Rentner aufgepasst: Das ändert sich bei der Rente und Co im September

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Der September 2025 ist für viele Rentnerinnen und Rentner ein spürbarer Wendepunkt: Die Rentenerhöhung greift erstmals ohne Sondereffekte voll durch, steuerliche Fristen sind (weitgehend) abgelaufen, die elektronische Patientenakte geht in die nächste Phase – und auch beim Katastrophenschutz sowie im Gartenrecht stehen feste Termine an.

Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Punkte ein, erklärt Hintergründe und zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.

Rentenerhöhung: Das Plus kommt jetzt regulär an

Seit dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Ost und West um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöhte sich damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Für eine bisherige Bruttorente von 1.500 Euro entspricht das rechnerisch rund 1.556 Euro brutto.

Die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesregierung haben die Anpassung bestätigt; sie fällt auch 2025 höher aus als die erwartete Teuerung, wodurch die Kaufkraft stabilisiert wird.

Dass dieses Plus im Juli und August nicht überall auf dem Konto „spürbar“ war, hat einen einfachen Grund: Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben. Für Rentnerinnen und Rentner setzte die technische Umsetzung allerdings erst zum 1. Juli ein.

Die Verordnung sah deshalb für Juli einmalig 4,8 Prozent (inklusive Nachverrechnung für Januar bis Juni) vor; ab August gilt wieder der reguläre Satz. Wer im Sommer also weniger Nettoplus sah, dürfte ab September die Erhöhung ohne diesen Sondereffekt im Kontoauszug wiederfinden.

Grundsicherung: 2026 ohne Anhebung – zweite Nullrunde in Folge

Für Beziehende der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie des Bürgergeldes zeichnet sich 2026 eine weitere Nullrunde ab: Die Regelbedarfe bleiben nach derzeitiger Rechtslage unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibungsformel für 2026 rechnerisch unter dem aktuellen Satz liegt; die Bestandsschutzklausel verhindert aber nominale Kürzungen.

Das Bundesarbeitsministerium beziffert den maßgeblichen Betrag für Alleinstehende erneut auf 563 Euro. Sozialverbände kritisieren die Entscheidung, weil real die Kaufkraft sinkt. Auch die Sätze beim Bürgergeld werden nicht steigen.

Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten: Übergangsweise getrennte Zahlung

Wer zwischen 2001 und Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, bekommt weiterhin einen Zuschlag von 7,5 Prozent; für Rentenbeginn Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

Dieser Zuschlag wird derzeit noch separat – typischerweise zwischen dem 10. und 20. des Monats – angewiesen. Ab der Zahlung für Dezember 2025 wird er in die reguläre Monatsrente integriert und auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Betroffene erhalten dazu einen gesonderten Bescheid.

Steuererklärung 2024: Frist vorbei – was jetzt noch geht

Die allgemeine Abgabefrist für die Einkommensteuer 2024 ist am 31. Juli 2025 abgelaufen. Wer bislang nicht abgegeben hat und dazu verpflichtet ist, sollte dies umgehend nachholen, um Verspätungszuschläge oder Schätzungen zu vermeiden.

Für Steuerpflichtige, die durch Steuerberaterinnen, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine vertreten sind, läuft die Frist nach aktueller Länderinformation bis zum 30. April 2026 – nicht bis Juni.

Hinterbliebenenrenten: Einkommensanrechnung führt vielfach zu Kürzungen

Nach jüngsten Berichten auf Basis von DRV-Zahlen erhalten über 750.000 Witwen und Witwer ihre Hinterbliebenenrente gekürzt – durchschnittlich um rund 208 Euro monatlich. Ursache ist die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensanrechnung oberhalb des Freibetrags; 40 Prozent des übersteigenden Nettoeinkommens werden auf die Rente angerechnet.

Der Freibetrag liegt im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro im Monat und erhöht sich pro waisenrentenberechtigtem Kind. Wer hinzuverdient, sollte seine Abrechnungen prüfen und sich im Zweifel beraten lassen.

Auszahlungstermin: September-Rente kommt am 30. September

Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen, für den sie bestimmt ist. Für September 2025 ist das der Dienstag, 30. September 2025.

Wer seine Rente bereits vor April 2004 begonnen hat, erhält sie in der Regel vorschüssig – dann gilt der letzte Werktag des Vormonats. Die Terminpraxis wird von Rentenversicherung, Rentenservice und Medienübersichten übereinstimmend so bestätigt.

Elektronische Patientenakte: „ePA für alle“ seit Januar – Pflichtnutzung in Praxen ab Oktober

Die „ePA für alle“ ist am 15. Januar 2025 gestartet. Seit dem 29. April 2025 können Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen. Für Versicherte gilt das Opt-out-Prinzip: Wer nicht möchte, kann der Bereitstellung widersprechen.

Wichtig für den Herbst: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist die Nutzung in Praxen ab 1. Oktober 2025 verpflichtend; Patientinnen und Patienten behalten dabei ihre Widerspruchsrechte. Ältere Menschen profitieren von weniger Papier, besserer Übersicht über Befunde und Medikamentenlisten – sofern sie die ePA aktiv verwenden oder freigeben.

Bundesweiter Warntag: Probealarm am 11. September, 11 Uhr

Am Donnerstag, 11. September 2025, testen Bund, Länder und Kommunen um 11 Uhr ihre Warnsysteme – Sirenen, Warn-Apps und Cell Broadcast auf Mobiltelefonen. Prüfen Sie in Ruhe, ob Ihr Smartphone Notfallwarnungen empfangen kann; nach der Probewarnung erfolgt gegen 11:45 Uhr eine Entwarnung.

Hecken, Bäume, Sträucher: Noch bis 30. September gelten Schnittverbote

Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt noch bis einschließlich 30. September das „Radikalschneiden“ von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und Bäumen. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder. Hintergrund ist der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.

Was für Rentnerinnen und Rentner auf der To-do-Liste stehen sollte

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der September-Zahlung auf das korrekte Rentenplus und mögliche Abzüge aus Kranken- und Pflegeversicherung. Achten Sie bei Hinterbliebenenrenten auf die Einkommensanrechnung und die gültigen Freibeträge.

Wer seine Steuererklärung 2024 noch nicht abgegeben hat, sollte dies umgehend erledigen und bei Vertretung durch Berater die Frist 30. April 2026 im Blick behalten. Stellen Sie Ihr Smartphone für den Warntag korrekt ein und klären Sie mit Ihrer Arztpraxis die Nutzung der ePA ab Oktober. Arbeiten im Garten sollten bis Ende des Monats nur als Pflegeschnitt erfolgen.

Fazit

Der September 2025 bringt keine „neue Großreform“, wohl aber eine Reihe greifbarer, alltagsrelevanter Weichenstellungen: Die Rentenerhöhung wirkt netto berechenbarer, die Grundsicherung bleibt 2026 nominal unverändert,

Erwerbsminderungszuschläge werden bald in die Monatsrente integriert, und die digitale Gesundheitsinfrastruktur wird verbindlicher. Wer Abrechnungen und Fristen aufmerksam prüft – vom Rentenbescheid bis zur Steuer – vermeidet Nachteile und bleibt finanziell wie organisatorisch auf Kurs.