In der öffentlichen Debatte ist häufig von „Rentenverlierern“ die Rede. Tatsächlich gibt es Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien, die stärker vom demografischen Wandel, Reformen und Umbrüchen am Arbeitsmarkt getroffen sind als andere.
Unterschätzte Schattenseite der Rente
Die gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren: Aktive Erwerbstätige finanzieren die Renten der aktuellen Ruheständler.
Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken und die Lebenserwartung steigt, kommen heute auf eine Altersrentnerin oder einen Altersrentner nur noch rund zwei Beitragszahlende – Anfang der 1960er-Jahre waren es noch sechs.
Diese Verschiebung erhöht den Druck auf Leistungen und Beiträge und prägt alle Reformen der vergangenen Jahrzehnte.
Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, was das häufig zitierte „Renteniveau“ überhaupt misst: Es bezieht sich nicht auf das letzte individuelle Gehalt, sondern setzt die sogenannte Standardrente (45 Entgeltpunkte) ins Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten – jeweils vor Steuern, aber nach Sozialabgaben. Damit ist das Rentenniveau ein Systemindikator, kein persönlicher Rentenbescheid.
Diese Jahrgänge sind besonders betroffen
Geburtsjahrgang 1964 und jünger. Ab diesem Jahrgang gilt erstmals vollständig die Regelaltersgrenze 67. Wer 1964 geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Standardrente regulär im Jahr 2031. Das ist faktisch die erste Generation, die die „Rente mit 67“ vollständig trägt.
Späte 1950er bis frühe 1960er. Diese Kohorten trafen mehrere Reformwellen (Nachhaltigkeitsfaktor, Dämpfungen) bei gleichzeitig oft brüchigen Erwerbsverläufen, etwa nach der Wiedervereinigung und in Phasen strukturellen Wandels.
Viele Berufsbiografien weisen längere Arbeitslosigkeit oder Niedriglohnphasen auf – insbesondere in Ostdeutschland, wo die Arbeitsmarktverwerfungen der 1990er bis in die 2000er Jahre hineinreichten.
Frauen der Jahrgänge etwa 1955 bis 1970. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ist hoch, weil Teilzeit, Minijobs, Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung und Pflege seltener zu vollen Entgeltpunkten führen – trotz Verbesserungen wie der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Der sogenannte Gender Pension Gap bleibt deutlich.
Warum gerade diese Generationen benachteiligt wirken
Seit den 2000er-Jahren sanken die Leistungszusagen relativ zu den Löhnen; das Sicherungsniveau „vor Steuern“ pendelte in den vergangenen Jahren um 48 Prozent.
Wichtig: Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber die Haltelinie von mindestens 48 Prozent nun bis 2039 fortgeschrieben und mit dem „Generationenkapital“ (Aktienanlage des Bundes für die Rente) eine neue Finanzierungsquelle aufgebaut. Ältere Prognosen, die ein Absinken bis etwa 43 Prozent erwarteten, sind dadurch politisch überholt.
Wandel des Arbeitsmarkts
Deindustrialisierung in Teilregionen, der Trend zu Teilzeit und Minijobs und Phasen höherer Arbeitslosigkeit haben bei vielen Erwerbspersonen die jährlichen Entgeltpunkte verringert. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; wer sich davon befreien ließ oder lange nur pauschal versichert war, hat entsprechend weniger Punkte aufgebaut.
Demografie und Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentnerinnen und Rentnern
Die Alterung der Gesellschaft verschiebt die Finanzierungsbasis. Heute steht einem Altersrentner statistisch nur noch rund zwei Beitragszahlenden gegenüber. Das dämpft – bei gegebenen Beitragssätzen – die Leistungsspielräume des Systems.
Was das bedeutet: eine saubere Beispielrechnung
Auf der Seite “buerger-geld.org” heißt es: „Wer 40 Jahre lang jeweils 1.200 Euro brutto monatlich verdient hat, kann mit einer Monatsrente von rund 600 Euro rechnen.“
Das ist zu hoch, rechnet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nach. Korrigiert mit den 2025er Rechengrößen ergibt sich nämlich: 1.200 Euro brutto im Monat, diese entsprechen 14.400 Euro jährlich.
- 1.200 Euro brutto im Monat entsprechen 14.400 Euro jährlich.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 liegt bei 50.493 Euro. Daraus entstehen pro Jahr 0,285 Entgeltpunkte; in 40 Jahren also rund 11,41 Punkte.
- Der Rentenwert ab 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro je Punkt. Daraus resultiert eine Bruttorente von ca. 465 Euro im Monat.
- Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (hälftiger KV-Beitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag; volle Pflegeversicherung) verbleiben – je nach Kasse und Kinderstatus – rund 405 bis 410 Euro netto vor Steuern.
Diese Beispielrechnung zeigt: Wer dauerhaft weit unter dem Durchschnittsentgelt verdient, erreicht ohne Zusatzvorsorge nur eine geringe gesetzliche Rente.
