Rentner aufgepasst: Diese Krankenkassen erhöhen 2026 deutlich den Zusatzbeitrag

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Der Jahreswechsel 2026 hat für viele Rentnerinnen und Rentner eine unangenehme Eigenschaft: Er verändert die Nettorente nicht durch einen neuen Rentenbescheid, sondern durch Abzüge, die „leise“ steigen. Mehrere gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum 1. Januar 2026 ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag – also genau den Teil des Krankenversicherungsbeitrags, den jede Kasse selbst festlegt.

Für Rentner bedeutet das: Der Beitrag wird in der Regel direkt von der Bruttorente abgezogen, die Auszahlung sinkt, und es fühlt sich schnell wie eine faktische Rentenkürzung an, obwohl die Rente selbst unverändert sein kann.

Ein Orientierungswert ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 von 2,9 %. Dieser Wert ist keine Preisbindung, sondern eine Rechengröße; einzelne Kassen liegen darunter, andere deutlich darüber.

Genau dort entsteht die spürbare Spreizung: Wer in einer Kasse mit 3,9 % oder sogar 4,19 % Zusatzbeitrag versichert ist, zahlt nicht „ein wenig mehr“, sondern dauerhaft auf einem höheren Niveau.

Welche Kassen werden zum 01.01.2026 teurer? (Stand: 16.12.2025)

Krankenkasse Beitrag ab 01.01.2026 (Zusatzbeitrag / Veränderung / Gesamtbeitrag)
AOK Niedersachsen 2,98 % (plus 0,28 Prozentpunkte) → Gesamtbeitrag 17,58 %
BKK ProVita 3,79 % (plus 0,90 Prozentpunkte) → Gesamtbeitrag 18,39 %
SKD BKK 2,98 % (plus 0,40 Prozentpunkte) → Gesamtbeitrag 17,58 %
bkk melitta hmr 3,90 % (plus 0,40 Prozentpunkte) → Gesamtbeitrag 18,50 %
VIACTIV 4,19 % (plus 0,92 Prozentpunkte) → Gesamtbeitrag 18,79 %
energie BKK 3,98 % (plus 1,00 Prozentpunkt) → Gesamtbeitrag 18,58 %

Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) plus Zusatzbeitrag zusammen. Entscheidend für Rentner ist weniger die Prozentzahl an sich als die Frage, auf welche Einnahmen sie wirkt – und ob die Rente in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) läuft oder die Mitgliedschaft freiwillig ist.

KVdR oder freiwillig versichert: Der Unterschied kann teurer sein als die Beitragserhöhung

Viele Rentner sind pflichtversichert in der KVdR. Dann teilen sich Rentner und Deutsche Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente grundsätzlich je zur Hälfte; der Zusatzbeitrag läuft in dieser Logik mit. In der Praxis bedeutet das: Eine Erhöhung um 0,4 oder 0,9 Prozentpunkte schlägt zwar auf die Nettorente durch, aber sie trifft Sie bei der gesetzlichen Rente typischerweise „halbiert“.

Ganz anders ist die Lage bei Rentnern, die nicht in der KVdR sind, sondern freiwillig gesetzlich versichert bleiben (das betrifft z. B. bestimmte Vorversicherungs-Konstellationen).

Dann kann die Kasse Beiträge auf deutlich mehr Einkunftsarten berücksichtigen – und die gleiche Zusatzbeitragserhöhung wirkt auf eine breitere Basis. Genau deshalb ist es für Rentner so wichtig, nicht nur „meine Kasse ist teurer geworden“ zu sehen, sondern die eigene Versicherungsart zu kennen: Bei freiwilliger Versicherung kann die Netto-Wirkung schnell deutlich größer sein.

Warum viele Rentner die Erhöhung erst später sehen

Ein typischer Irritationsmoment kommt im Januar: Die Beitragserhöhung gilt zwar ab 01.01.2026, aber bei Renten wird eine Änderung beim Krankenversicherungsbeitrag häufig zeitversetzt in der Auszahlung sichtbar.

Vereinfacht gesagt: Die technische Verarbeitung führt oft dazu, dass die neue Beitragslast in der Rentenzahlung erst zwei Monate später ankommt – viele kennen dieses Muster aus früheren Jahren als „ab März ist plötzlich weniger drauf“.

Wer im Januar und Februar noch keine Veränderung sieht, sollte das daher nicht als Entwarnung missverstehen, sondern als systembedingte Verzögerung einordnen.

So können Rentner die Mehrbelastung realistisch überschlagen

Für die gesetzliche Rente (KVdR) lässt sich die Zusatzbeitrags-Erhöhung grob so denken: Bruttorente × Erhöhungssatz → davon ungefähr die Hälfte als Mehrbelastung, weil die Rentenversicherung den anderen Teil trägt.

Bei 1.500 Euro Bruttorente bedeuten 0,90 Prozentpunkte Erhöhung rechnerisch 13,50 Euro mehr Beitrag auf die Rente; als Rentneranteil landet das näherungsweise bei rund 6,75 Euro im Monat.

Wichtig ist aber: Diese Überschlagsrechnung greift sauber nur für die gesetzliche Rente. Viele Rentner haben zusätzlich Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge – und dort ist die Beitragslogik häufig härter.

Betriebsrente: Hier entscheidet 2026 nicht nur der Zusatzbeitrag, sondern auch der Freibetrag

Wer eine Betriebsrente/Versorgungsbezug erhält, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge grundsätzlich auch darauf – inklusive Zusatzbeitrag der eigenen Kasse.

