Rundfunkbeitrag: Die GEZ steht vor Gericht – eine Grundsatzentscheidung erwartet

Lesedauer 2 Minuten

Der รถffentlich-rechtliche Rundfunk (ร–RR) in Deutschland steht erneut im Fokus der juristischen Auseinandersetzungen. Diesmal beschรคftigt sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit einer Klage. Eine Frau weigert sich, die Rundfunkgebรผhren zu zahlen, und hat nach einer fรผr sie ungรผnstigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVerwGH) Revision eingelegt.

Ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer?

Der erste Hauptgrund der Klรคgerin fรผr die Anfechtung der Rundfunkbeitrรคge betrifft die finanzverfassungsrechtliche Einordnung des Rundfunkbeitrags. Die Klรคgerin argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag “in Wahrheit eine Steuer” sei.

Der entscheidende Unterschied zwischen einer Steuer und einer Gebรผhr besteht darin, dass eine Steuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird, wรคhrend eine Gebรผhr eine konkrete Gegenleistung voraussetzt.

Die Klรคgerin fรผhrt an, dass die Beitragspflichtigen keine Mรถglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten. Dies wรผrde bedeuten, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt, fรผr deren Erhebung den Bundeslรคndern jedoch die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Sollte diese Argumentation Bestand haben, wรคre der Rundfunkbeitrag aus formalen Grรผnden verfassungswidrig. Dieses Argument der Klรคgerin wird nun vom Bundesverwaltungsgericht รผberprรผft.

Lesen Sie auch:
GEZ: 4 Grรผnde den Rundfunkbeitrag abzumelden

Gibt es ein strukturelles Versagen des ร–ffentlichen Rundfunks?

Der zweite Hauptgrund der Klรคgerin bezieht sich auf die inhaltliche Ausrichtung des ร–RR. Die Klรคgerin behauptet, es gebe ein โ€žgenerelles strukturelles Versagen des รถffentlich-rechtlichen Rundfunksโ€œ aufgrund “mangelnder Meinungsvielfalt”.

Dieser Vorwurf ist besonders brisant, da der ร–RR in Deutschland den Auftrag hat, eine ausgewogene und vielfรคltige Berichterstattung zu gewรคhrleisten.

Die Klรคgerin argumentiert, dass die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht Feststellungen zu diesem Vorwurf treffen hรคtten mรผssen. Diese Aufgabe “dรผrfe nicht den Aufsichts- und Kontrollgremien des ร–RR (wie Rundfunkrรคten und Ombudsleuten) รผberlassen werden”.

Die Mรถglichkeit, sich mit Beschwerden an diese Organe zu wenden, “sei irrelevant, da die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes eine gerichtliche รœberprรผfbarkeit verlange”, so die Klรคgerin.

Bisher war die Klรคgerin mit ihrer Klage gescheitert

Vor dem Mรผnchner Verwaltungsgericht in erster Instanz sowie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz hatte die Klรคgerin jeweils verloren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lieรŸ auch keine Revision mehr zu. Diese Blockade des weiteren Rechtswegs hat das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehoben und die Revision zugelassen. Die Entscheidung des BVerwG, die Revision zuzulassen, basiert auf der Begrรผndung, dass die Sache โ€žgrundsรคtzliche Bedeutungโ€œ habe.

Reicht die Beschwerdemรถglichkeit aus oder muss sich strukturell etwas verรคndern?

Das bevorstehende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verspricht, spannend zu werden. Es wird insbesondere zu klรคren sein, ob die Selbstverwaltungsgremien des ร–RR bei inhaltlichen Beschwerden ausreichen oder ob den Beitragszahlern in diesen Fรคllen der Gang vor die Gerichte offenstehen muss.

Die Entscheidung kรถnnte weitreichende Konsequenzen fรผr die Struktur und die Finanzierung des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland haben. Sollten die Gerichte zu dem Schluss kommen, dass der Rundfunkbeitrag tatsรคchlich eine Steuer ist oder dass der ร–RR inhaltlich versagt, kรถnnten fundamentale Reformen erforderlich werden.

Wird ein Prรคzedenzfall geschaffen?

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kรถnnte einen Prรคzedenzfall schaffen und die Diskussion รผber die Zukunft des ร–RR in Deutschland neu entfachen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig entscheiden und welche Folgen dies fรผr die Beitragspflicht und die inhaltliche Ausrichtung des ร–RR haben wird. Wir berichten weiter.