Rundfunkbeitrag/GEZ: So vermeidet man den häufigsten Fehler

Viele verwechseln zwei Dinge, die juristisch nicht dasselbe sind: Abmeldung und Befreiung/Ermäßigung. Wer das auseinanderhält, spart Geld, Nerven – und oft auch Mahnläufe. Hier steht, wann Sie sich abmelden dürfen, wer eine Befreiung oder Ermäßigung bekommt und wie Sie korrekt vorgehen.

Beitrag gilt pro Wohnung – nicht pro Person

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Leben Sie zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft, fällt der Beitrag nur einmal an. Ziehen zwei vorher alleinlebende Personen zusammen, genügt künftig ein Beitragskonto.

Wichtig: Die „überzählige“ Person meldet ihr eigenes Konto ab und verweist dabei auf Name und Beitragsnummer der zahlenden Person.

Abmeldung: In diesen Fällen dürfen (und sollten) Sie kündigen

Wohnungsaufgabe: Wer seine Wohnung vollständig aufgibt – etwa bei Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen – hat keine beitragspflichtige Wohnung mehr. Abmeldung einreichen und die entsprechende Bestätigung beifügen.

Zusammenzug/WG: Beim Einzug in einen bereits beitragszahlenden Haushalt reicht es, wenn ein Konto weitergeführt wird. Das zweite wird abgemeldet. In der Abmeldung bitte Zahler nennen + Beitragsnummer angeben.

Sterbefall: Verstirbt die zahlende Person, wird ihr Beitragskonto beendet (Nachweis: Sterbeurkunde). Besteht die Wohnung fort, muss eine neue beitragspflichtige Person benannt werden – oder es greift eine Befreiung/Ermäßigung.

Dauerhafter Auslandsumzug: Wer Deutschland dauerhaft verlässt, kann abmelden. Auch hier gilt: Nachweise beilegen (z. B. Abmeldebestätigung der Meldebehörde).

Nebenwohnung: Sonderfall mit Befreiung

Für Nebenwohnungen gibt es eine Befreiung auf Antrag, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Das ist keine Abmeldung, sondern eine Befreiung – bitte das entsprechende Formular verwenden und Haupt-/Nebenwohnungsstatus belegen.

So melden Sie korrekt ab

Die Abmeldung erfolgt schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – per Post oder über das Online-Abmeldeformular. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht.

Die Abmeldung sollte enthalten: vollständiger Name, Anschrift der verlassenen Wohnung, Beitragsnummer, Abmeldegrund und passende Nachweise.

Maßgeblich ist der Monat, in dem die Rundfunkanstalt Kenntnis erhält. Abmeldungen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend. Deshalb: so früh wie möglich einreichen! Überzahlte Beträge (z. B. wegen weiterlaufendem Dauerauftrag) werden erstattet, sobald die Abmeldung bestätigt ist.

Befreiung und Ermäßigung: Wer profitieren kann

Keine Abmeldung möglich, aber die Belastung ist zu hoch? Dann kommen Befreiung oder Ermäßigung in Betracht:

  • Befreiung u. a. bei Bürgergeld, Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach AsylbLG, BAföG (außerhalb des Elternhauses) oder besonderer Härtefall (z. B. Einkommen knapp über Bedarfsgrenze).
  • Ermäßigung (1/3-Beitrag) bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „RF“.

Entscheidend ist immer der Nachweis. Liegen die Bescheide auch für zurückliegende Zeiträume vor, kann eine rückwirkende Befreiung für diese Monate in Betracht kommen (Fristen beachten).

Klärungsschreiben? Bitte schnell reagieren!

Wer in einem Mehrpersonenhaushalt lebt, bekommt mitunter ein Klärungsschreiben: Besteht eine Beitragspflicht? Bitte antworten! Sonst richtet die Rundfunkanstalt womöglich ein zusätzliches Beitragskonto ein – obwohl der Beitrag bereits gezahlt wird. In der Antwort reichen Name und Beitragsnummer der zahlenden Person.

Achtung Abzocke

Die Abmeldung über die offizielle Seite des Beitragsservice ist kostenfrei. Finger weg von dubiosen „Dienstleistern“, die für das Ausfüllen einfacher Formulare Geld verlangen – das ist überflüssig und häufig unseriös.

Zusammenfassung

Wer die Wege klar trennt – Abmeldung bei fehlender beitragspflichtiger Wohnung, Befreiung/Ermäßigung bei gesetzlichen Voraussetzungen – hat schnell Rechtssicherheit. Entscheidend sind frühzeitige Meldung, vollständige Nachweise und das richtige Formular (Abmeldung, Befreiung, Ermäßigung oder Nebenwohnung). So bleibt am Ende genau das in der Kasse, was dort hingehört.