In der Regel nein: Das Pflegegeld selbst wird nicht automatisch von der Pflegekasse an das Finanzamt gemeldet. Gemeldet werden vielmehr Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung, damit sie steuerlich berรผcksichtigt werden kรถnnen โ Leistungsbezรผge wie das Pflegegeld gehรถren nicht zu diesem Datenaustausch.
“Eine Erklรคrungspflicht entsteht nur in besonderen Konstellationen, etwa wenn Zahlungen an Pflegepersonen รผber das Pflegegeld hinausgehen oder keine Voraussetzungen fรผr die Steuerbefreiung erfรผllt sind”, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklรคrte.
Inhaltsverzeichnis
Was das Pflegegeld rechtlich ist
Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach ยง 37 SGB XI. Es erhรคlt die pflegebedรผrftige Person, wenn sie die hรคusliche Pflege selbst organisiert, typischerweise durch Angehรถrige oder nahestehende Personen. Die Leistungshรถhe ist nach Pflegegraden gestaffelt. Seit 1. Januar 2025 wurden die Betrรคge gesetzlich angehoben.
Meldungen zwischen Kassen und Finanzverwaltung: Was wirklich รผbertragen wird
Der automatisierte Datenaustausch zwischen Versicherern/Kassen und Finanzverwaltung dient dazu, bezahlte Beitrรคge (z. B. zu privater oder gesetzlicher Kranken-/Pflegeversicherung) zu รผbermitteln, damit diese als Sonderausgaben berรผcksichtigt werden kรถnnen.
Die einschlรคgigen Vorgaben finden sich in ยง 93c AO und begleitenden BMF-Schreiben. Leistungszahlungen wie Pflegegeld sind hiervon nicht umfasst; sie werden รผblicherweise nicht an die Finanzverwaltung gemeldet.
Steuerliche Einordnung: Wann Pflegegeld steuerfrei ist
Steuerlich ist zu unterscheiden, wer das Geld erhรคlt:
Fรผr die pflegebedรผrftige Person ist das Pflegegeld eine steuerfreie Sozialleistung. Die Steuerfreiheit von Leistungen der (gesetzlichen wie privaten) Pflegeversicherung ist im Einkommensteuergesetz verankert.
Erhรคlt eine Pflegeperson (z. B. Angehรถrige) von der pflegebedรผrftigen Person Geld fรผr Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung, sind diese Einnahmen bis zur Hรถhe des Pflegegeldes steuerfrei, wenn es sich um Angehรถrige handelt oder die Pflege aus sittlicher Pflicht erfolgt. Rechtsgrundlage ist ยง 3 Nr. 36 EStG; sie verweist der Hรถhe nach ausdrรผcklich auf das Pflegegeld nach ยง 37.
Wann das Finanzamt doch eine Rolle spielt
Steuerpflicht kann entstehen, wenn Zahlungen รผber die Grenze des Pflegegeldes hinausgehen oder wenn eine Person pflegt, ohne Angehรถrige zu sein und ohne dass eine anerkennbare sittliche Pflicht vorliegt.
In diesen Fรคllen gelten die Zuflรผsse als steuerpflichtige Einkรผnfte und mรผssen in der Einkommensteuererklรคrung angegeben werden. Maรgeblich ist, was wofรผr gezahlt wird und in welcher Hรถhe.
Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag: Kein Doppelvorteil
Pflegende kรถnnen โ unabhรคngig vom Pflegegeld โ unter Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag nach ยง 33b EStG geltend machen. Seit den Lohnsteuerrichtlinien 2025 betrรคgt er 600 โฌ (Pflegegrad 2), 1.100 โฌ (Pflegegrad 3) und 1.800 โฌ (Pflegegrad 4/5).
Wer fรผr die eigene Pflegeleistung Pflegegeld erhรคlt bzw. weitergeleitet bekommt, kann den Pauschbetrag grundsรคtzlich nicht zusรคtzlich beanspruchen; Ausnahmen bestehen, wenn das erhaltene Geld nachweislich vollstรคndig wieder fรผr die Pflege der Person eingesetzt wurde.
Praxis: Was gehรถrt in die Steuererklรคrung โ und was nicht?
Solange die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfรผllt sind, muss das Pflegegeld weder von der pflegebedรผrftigen Person noch von der begรผnstigten Pflegeperson angegeben werden; es gibt keine Progressionswirkung. Erklรคrungspflichtig werden Zahlungen erst, wenn sie nicht von ยง 3 Nr. 36 EStG erfasst sind (z. B. รberschรผsse รผber das Pflegegeld oder fehlende sittliche Pflicht).
Wer professionelle Leistungen zukauft, sollte Belege aufbewahren, weil Erstattungen der Pflegeversicherung steuerliche Anrechnungseffekte haben kรถnnen. Im Zweifel empfiehlt sich steuerlicher Rat.
Fazit
Nein, das Pflegegeld wird dem Finanzamt nicht automatisch gemeldet. Der regulรคre Datenaustausch betrifft Beitrรคge, nicht Leistungsbezรผge. Steuerlich ist Pflegegeld fรผr die pflegebedรผrftige Person steuerfrei; bei Pflegepersonen greift die Steuerbefreiung bis zur Hรถhe des Pflegegeldes, wenn ein Angehรถrigenverhรคltnis oder eine sittliche Pflicht besteht.
Melde- bzw. Erklรคrungspflichten entstehen erst dann, wenn Zahlungen รผber die Pflegegeldhรถhe hinausgehen oder die Befreiungstatbestรคnde nicht erfรผllt sind