Folgen für die Lebensqualität im Alter
Das Risiko von Altersarmut ist real – vor allem bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, langjähriger Teilzeit, gering entlohnten Tätigkeiten und niedrigen Entgeltpunkten. Statistische Indikatoren belegen das: 2024 lag die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung insgesamt bei 15,5 Prozent, bei den über 65-Jährigen höher.
Viele Ruheständlerinnen und Ruheständler verfügen über sehr niedrige monatliche Nettoäquivalenzeinkommen. Der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist über die Jahre gestiegen – bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung jedoch vergleichsweise niedrig.
Was man jetzt tun kann – Strategien, die wirklich tragen
Eine „Ein-Knopf-Lösung“ gibt es nicht. Sehr wohl aber ein Bündel von Stellschrauben, die – rechtzeitig genutzt – spürbar wirken.
Rentenansprüche klären und Lücken schließen. Fordern Sie die Kontenklärung und nutzen Sie die Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
Freiwillige Beiträge, Nachzahlungen oder Ausgleichszahlungen für Abschläge können – je nach Lebenslage – sinnvoll sein.
Betriebliche Altersversorgung prüfen. Wo ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, sind Direktversicherung und Entgeltumwandlung oft vorteilhaft. Die Wirkung entfaltet sich über Jahrzehnte; die Konditionen sollte man dennoch kritisch vergleichen. (Allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.)
Private Vorsorge systematisch aufbauen. Breite Kapitalmarkt-Sparpläne (z. B. in Form global diversifizierter ETF-Sparpläne) sind kostengünstig und transparent; geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten können insbesondere für bestimmte Haushalte steuerlich attraktiv sein. Prüfen Sie genau Kosten, Garantien, Renditeerwartungen und Flexibilität. (Hinweis: individuelle Steuer- und Produktberatung bleibt unerlässlich.)
Erwerbsbiografie aktiv gestalten. Weiterbildung kann Einkommen und damit Entgeltpunkte erhöhen. Wer kann und will, profitiert zudem von der Flexirente: Späterer Rentenbeginn bringt Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat ohne Rentenbezug; Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus lässt die Rente zusätzlich steigen.
Grundrente im Blick behalten. Seit 2021 prüft die DRV automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (für den vollen Zuschlag 35 Jahre) und eine Einkommensprüfung. Das ersetzt keine eigenständige Vorsorge, mildert aber niedrige Renten nach langen Erwerbs- oder Pflegezeiten.
Chancen auf Nachbesserungen
Mit dem Rentenpaket 2025 ist die Haltelinie von mindestens 48 Prozent beim Sicherungsniveau bis 2039 Gesetz. Parallel baut der Bund das Generationenkapital auf, um langfristig Beitragssatz- und Leistungsziele zu stabilisieren. In der politischen Debatte stehen zusätzlich Modelle wie eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Für die persönliche Finanzplanung gilt dennoch: Nicht auf den nächsten Beschluss warten, sondern die eigene Vorsorge aktiv gestalten.
FAQ – Häufige Fragen kurz beantwortet
Sind bestimmte Jahrgänge „verloren“? Nein. Angehörige der späten 1950er bis frühen 1960er Jahrgänge und ab 1964 Geborene stehen statistisch vor größeren Hürden – aber individuelle Renten hängen am Ende von Punkten, nicht vom Jahrgang. Wer hohe Entgeltpunkte sammelt oder lange arbeitet, kann trotz allgemeiner Trends solide Renten erreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter? Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente nach langen Versicherungszeiten und niedrigen Verdiensten; sie wird automatisch geprüft und ist keine Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung, wenn das Gesamteinkommen den Bedarf nicht deckt.
Wie berechnet sich meine persönliche Rente? Entscheidend sind Entgeltpunkte, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn im Jahr exakt das Durchschnittsentgelt verdient wurde; bei geringerem Lohn entsprechend anteilig. Rechner und Beratungen stellt die DRV bereit.
Muss ich von der Bruttorente noch Abgaben zahlen? Ja. In der Krankenversicherung der Rentner tragen Rentenversicherung und Rentnerin bzw. Rentner den Beitrag je zur Hälfte (inklusive halbem Zusatzbeitrag); die Pflegeversicherung zahlen Ruheständige voll selbst. Zum 1. Juli 2025 lag der Rentenwert bei 40,79 Euro, der Pflegebeitragssatz bei 3,6 Prozent; der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen stieg 2025.
Fazit: Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln
Es gibt Kohorten und Lebensläufe, die stärker unter Druck stehen – vor allem, wenn niedrige Löhne, Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zusammenkommen.
Zugleich ist das Bild differenziert: Die Rente mit 67 ist Realität, das Renteniveau bleibt gesetzlich bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert, und es gibt wirksame Hebel von der Flexirente bis zur betrieblichen und privaten Vorsorge.
Wer heute zwischen 55 und 65 ist, sollte spätestens jetzt das Rentenkonto klären, die eigene Strategie überprüfen und – wo möglich – zusätzliche Bausteine aufsetzen. Das reduziert das Risiko einer zu niedrigen Altersversorgung spürbar.