Die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmen, wann Versicherte ohne Abschläge in Rente gehen können und wie sich vorzeitige Renteneintritte auf die Rentenhöhe auswirken.
In diesem Beitrag werden die verschiedenen Altersrenten und die damit verbundenen Regelungen mit Tabelle erläutert.
Welche Altersgrenzen gelten für die Regelaltersrente?
Die Regelaltersrente ist die Standardrente, die Versicherte nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze beziehen können. Diese Altersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang:
- Für den Jahrgang 1953 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 7 Monaten.
- Für den Jahrgang 1954 bei 65 Jahren und 8 Monaten.
- Für den Jahrgang 1955 bei 65 Jahren und 9 Monaten.
- Ab dem Jahrgang 1958 wird die Regelaltersgrenze kontinuierlich bis zum Jahrgang 1964 und später auf 67 Jahre angehoben.
Diese schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze ist Teil der Rentenreform, die darauf abzielt, das Rentensystem langfristig finanzierbar zu machen.
Was sind die Altersgrenzen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Besonders langjährig Versicherte, also Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren, können unter bestimmten Bedingungen früher abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenzen hierfür sind ebenfalls vom Geburtsjahrgang abhängig:
- Für den Jahrgang 1953 liegt die Altersgrenze bei 63 Jahren und 2 Monaten.
- Für den Jahrgang 1954 bei 63 Jahren und 4 Monaten.
- Für den Jahrgang 1955 bei 63 Jahren und 6 Monaten.
- Ab dem Jahrgang 1958 erhöht sich die Altersgrenze bis zum Jahrgang 1964 und später schrittweise auf 65 Jahre.
Dies ermöglicht es besonders langjährig Versicherten, früher in den Ruhestand zu treten, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
Welche Abschläge gibt es bei vorzeitigem Renteneintritt?
Versicherte, die vorzeitig in Rente gehen, müssen Abschläge auf ihre Rentenbezüge in Kauf nehmen. Diese Abschläge sind ebenfalls vom Geburtsjahrgang und der Art der Altersrente abhängig:
- Für den Jahrgang 1953 beträgt der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt 9,3 %.
- Für den Jahrgang 1954 sind es 9,6 %.
- Für den Jahrgang 1955 steigt der Abschlag auf 9,9 %.
- Ab dem Jahrgang 1958 erhöht sich der Abschlag kontinuierlich, bis er für die Jahrgänge 1964 und später 14,4 % erreicht.
Diese Abschläge sollen sicherstellen, dass die Rentenkassen trotz früherer Renteneintritte finanziell stabil bleiben.
Tabelle Rente nach 45 Jahren Rentenversicherungsjahren
Die Regelaltersrente ist die Standardrente, die Versicherte nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze beziehen können. Diese Altersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang:
Geburtsjahrgang | Regelaltersrente | Altersrente für besonders langjährig Versicherte | Abschlag bei vorzeitiger Altersrente | Altersrente für schwerbehinderte Menschen |
---|---|---|---|---|
1953 | 65/7 | 63/2 | 9,3 % | 60/7, 10,8 % |
1954 | 65/8 | 63/4 | 9,6 % | 60/8, 10,8 % |
1955 | 65/9 | 63/6 | 9,9 % | 60/9, 10,8 % |
1956 | 65/10 | 63/8 | 10,2 % | 60/10, 10,8 % |
1957 | 65/11 | 63/10 | 10,5 % | 60/11, 10,8 % |
1958 | 66 | 64 | 10,8 % | 61, 10,8 % |
1959 | 66/2 | 64/2 | 11,4 % | 61/2, 10,8 % |
1960 | 66/4 | 64/4 | 12 % | 61/4, 10,8 % |
1961 | 66/6 | 64/6 | 12,6 % | 61/6, 10,8 % |
1962 | 66/8 | 64/8 | 13,2 % | 61/8, 10,8 % |
1963 | 66/10 | 64/10 | 13,8 % | 61/10, 10,8 % |
1964 und später | 67 | 65 | 14,4 % | 62, 10,8 % |
Welche Regelungen gelten für Altersrenten für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen früher in Rente zu gehen. Die Altersgrenzen und Abschläge hierfür sind ebenfalls vom Geburtsjahrgang abhängig:
- Für den Jahrgang 1953 beträgt die Altersgrenze 60 Jahre und 7 Monate, mit einem Abschlag von 10,8 %.
- Für den Jahrgang 1954 liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren und 8 Monaten, ebenfalls mit einem Abschlag von 10,8 %.
- Ab dem Jahrgang 1958 beträgt die Altersgrenze 61 Jahre und der Abschlag bleibt konstant bei 10,8 %.
Diese Regelungen ermöglichen es schwerbehinderten Menschen, trotz ihrer Einschränkungen frühzeitig in den Ruhestand zu treten, während die Abschläge die finanzielle Belastung für die Rentenkassen begrenzen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.