Die Bundesregierung will das Rentensystem stabilisieren, ohne die Beiträge zu erhöhen. Ein neues Gesetzespaket verlängert das Sicherungsniveau von 48 Prozent bis 2031, wertet Kindererziehungszeiten auf und polstert die Liquiditätsreserve der Rentenkasse.
GegenHartz.de zeigt, welche Punkte für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner jetzt zählen – und wo Fachverbände noch Baustellen sehen.
Inhaltsverzeichnis
Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent – vorerst
Das Herzstück des Pakets ist die Verlängerung der sogenannten Haltelinie: Bis Mitte 2032 soll das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 Prozent fallen. Ohne Gesetz ginge es bereits 2029 wieder nach unten. Statt der bisherigen Anpassungsformel koppelt der Entwurf die Renten bis 2031 direkt an die Lohnentwicklung.
Der Staat zahlt die Mehrkosten: 4,1 Mrd. € im Jahr 2029, 11,2 Mrd. € im Jahr 2031 und sogar 15,4 Mrd. € im Jahr 2040. Für Beitragszahlende bedeutet das: Sie können bis 2032 mit nahezu unveränderten Beitragssätzen rechnen.
Steuerkasse statt Beitragskasse: So wird finanziert
Alle Mehrausgaben übernimmt der Bund. Das reduziert den prognostizierten Beitragssatz im Jahr 2040 um 1,2 Prozentpunkte auf 21,4 Prozent. Fachverbände wie die DRV begrüßen den Schritt, erinnern aber daran, dass die bisherige Obergrenze von 20 Prozent wegfällt und der Beitragssatz damit langfristig offen ist.
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Mütterrente III: Gleichstellung kostet Zeit – und Geld
Nach dem Rentenpaket 2025 sollen für vor 1992 geborene Kinder künftig drei volle Erziehungsjahre (3 Entgeltpunkte) angerechnet werden. Bei bestehenden Renten käme ein Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten hinzu, was beim aktuellen Rentenwert etwa 20 € pro Kind und Monat bedeutet. Die Maßnahme betrifft rund 10 Millionen Renten und kostet laut DRV ca. 5 Mrd. € jährlich, finanziert aus Steuermitteln.
Offiziell rechnet die DRV wegen umfangreicher IT-Anpassungen erst ab Januar 2028 mit den ersten Auszahlungen, während der Koalitionsausschuss eine Einführung schon zum 1. Januar 2027 anstrebt.
Nachhaltigkeitsrücklage: Polster wird dicker
Die Mindestrücklage steigt von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Damit soll die Rentenkasse saisonale Einnahmeeinbrüche souverän überstehen und das Vertrauen in ihre Zahlungsfähigkeit stärken. Größere Beitragseffekte entstehen nur im Aufbaujahr; danach gilt das höhere Polster als Sicherheitsgurt ohne Mehrbelastung.
Bundeszuschüsse: Mehr Transparenz, aber Kürzungen drohen
Künftig wird der allgemeine Bundeszuschuss auf Basis des realen Beitragssatzes fortgeschrieben. Gleichzeitig bleiben pauschale Kürzungen von 340 Mio. € (ab 2006) und 409 Mio. € (ab 2003) dauerhaft erhalten. Die DRV warnt: Damit wälzt der Bund langfristig Lasten auf Versicherte ab. Der VdK sieht sogar eine Unterfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben von rund 40 Mrd. € pro Jahr.
Stimmen der Verbände: Zustimmung mit Wermutstropfen
- DRV Bund lobt die Steuerfinanzierung und das stabile Rentenniveau, fordert aber eine Erstattung auch der Verwaltungskosten (geschätzt 32 Mio. €) für die Mütterrente III.
- DGB unterstützt die Stabilisierung, mahnt jedoch eine Anhebung auf mindestens 50 Prozent Rentenniveau an und lehnt Befristungen ohne Sachgrund im Rentenalter strikt ab.
- VdK begrüßt die Reformen, kritisiert aber erneute Kürzungen beim Bundeszuschuss sowie die unzureichende Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen.
Was bedeutet das für Sie?
- Rentensteigerungen folgen bis 2031 den Löhnen; Ihre Altersbezüge dürften also real stabil bleiben.
- Eltern von Kindern mit Geburtsjahr vor 1992 erhalten ab 2028 spürbare Rentenzuschläge. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsbiografie korrekt erfasst ist.
- Beitragssätze bleiben kurz- bis mittelfristig konstant, doch nach 2032 sind neue Debatten möglich, weil eine gesetzliche Obergrenze fehlt.
- Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, kann künftig einfacher befristete Verträge abschließen – Gewerkschaften halten dies für problematisch.
Wichtigste Änderungen auf einen Blick
Die Reform packt vier Hebel an: Sie sichert erstens das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent ab und finanziert die dafür nötigen Milliarden vollständig aus Steuermitteln.
Zweitens hebt sie mit der Mütterrente III alle Kindererziehungszeiten vor 1992 um 0,5 Entgeltpunkte an; die höheren Beträge fließen ab 2028.
Drittens wächst die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung auf 0,3 Monatsausgaben, um Zahlungsschwankungen besser abzufedern. Viertens führt das Paket neue Regeln für die Bundeszuschüsse ein, behält jedoch ältere Kürzungen unverändert bei.
Fazit
Das Rentenpaket 2025 sichert Kaufkraft und entlastet Beitragszahler – allerdings auf Kosten künftiger Budgets. Sie können sich vorerst über stabile Beiträge und höhere Mütter beziehungsweise Väterrenten freuen.
Doch Experten mahnen: Ohne Obergrenze für den Beitragssatz und ohne vollständige Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen könnte die nächste Reform schneller kommen, als vielen lieb ist.