Die Vorstellung, der Staat halte sich im Ruhestand vornehm zurรผck, gehรถrt lรคngst ins Reich der Legenden.
Wer 2025 eine gesetzliche Altersrente bezieht oder bereits bezieht, wird mit einer Reihe von รnderungen konfrontiert, die darรผber entscheiden, ob und in welcher Hรถhe Einkommensteuer fรคllig wird.
Im Kern greifen zwei Stellschrauben: der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum schรผtzen soll, und der sogenannte Besteuerungsanteil, der festlegt, wie viel der jeweiligen Jahresrente als steuerpflichtiges Einkommen zรคhlt. Beide Werte verschieben sich im kommenden Jahr โ und zwar zulasten vieler Rentenbeziehender.
Inhaltsverzeichnis
Grundfreibetrag: 12 096 Euro sind steuerfrei, aber der Puffer schrumpft
Zum 1. Januar 2025 stieg der Grundfreibetrag von 11 784 Euro auf 12 096 Euro. Die Erhรถhung um 312 Euro entspricht einem Plus von 2,6 Prozent und soll โ zumindest in der Theorie โ das steuerfreie Existenzminimum sichern.
Fรผr Alleinstehende zeigt der Betrag die Schwelle, bis zu der der Fiskus keine Einkommensteuer verlangt; bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 24 192 Euro.
In der Praxis ist dieser Puffer allerdings nur die erste Verteidigungslinie. Wie viel von der Bruttorente innerhalb dieser Grenze landet, hรคngt unmittelbar vom persรถnlichen Besteuerungsanteil ab.
Besteuerungsanteil: Wer 2025 in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent
Seit 2005 gilt das nachgelagerte Besteuerungsprinzip: Nicht die Einzahlungen in die Rentenkasse, sondern die ausgezahlten Renten werden schrittweise steuerpflichtig.
Fรผr alle, die im Kalenderjahr 2025 erstmals eine gesetzliche Altersrente beziehen, betrรคgt der steuerpflichtige Anteil 83,5 Prozent. Nur 16,5 Prozent der ersten vollen Jahresrente werden als individueller Rentenfreibetrag โeingefrorenโ und bleiben lebenslang steuerfrei.
Mit jeder Neurentner-Kohorte steigt der Besteuerungsanteil inzwischen nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, erreicht aber 100 Prozent bei Rentenbeginn ab 2058 โ zwรถlf Jahre spรคter als ursprรผnglich geplant, doch mit demselben Endpunkt.
Beispielrechnung: Wann aus der Erhรถhung ein Steuerbescheid wird
Eine Jahresbruttorente von 24 000 Euro fรผhrt bei Renteneintritt 2025 zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 20 040 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags bleiben 7 944 Euro รผbrig, auf die der individuelle Einkommensteuertarif angewendet wird.
Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Sonderausgaben, auรergewรถhnliche Belastungen oder Pauschbetrรคge โ etwa der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro โ kรถnnen das zu versteuernde Einkommen weiter mindern.
Bei durchschnittlicher Progression resultiert daraus eine Steuerlast zwischen rund 500 und 900 Euro im Jahr.
Rentenerhรถhungen sind voll steuerpflichtig โ und vergrรถรern den Kreis der Steuerzahler
Besonders brisant ist die Tatsache, dass spรคtere Rentenanpassungen vollstรคndig versteuert werden, weil nur der in Euro fixierte Freibetrag aus dem ersten Rentenjahr geschรผtzt ist. Die Bundesregierung hat fรผr den 1. Juli 2025 eine Rentenerhรถhung von 3,74 Prozent beschlossen.
Damit wรคchst die Durchschnittsrente stรคrker als der Grundfreibetrag und schiebt viele bislang steuerfreie Renten รผber die maรgebliche Schwelle. Wรคhrend die Kombination aus krรคftig angehobenen Freibetrรคgen und Rentenplus in den Jahren 2023 und 2024 hunderttausende Rentner wieder aus der Steuerpflicht herausfallen lieร, kehrt sich der Trend 2025 um.
