Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Für Rentner wird diese Erhöhung jedoch erst ab Juli 2025 berücksichtigt. Deshalb müssen die Betroffenen Im Juli einmalig zusätzlich 1,2 Prozent von der Monatsrente zahlen. Dies gilt sogar dann, wenn Sie im ersten Halbjahr diesen Jahres noch keine Rente bezogen.
Zweifache Ungerechtigkeit
Der Bundesverband der Rentenberater sieht darin eine zweifache Ungerechtigkeit. Der Verband erklärt in einer Pressemitteilung: “Erstens: Der einmalige Aufschlag von 1,2 % wird auf die zum 1. Juli 2025 erhöhte Rente erhoben. Das führt zu einer überproportionalen Nachzahlung.
Bei der Regelaltersrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt sind es beispielsweise 79 Cent.
Dies entspricht jedoch einem Zinsaufschlag zu Lasten der Beitragszahler in Höhe von 13,3 %. Der Wert errechnet sich aus den Mehrkosten auf Basis der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 in Höhe von 3,74 %, bezogen auf die erzwungene ‚Stundung‘ des Beitrags über ein bis sechs Monate.”
Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes, erklärt, warum die Regelung noch aus einem zweiten Grund ungerecht ist: “Zweitens: Wer erst im 1. Halbjahr 2025 in Rente gegangen ist, zahlt ebenfalls die vollen 1,2 % Nachzahlung – selbst wenn der erhöhte PV-Beitrag nur für ein oder zwei Monate ‚gestundet‘ wurde.
Eine Neu-Rentnerin mit 2.000 Euro Brutto-Rente im Juni zahlt so rund 25 Euro Nachzahlung, obwohl ihr tatsächlicher Vorteil durch den im Juni noch reduziert gezahlten Beitrag bei nur 4 Euro lag.”
Ungerechtigkeit versteckt und vermeidbar
Neumann meint, dass diese Ungerechtigkeiten ebenso versteckt sind wie sie vermeidbar wären. Es hätte, so der Verband, fairere Möglichkeiten gegeben. So sei es bei der gesetzlichen Krankenkasse üblich, Erhöhungen der Beiträge erst nach zwei Monaten Verzögerung einzuführen.
So hätte die Pflegeversicherung die höheren Beiträge erst ab März 2025 umsetzen können. Dann hätte es keine rückwirkende Nachzahlung gegeben.
Es fehlt das Fingerspitzengefühl
Der höhere Betrag hätte zudem bei neuen Rentenzugängen direkt berücksichtigt werden können, und dafür hätte es einen Spielraum gegeben. Neumann unterstellt keine böse Absicht, er sagt hingegen: “Insofern fehlte zumindest der Politik das Fingerspitzengefühl, den Rentenversicherungsträgern in der Verordnung klare Vorgaben zu machen.”
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Rentenversicherung sieht weniger Aufwand für die Verwaltung
Die Rentenversicherung rechtfertigt die Regelung damit, dass es weniger Verwaltungsaufwand bedeutet hätte, den Beitragssatz pauschal abzugelten. Denn, so die Sprecherin Una Großmann, Auszahlungs- und Bescheidverfahren seien bei rund 22 Millionen Rentnern nur automatisiert zu schaffen.
Sie erklärt: “Eine Lösung mit differenzierten Beitragssatzhöhen ist wegen der kurzfristig erforderlich gewordenen Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2025 nicht möglich.”
Rentenberater sind nicht überzeugt
Der Bundesverband der Rentenberater hält diese Erklärung nicht für schlüssig. Denn Rentner könnten sich mit Fragen und Widersprüchen an die Rentenkasse wenden, und das belaste ebenfalls die Verwaltung. Die Pflegekasse würden durch die rückwirkende Erhöhung der Beiträge bis zu 15 Millionen Euro Mehreinnahmen machen.