Riesen Fehler nach dem Krankengeld – Mach das nicht

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Die Frage, was nach dem Ende des Krankengeldes geschieht, ist für viele Betroffene von zentraler Bedeutung. Viele gehen davon aus, dass es genügt, weiterhin eine Krankschreibung vom Arzt vorzulegen.

Doch genau dieser Schritt kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass die Absicherung wegbricht und Betroffene ohne jede Leistung dastehen. Die rechtlichen Regelungen sind kompliziert, teils lückenhaft und hängen stark vom Einzelfall ab.

Von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld

Wer längerfristig erkrankt, erhält zunächst bis zu sechs Wochen die sogenannte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, das in der Regel niedriger ausfällt als das ursprüngliche Gehalt. Maximal 72 Wochen lang wird diese Leistung gezahlt – abzüglich der bereits gewährten Lohnfortzahlung.

Doch was geschieht nach Ablauf dieser eineinhalb Jahre? Genau an diesem Punkt geraten viele Betroffene in eine rechtliche Grauzone.

Und die Arbeitsagentur?

Wer nach Ende des Krankengeldes weiterhin erkrankt ist, muss sich an die Agentur für Arbeit wenden. Dort kann ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden. Dabei geht es jedoch nicht allein um die finanzielle Leistung. Mit dem Antrag prüft die Behörde automatisch, ob eine sogenannte Nahtlosigkeitsregelung in Betracht kommt.

Diese Regelung greift, wenn der ärztliche Dienst der Agentur zu dem Schluss kommt, dass die betreffende Person mindestens ein halbes Jahr lang nicht in der Lage sein wird, täglich mehr als drei Stunden zu arbeiten.

In einem solchen Fall zahlt die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, bis über eine mögliche Erwerbsminderungsrente entschieden ist. Ziel ist es, ein finanzielles Loch zwischen Krankengeld und Rente zu vermeiden.

Zwischen ärztlicher Einschätzung und behördlicher Entscheidung

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Einschätzungen nicht immer übereinstimmen. Während behandelnde Ärzte die Arbeitsunfähigkeit oft weiterhin bestätigen, kann der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu einer anderen Bewertung gelangen.

Hält die Behörde den Betroffenen für weniger krank, als von den Ärzten attestiert, wird kein Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt.

In diesem Fall müssen Betroffene sich dem Arbeitsmarkt wie regulär Arbeitslose zur Verfügung stellen. Eine fortlaufende Krankschreibung kann dann zum Problem werden, da sie signalisiert, dass die Arbeitsfähigkeit fehlt – und somit die Voraussetzung für Arbeitslosengeld entfällt. In der Folge droht der vollständige Wegfall finanzieller Leistungen.

Dilemma zwischen Arbeitgeber und Arbeitsagentur

Besonders heikel wird die Situation, wenn ein bestehender Arbeitsvertrag weiterläuft. Manche Arbeitgeber bestehen auch nach langer Krankheitsphase auf der Vorlage einer Krankschreibung, selbst wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht.

Wer diesem Wunsch nachkommt, läuft Gefahr, von der Arbeitsagentur keine Leistungen zu erhalten. Wer darauf verzichtet, riskiert hingegen Konflikte mit dem Arbeitgeber.

Damit entsteht ein Spannungsfeld, in dem Betroffene zwischen den Erwartungen des Arbeitgebers und den Anforderungen der Arbeitsagentur stehen. Hier kann nur eine individuelle Beratung helfen, um die jeweils beste Lösung zu finden.

Persönliche Beratung als Schlüssel

Die Rechtslage ist unübersichtlich, und jeder Fall weist eigene Besonderheiten auf. Ein generelles Vorgehen lässt sich nicht empfehlen. Deshalb ist es dringend angeraten, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – sei es bei Sozialverbänden, Fachanwälten für Sozialrecht oder direkt bei den zuständigen Behörden. Nur so lässt sich vermeiden, dass Betroffene durch Fehlentscheidungen in eine finanzielle und existenzielle Notlage geraten.

Fazit

Das Ende des Krankengeldes bedeutet für viele Menschen nicht das Ende ihrer gesundheitlichen Probleme. Doch die Absicherung im Anschluss ist kompliziert geregelt und birgt erhebliche Risiken. Ob eine weitere Krankschreibung sinnvoll oder sogar schädlich ist, hängt maßgeblich davon ab, wie die Arbeitsagentur den Gesundheitszustand einschätzt und ob die Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird.

Da jede Situation anders gelagert ist und selbst kleine Details entscheidend sein können, ist fachkundige Unterstützung unverzichtbar. Wer frühzeitig Rat einholt, kann verhindern, dass aus einer gesundheitlichen Krise zusätzlich eine existenzielle Bedrohung entsteht.