Schulden beim Bürgergeld: Wann übernimmt sie das Jobcenter?

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Viele Menschen sind bereits verschuldet, wenn sie Bürgergeld beziehen müssen. Andere geraten in die Schuldenfalle, während sie Bürgergeld beziehen, da das Existenzminimum nicht reicht, um besondere Kosten auszugleichen.

Übernimmt das Jobcenter Schulden, und wenn ja, in welchen Situationen? Wir zeigen, worauf es ankommt.

Übernahme oder Darlehen

Zuerst einmal. Das Jobcenter übernimmt Schulden von Leistungsberechtigten nur ausnahmsweise. Dann erfolgt die Übernahme in Form eines Darlehens, dass die Bürgergeld-Bezieher zurückzahlen müssen.

Eine Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, gewähren die Jobcenter weit seltener.

Wann können Jobcenter Schulden begleichen?

Darlehen, um Schulden zu begleichen, geben Jobcenter nur in Notsituationen. Zu diesen gehört eine drohende Wohnungslosigkeit bei nicht beglichenen Mietschulden.

Weitere Notlagen, in denen Darlehen gewährt werden, sind eine drohende Stromsperre, das Abstellen des Wassers oder der Heizung.

Das Jobcenter kann hier Schulden in Form eines Darlehens übernehmen gegenüber Versorgungsunternehmen, bei Tilgungsraten für einen Haus- oder Wohnungskredit.

Bei möglicher Zahlung aus dem Schonvermögen erfolgt keine Schuldenübernahme

Das Jobcenter übernimmt keine Schulden, wenn die Leistungsberechtigten die Zahlungen aus ihrem Schonvermögen leisten könnten, also aus dem Geld, das bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht angerechnet wird.

Bei diesen Sozialleistungen ist Schuldenübernahme möglich

Eine Schuldenübernahme von Leistungsberechtigten durch die zuständige Behörde ist beim Bürgergeld möglich, und ebenso bei der Grundsicherung im Alter wie bei Erwerbsminderung, Sozialgeld und Sozialhilfe.

Wichtig: Eine Schuldenübernahme durch staatliche Behörden ist grundsätzlich auch möglich für Menschen, die keine dieser Sozialleistungen beziehen, weil sie ihren Lebensunterhalt selbst decken könnnen, aber trotzdem keine Möglichkeit haben, ihre Schulden zu begleichen.

Das Jobcenter handelt nach Ermessen

Die zuständige Behörde, also das Jobcenter oder Sozialamt, übernehmen Schulden im Rahmen einer Ermessensentscheidung.

Das Ermessen gibt einer Behörde einen bestimmten Freiraum bei der Rechtsanwendung. Jobcenter oder Sozialamt sind also in diesem Fall nicht an eine einzige Entscheidung gebunden, sondern können unter mehreren möglichen Entscheidungen die wählen, die sie für angemessen halten.

Was wäre Ermessen bei Schuldenübernahme?

Die Behörde wird also bei der Entscheidung, Schulden von Leistungsberechtigten zu übernehmen, die konkrete Situation einschätzen.

Bei möglicherwerweise drohender Wohnungslosigkeit schätzt das Jobcenter zum Beispiel ein, ob sich durch eine Schuldenübernahme die Wohnungslosigkeit verhindern lässt.

Ist bereits eine Räumungsklage erfolgt, oder hat die anstehende Räumung gravierende Gründe außer den Mietschulden, dann würde eine Schuldenübernahme den Wohnungsverlust nicht verhindern. In diesem Fall würde das Jobcenter vermutlich die Schulden nicht übernehmen.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter eine Kündigung lediglich angedroht hat, wenn die Schulden nicht ausgeglichen werden, und ankündigt, von dieser abzusehen, wenn die Zahlung erfolgt. Dann gäbe es keinen sachlichen Grund, ein Darlehen zu verweigern.

Gibt es andere Möglichkeiten?

Allerdings kann das Jobcenter auch fragen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Schulden zu beheben, zum Beispiel durch eine Stundung oder einen privaten Kredit.

Keine Schuldenübernahme bei absichtlichen Mietschulden

Wichtig ist folgendes. Auch mit Ermessensspielraum darf die zuständige Behörde eine Übernahme von Schulden, die notwendig ist, um Wohnungslosigkeit zu verhindern, nur in besonderen Fällen ablehnen.

Ein solcher Sonderfall wäre zum Beispiel, wenn ein Leistungsberechtigter nachweislich die Mietschulden absichtlich macht, weil er spekuliert, dass das Jobcenter diese übernimmt.

Wann übernehmen Jobcenter keine Mietschulden?

Jobcenter haben Richtlinien, und es gibt Erfahrungswerte, wann Jobcenter Mietschulden nicht übernehmen.

So wird vermutlich kein Darlehen gewährt, wenn die zukünftige Mietzahlung nicht gesichert ist.

Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen gelten nicht als Mietschulden und werden nicht als solche übernommen.

Es werden in der Regel auch keine Mietschulden übernommen, wenn diese bei Wohnraum anfallen, den das Jobcenter als unangemessen ansieht.

Wenn das Jobcenter bei dem Leistungsberechtigten schon einmal Mietschulden übernahm, wird es das kein zweites Mal tun.

Wann übernimmt das Jobcenter Schulden als Beihilfe?

Nur in sehr seltenen Fällen wird das Jobcenter Schulden Leistungsberechtigter übernehmen, ohne dass diese an die Behörde zurückgezahlt werden müssen.

Die häufigste Ausnahme, wegen der übernommene Schulden nicht zurückgezahlt werden müssen, liegt vor, wenn die Schulden durch Fehler des Jobcenters selbst entstanden.

Umwandlung eines Darlehens in eine Beihilfe

Das Jobcenter kann auch entscheiden, ein anfangs gewährtes Darlehen zur Schuldentilgung in eine Beihilfe zu verwandeln, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Entscheidend ist hier immer der Einzelfall und die konkrete Situation. Zum Beispiel könnte die Behörde erkennen, dass die Raten, in denen das Darlehen abbezahlt wird, für die Lesitungsberechtigten eine übermäßige Belastung darstellen, und / oder sogar dazu beitragen, dass neue Schulden entstehen.

Wie wird das Darlehen zurückgezahlt?

Darlehen für Mietschulden werden meist für Menschen gewährt, die sich danach weiterhin im Bürgergeld-Bezug befinden. Die Rückzahlung erfolgt dann in der Regel durch das Aufrechnen mit den monatlichen Sozialleistungen.

Die monatlich zu zahlenden Raten liegen dann bei zehn Prozent des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1. ((Paragraf 42a Abs.2 SGB II)

Sie müssen einen Antrag auf Schuldenübernahme stellen

Damit das Jobcenter ihre Mietschulden übernimmt, müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung stellen.

Dieser sollte folgende Informationen enthalten: Die Höhe der Schulden anhand eines aktuellen Mietkonto-Auszugs, und wenn möglich eine schriftliche Entscheidung ihres Vermieters über eine Ratenzahlung sowie seine Bankverbindung.

Ihre eigenen Kontoauszüge sollten Sie für die letzten drei Monate beifügen. Wichtig ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass nach Ausgleich der Mietschulden das Mietverhältnis fortgesetzt wird.