis bringt mehrere Vorteile mit sich, darunter:

  • Früherer Renteneintritt
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Reduzierung der Einkommenssteuer um 1.140 Euro
  • Zusatzurlaub von 5 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
  • Ermäßigung von Eintrittspreisen

Finanzielle Vorteile

Eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 berechtigt zu einem Steuerfreibetrag von 1.140 Euro pro Jahr gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EStG). Dies kann die jährliche Steuerlast erheblich mindern und somit zu einer finanziellen Entlastung beitragen.

Arbeitsrechtliche Vorteile

Im Arbeitsleben genießen schwerbehinderte Menschen besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt angehört werden, was den Betroffenen mehr Sicherheit und Schutz vor willkürlichen Entlassungen bietet.

Zusätzlich können schwerbehinderte Menschen finanzielle Unterstützung für die Ausstattung ihres Arbeitsplatzes beantragen. Arbeitgeber, die Schwerbehinderte beschäftigen, können zudem Lohnkostenzuschüsse erhalten.

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Bei einer regulären 5-Tage-Woche sind das 5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Dieser Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung kann zur Erholung und zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Belastungen genutzt werden.

Vorteile bei der Rente

Menschen mit einem GdB von 50 können auch früher in Rente gehen. Wenn mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, ist ein vorgezogener Renteneintritt ab 63 Jahren möglich, also 2 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter.

Lesen Sie auch:
Mehrere Einzel-GdB können zur Schwerbehinderung GdB 50 führen – Wichtiges Urteil

Wer bereit ist, Abschläge in Kauf zu nehmen, kann sogar bereits mit 60 Jahren in Rente gehen, also 5 Jahre früher. Eine weitere Option ist die Erwerbsminderungsrente, die je nach verbleibendem Leistungsvermögen gewährt werden kann.

Zusätzliche Vorteile durch Merkzeichen

Zusätzlich gibt es spezielle Vorteile, abhängig von sogenannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Merkzeichen geben Auskunft über bestimmte Funktionsstörungen und ermöglichen die Inanspruchnahme besonderer Rechte, wie z.B. Gehbehinderung (G), Blindheit (Bl) oder Gehörlosigkeit (GL).

Zusätzliche Ausgleiche erhalte Menschen mit einer Schwerbehinderung durch die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Diese berechtigen beispielsweise zur Nutzung eines Behindertenparkausweis. Die Merkzeichen sind in Buchstabenkürzeln aufgeführt. Eine Übersicht über alle Merkzeichen und deren Vorteile finden Sie hier.

Tabelle Übersicht Vorteile ab einem Grad der Behinderung 50

In dieser Tabelle können Sie sehen, welche Vorteile ab einem GdB möglich sind und ob hierfür ein Merkzeichen notwenig ist.

Vorteile ab GdB von 50 Ist ein Merkzeichen erforderlich?
Erhalt des Schwerbehindertenausweises Nein
Steuerfreibetrag Nein
Besonderer Kündigungsschutz Nein
Früherer Renteneintritt Nein
Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes Nein
Lohnkostenzuschüsse Nein
5 Tage Zusatzurlaub Nein
Ermäßigungen bei Eintrittspreisen Abhängig von der Einrichtung
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Ja (RF)
Kostenfreie Beförderung Nahverkehr Ja (Gl, H, Bl, G, aG)

Schwerbehindertenausweis beantragen

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung wird bei der zuständigen Kommune gestellt. Dafür müssen Antragsformulare ausgefüllt und medizinische Unterlagen beigefügt werden.

Änderungsanträge können bei Veränderungen des Gesundheitszustands gestellt werden.

Wichtig: Alle beeinträchtigenden Umstände sind im Antrag anzugeben. Das Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen und stellt bei positivem Bescheid einen Schwerbehindertenausweis aus. Weitere Informationen zum genauen Vorgehen beim Beantragen des Schwerbehindertenausweises finden Sie bei den entsprechenden Behörden.

Mit diesem Beitrag hoffen wir, einen umfassenden Überblick über den Grad der Behinderung von 50 und die damit verbundenen Rechte und Vorteile gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an entsprechende Beratungsstellen oder an die zuständigen Behörden.