Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente kann oft langwierig sein. Viele, die einen Antrag stellen, müssen Wartezeiten von mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder länger in Kauf nehmen, bevor sie einen endgültigen Bescheid erhalten. Doch warum dauert das Verfahren so lange?
Die Gründe sind vielfältig: Aufwändige medizinische Gutachten, umfangreiche Prüfungen der Unterlagen durch die Rentenversicherung und nicht selten langwierige Abstimmungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern.
Während dieser Wartezeit sind Betroffene nicht selten auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld angewiesen.
Das führt zu der berechtigten Frage: Was passiert mit diesen Zahlungen, wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend gewährt wird?
Was passiert mit Krankengeld und Arbeitslosengeld während der Wartezeit?
Wer auf einen Bescheid zur Erwerbsminderungsrente wartet, erhält in der Regel zuerst Krankengeld.
Reicht der Zeitraum des Krankengeldes nicht aus, um die Entscheidung der Rentenversicherung abzuwarten, wechseln viele Betroffene anschließend in den Bezug von Arbeitslosengeld.
In einigen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass sich die Wartezeit so lange hinzieht, dass das Arbeitslosengeld ausläuft und die Betroffenen schließlich Unterstützung vom Jobcenter beantragen müssen.
Für viele, die sich in dieser Situation befinden, entsteht nach der Bewilligung der Rente eine beunruhigende Frage: Müssen erhaltene Sozialleistungen zurückgezahlt werden, wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird?
Muss ich Zahlungen zurückerstatten, wenn die Rente bewilligt wird?
Die kurze Antwort lautet: Nein, Betroffene müssen keine Sozialleistungen, die sie während der Wartezeit erhalten haben, zurückzahlen. Auch wenn die Rente rückwirkend gewährt wird, gibt es spezielle Regelungen, die den Betroffenen entlasten.
Die Sozialleistungsträger – also Krankenkassen, Arbeitsagenturen und das Jobcenter – verrechnen die bereits gezahlten Leistungen untereinander, sobald die Rente bewilligt wird.
Für den Antragsteller bedeutet dies, dass die Verantwortung für die Rückzahlung oder Verrechnung der erhaltenen Beträge nicht bei ihm oder ihr liegt. Diese Vorgänge werden automatisch und ohne das Zutun der betroffenen Person geregelt.
Wichtig: Selbst wenn die bewilligte Rente niedriger ist als die vorherigen Sozialleistungen, müssen Betroffene keine Rückerstattung leisten. Dies gilt sowohl für Krankengeld als auch für Arbeitslosengeld.
Was passiert, wenn die Rente höher ausfällt als die Sozialleistungen?
Für diejenigen, die sich Sorgen machen, ob sie bei einer rückwirkend bewilligten Rente möglicherweise Geld nachzahlen müssen, gibt es beruhigende Nachrichten.
Wenn die Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als die während der Wartezeit bezogenen Leistungen, dürfen Betroffene die Differenz behalten.
Das bedeutet, dass der Antragsteller finanziell sogar davon profitieren kann, wenn die Rente höher ist als das bisher erhaltene Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Zusammengefasst: Bei einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente sind Antragsteller in einer sicheren Position. Sie müssen sich keine Sorgen um die Rückzahlung von Krankengeld oder Arbeitslosengeld machen. Fällt die Rente niedriger aus, bleibt man den Sozialleistungsträgern nichts schuldig. Ist sie höher, darf man die Differenz behalten.
Tabelle zur Verrechnung von Sozialleistungen und EM-Rente
Beschreibung | |
---|---|
Wartezeit auf Erwerbsminderungsrente | In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr; erforderlich sind medizinische Gutachten und behördliche Prüfungen. |
Bezugsleistungen während der Wartezeit | Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld; eventuell auch Unterstützung vom Jobcenter. |
Verrechnung der Leistungen | Automatische Verrechnung der gezahlten Sozialleistungen durch die Sozialleistungsträger. |
Rückzahlungsverpflichtung | Keine Rückzahlung durch den Betroffenen erforderlich, selbst wenn die Rente niedriger ist als die erhaltenen Leistungen. |
Höhere Rentenzahlung | Wenn die rückwirkend bewilligte Rente höher ist als die erhaltenen Leistungen, darf die Differenz behalten werden. |
Verantwortung des Antragstellers | Keine Mitwirkung erforderlich bei der Verrechnung der Leistungen. |
Vorteil | Die Differenz bei höherer Rentenzahlung bleibt beim Antragsteller. |
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.