Schulden: Schadensersatz für Unrecht bei P-Konto!

Lesedauer 2 Minuten

Kunden der Postbank konnten über Monate hinweg ihre vertraglichen Rechte nicht in Anspruch nehmen. Durch eine IT-Umstellung gerieten Baufinanzierungskredite ins Stocken, und P-Konten, die von Pfändung Bedrohte vor Hunger und Frieren schützen, wurden nicht in der existentiell nötigen Zeit eingerichtet.

„Unrecht ausgleichen“

Parteiübergreifend verlangen die Sprecherinnen für Verbraucherschutz von SPD, FDP und Grünen jetzt eine Entschädigung der Opfer dieses Versagens der Postbank.

Sie schrieben an Christian Sewing, den Vorsitzenden der Deutschen Bank, der die Postbank gehört: „Wir als verbraucherpolitische Sprecherinnen der regierungstragenden Ampelfraktionen fordern Sie auf, den Menschen, denen durch Ihr Handeln oder Ihre Untätigkeit Unrecht widerfahren ist, freiwillig eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen.“

Was war geschehen?

Viele Kunden der Postbank hatten in den letzten Monaten keinen Zugriff zu dem vertraglich vereinbarten Service der Postbank. Ein P-Konto schützt einen Betrag von mindestens 1500 EUR (seit 1.7.2024) vor dem Zugriff der Gläubiger.

Die gesicherte Summe ist so angelegt, dass das pure Existenzminimum der Verschuldeten erhalten bleibt. Notwendig muss ein solches Konto umgehend nach bestätigtem Antrag eingerichtet werden, denn jeder Tag, der verstreicht, ermöglicht den Gläubigern den Zugriff auf das Gesamtguthaben. Die Postbank richtete jedoch manche dieser Konten verspätet ein, und in vielen Fällen garnicht.

Lesen Sie auch:
P-Konto auch ohne Schulden bei Bürgergeld oder Sozialhilfe

Kein Zugriff auf das Ersparte

In anderen Fällen blockierte die Postbank einen Zugriff auf das Guthaben, nachdem das zuständige Finanzamt die Pfändung längst aufgehoben hatte. Dabei wurden Schreiben von Insolvenzverwaltern ignoriert, und selbst einem Gerichtsbeschluss folgte die Postbank nicht.

Durch dieses Unrecht hatte ein Mann seit März keinen Zugriff auf sein pfändungsfreies Einkommen und konnte den Unterhalt seiner vier Kinder nicht bezahlen.

„Entschuldigung reicht nicht“

Der als Chef der Deutschen Bank Endverantwortliche Christian Sewing äußerte sich zu den Fehlern der Postbank, die bei vielen Kund:innen zu privaten Katastrophen führten. Er sagte: „Das ist insgesamt eine Situation, für die wir uns nur entschuldigen können”, sagte Sewing.

Judith Skudelny von der FDP hält eine bloße Entschuldigung für unzureichend. Sie ist eine der Politikerinnen, die die Aufforderung an Christian Sewing schrieben, die Geschädigten zu entschädigen.

Sie sagt: „Vor dem Hintergrund dessen, was die Postbank bei vielen Menschen angerichtet hat, ist eine Entschuldigung zu dünn. Das reicht nicht.“ Menschen seien monatelang nicht an ihr Geld gekommen, und insofern sei eine Pauschale von 150 Euro pro Person angemessen.

Rechtsbruch statt schlechter Service

Der Chef der Deutschen Bank will keine Entschädigung für die Opfer zahlen. Er sagt stattdessen: „Uns ist vollauf bewusst, dass wir in den vergangenen Wochen und Monaten an vielen Stellen nicht den Service geboten haben, den unsere Kunden zu Recht von uns erwarten.“

Laut Skudelny geht es aber nicht um schlechten Service, sondern darum, dass Kundinnen und Kunden Unrecht geschehen ist. Damit liegt sie, besonders bei den P-Kontos, richtig.

Ein Schadensersatz könnte allerdings für diejenigen kein Vorteil bieten, die so ihren Pfändungsschutzbetrag überschreiten. Dieser kann dann, unter Umständen, gepfändet werden.

Das Einrichten eines P-Kontos ist nämlich kein freiwilliger Service, sondern ein Recht, zu dem Banken gesetzlich verpflichtet sind. Womöglich steht der Postbank jetzt eine Klagewelle wegen dieses Rechtsbruchs ins Haus. Die Chancen, dabei ungeschoren herauszukommen, stehen für die Postbank schlecht.