Die gute Nachricht: In der Krankenversicherung gibt es für pflichtversicherte Rentner einen monatlichen Freibetrag, der 2026 steigt. Der Freibetrag liegt 2026 bei 197,75 Euro; nur der Teil der Betriebsrente oberhalb dieses Betrags wird in der Krankenversicherung verbeitragt.

Die weniger gute Nachricht: Dieser Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung – und er gilt typischerweise nicht für freiwillig Versicherte.

Das ist für den Alltag entscheidend, weil hier zwei Effekte zusammenlaufen können: Wird der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse teurer und steigt zugleich der beitragspflichtige Teil Ihrer Betriebsrente (weil Ihre Betriebsrente über dem Freibetrag liegt), dann entsteht eine Netto-Lücke, die sich nicht wie „ein paar Euro“ anfühlt, sondern jeden Monat wiederkehrt.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Warum Gutverdiener-Rentner besonders genau hinschauen sollten

Ab 2026 steigt außerdem die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist die Obergrenze, bis zu der Beiträge berechnet werden. Wer hohe beitragspflichtige Einnahmen hat – etwa eine hohe gesetzliche Rente plus nennenswerte Versorgungsbezüge – kann dadurch zusätzlich belastet werden, weil die „Kappungsgrenze“ höher liegt als 2025.

Für viele Durchschnittsrenten ist das kein Thema; für gut abgesicherte Rentner mit mehreren Einkommensquellen kann es aber genau der zweite Hebel sein, der den Unterschied macht.

Sonderkündigungsrecht: Was Rentner beim Wechsel wirklich wissen müssen

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Praktisch heißt das: Sie können wechseln, auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind.

Die Frist liegt in der Regel bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt – bei einer Erhöhung zum 01.01.2026 also typischerweise bis 31.01.2026.

Für den Wechsel reicht es normalerweise, bei der neuen Kasse den Antrag zu stellen; die neue Kasse übernimmt die formale Abmeldung.

Zwei Punkte werden dabei oft unterschätzt: Erstens muss der höhere Beitrag bis zum tatsächlichen Wechsel meist zunächst gezahlt werden, ein „rückwirkendes Sparen“ gibt es in der Regel nicht. Zweitens können besondere Tarifbindungen (z. B. bestimmte Wahltarife) die Kündigung im Einzelfall einschränken – wer so etwas abgeschlossen hat, sollte die Vertragsdetails prüfen, bevor er von einem automatischen Sofortwechsel ausgeht.

Was Rentner jetzt konkret prüfen sollten – ohne in Aktionismus zu verfallen

Für Rentner lohnt sich ein nüchterner Dreischritt:

Erstens den neuen Zusatzbeitrag der eigenen Kasse kennen (steht im Schreiben der Kasse und ist entscheidend für die Netto-Wirkung).

Zweitens die eigene Versicherungsart klären, also KVdR oder freiwillig – weil davon abhängt, auf welche Einnahmen Beiträge fällig werden.

Drittens die eigenen zusätzlichen Alterseinkünfte mitdenken, vor allem Betriebsrenten: Hier wirkt der Zusatzbeitrag schnell stärker als auf die gesetzliche Rente, auch wenn die Prozentpunkte identisch sind.

FAQ

Gilt die Erhöhung ab 01.01.2026 auch für Rentner, wenn sie erst später weniger ausgezahlt bekommen?
Ja, der Satz gilt ab 01.01. – die Rentenzahlung bildet Änderungen beim Krankenversicherungsbeitrag aber häufig zeitversetzt ab.

Warum trifft mich der Zusatzbeitrag bei der Betriebsrente „härter“ als bei der gesetzlichen Rente?
Weil bei der gesetzlichen Rente (KVdR) die Rentenversicherung typischerweise die Hälfte mitträgt, während Versorgungsbezüge separat verbeitragt werden und der Freibetrag nur einen Teil abfedert.

Wie hoch ist der Freibetrag auf Betriebsrenten 2026?
In der Krankenversicherung liegt er 2026 bei 197,75 Euro monatlich; die Pflegeversicherung kennt diesen Freibetrag nicht.

Bis wann kann ich bei einer Erhöhung zum 01.01.2026 wechseln?
In der Praxis regelmäßig bis Ende Januar 2026; maßgeblich ist das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung.

Quellenübersicht

[1]: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/gesetzlicher-durchschnittlicher-zusatzbeitragssatz-2074060?utm_source=chatgpt.com “Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2025 und 2026”
[2]: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html?utm_source=chatgpt.com “§ 175 SGB 5 – Einzelnorm”
[3]: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/zeitversetzte-auswirkung-des-erhoehten-zusatzbeitrags-auf-rentner_240_643200.html?utm_source=chatgpt.com “Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner ab März”
[4]: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514?utm_source=chatgpt.com “Beitragsbemessungsgrenzen 2026 | Bundesregierung”
[5]: https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/mitgliedschaft-und-beitraege/rentner/fuer-wen-gilt-der-freibetrag-bei-krankenkassen-_7158?utm_source=chatgpt.com “Für wen gilt der Freibetrag bei Krankenkassen?”
[6]: https://www.aok.de/pp/niedersachsen/pm/aok-niedersachsen-beschliesst-attraktiven-beitragssatz-und-mehrleistungen-fuer-ueber-3-millionen-versicherte/?utm_source=chatgpt.com “AOK Niedersachsen beschließt attraktiven Beitragssatz …”