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Typische Schwellenwerte: Wann die monatliche Rente kritisch wird
Fรผr Neurentnerinnen und Neurentner der Jahrgรคnge 2020 bis 2025 beginnt die Steuerpflicht โ sofern keine weiteren Einkรผnfte vorhanden sind โ im Regelfall erst jenseits von etwa 1 450 Euro Bruttorente im Monat.
Fรผr den Jahrgang 2025 lรคsst sich ein monatlicher Durchschnittswert von rund 1 430 Euro als steuerfrei identifizieren, vorausgesetzt, es gibt keine Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitalertrรคge.
Wer bereits 2015 in den Ruhestand gegangen ist, profitiert von einem hรถheren dauerhaften Rentenfreibetrag und kann โ je nach Einstieg und Wohnort โ bis zu rund 1 550 Euro monatlich beziehen, ohne Einkommensteuer zahlen zu mรผssen.
Weitere Einkรผnfte verschieben die Grenze oft dramatisch
Sobald neben der gesetzlichen Rente zusรคtzliche Einnahmen wie Betriebsrenten, Vermietung, Kapitalertrรคge oder selbst eine geringfรผgige Beschรคftigung hinzukommen, kann der Grundfreibetrag schnell ausgeschรถpft sein.
Dann wird nicht nur eine Einkommensteuerschuld fรคllig, sondern auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklรคrung ausgelรถst.
Viele Betroffene unterschรคtzen dieses Risiko und erhalten erst verspรคtet Post vom Finanzamt โ dann verbunden mit Nachzahlungszinsen und Verspรคtungszuschlรคgen.
Fristen im Blick behalten: 31. Juli 2025 fรผr die Steuer 2024
Wer bereits steuerpflichtig ist, muss seine Einkommensteuererklรคrung fรผr das Jahr 2024 spรคtestens bis zum 31. Juli 2025 elektronisch oder in Papierform einreichen.
Fรผr steuerlich beratene Rentnerinnen und Rentner lรคuft die Frist bis zum 30. April 2026. Das Finanzamt erinnert nicht automatisch an diese Termine; die Verantwortung liegt vollstรคndig bei den Betroffenen.
Alles auf einen Blick: Tabelle Steuern bei Rente 2025
Was? | Wert / Details |
Grundfreibetrag 2025 (ledig) | 12 096 โฌ steuerfrei |
Grundfreibetrag 2025 (Ehepaar, Zusammenveranlagung) | 24 192 โฌ steuerfrei |
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2025 | 83,5 % der Jahresrente steuerpflichtig |
Dauerhaft steuerfreier Anteil bei Rentenbeginn 2025 | 16,5 % der ersten vollen Jahresrente |
Rentenerhรถhung zum 1. Juli 2025 | + 3,74 % (voll steuerpflichtig) |
Beispiel 24 000 โฌ Jahresbruttorente | 20 040 โฌ steuerpflichtig; nach Grundfreibetrag verbleiben 7 944 โฌ |
Beispielhafte Jahressteuerlast (24 000 โฌ Rente) | ca. 500 โ 900 โฌ (je nach Abzรผgen & Persรถnlichkeitstarif) |
Monatlicher steuerfreier Hรถchstbetrag (Neurentner 2025, nur gesetzl. Rente) | ca. 1 430 โฌ |
Monatlicher steuerfreier Hรถchstbetrag (Rentenbeginn 2015) | ca. 1 550 โฌ |
Abgabefrist Einkommensteuererklรคrung 2024 | 31. Juli 2025 (bzw. 30. April 2026 bei Steuerberatung) |
Fazit: Steuerfragen gehรถren zur Altersvorsorge
Die Besteuerung der Rente ist lรคngst kein Randthema mehr. Mit dem Anstieg des Besteuerungsanteils und einer Rentenerhรถhung, die den Grundfreibetrag รผberholt, wird 2025 fรผr viele Rentner zum Wendepunkt.
Wer seine Netto-Rentenplanung realistisch gestalten will, sollte frรผhzeitig prรผfen, ob kรผnftig eine Steuererklรคrung notwendig wird, Belege sammeln und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Denn am Ende entscheidet nicht die Bruttorente, sondern das nach allen Freibetrรคgen verbliebene zu versteuernde Einkommen รผber die tatsรคchliche Kaufkraft im Ruhestand.