Wer viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nur eine niedrige Rente bezieht, hat Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.
Im Dezember bekommen Sie Post von der Deutschen Rentenversicherung und erfahren, ob Sie dabei sind. Denn einen neuen Rentenbescheid bekommen Ende des Jahres nur diejenigen, die Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben.
Wenn Sie diese Information zum Grundrentenzuschlag nicht bekommen, dann haben Sie auch keinen Anspruch darauf.
Jรคhrliche รberprรผfung des Einkommens
Die Rentenkasse รผberprรผft jรคhrlich ihr Einkommen anhand der Daten, die sie von den Finanzรคmtern erhรคlt. Mit diesen Zahlen passt die Rentenversicherung die Auszahlung des Grundrentenzuschlags fรผr das kommende Jahr an.
Wer hat einen Anspruch?
Um diesen Zuschlag zu erhalten, mรผssen Sie mindestens 33 Jahre als Versicherter bei der Rentenkasse vorweisen – erstens. Zweitens mรผssen Sie trotz dieser langen Beitragszeiten nur eine kleine Rente erhalten.
Die sogenannte Grundrente dient ausdrรผcklich dazu, Menschen finanziell zu stรคrken, die nur gering verdienten, um eine hohe Rente zu bekommen, aber in ihrer Erwerbszeit viel Arbeit leisteten.
Besonders gilt das fรผr diejenigen, deren Rente mickrig ausfรคllt, weil Sie Kinder erzogen oder kranke Angehรถrige pflegten. Diese werden bei der Grundrente einbezogen, im Rahmen der bei der Rente generell berรผcksichtigten Zeiten.
Zu dem Zuschlag sind Sie berechtigt, wenn Sie nur zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens bekamen.
Er ist dabei gestaffelt, je nachdem, wie lange Sie versichert waren. Bei 33 Jahren Versicherungszeit betrรคgt er 0,4 Entgeltpunkte.
Sie beziehen diesen Zuschlag also, wenn Sie 40 Prozent des Durchschnitts verdienten. Bei 35 Jahren liegt er dann bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.
Kรถnnen Sie auch zuwenig fรผr eine Grundrente verdienen?
Sie kรถnnen wรคhrend ihrer Zeit als Versicherter nicht nur zuviel verdient haben, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, sondern auch zuwenig.
Die Rentenkasse berรผcksichtigt keine Zeiten mit Beitrรคgen, die aus einem Verdienst stammten, die unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten lagen.
Wie viel Einkรผnfte dรผrfen Sie haben?
Dabei gelten klare Einkommensgrenzen, um den Zuschlag zu erhalten. Diese รคndern sich allerdings jedes Jahr. 2024 liegt der monatliche Freibetrag bei 1.375 Euro fรผr Alleinstehende und bei 2.145 Euro fรผr Paare.
Liegt ihr monatliches Einkommen unter diesen Betrรคgen, dann kรถnnen Sie sich 2025 auf einen satten Zuschuss zu ihrer Rente freuen. Dieser wird von der Rentenkasse automatisch errechnet. Sie mรผssen also keinen Antrag stellten, sondern bekommen jeden Monat mehr Geld auf das Konto รผberwiesen, ohne selbst aktiv zu werden.
Was ist, wenn Sie hรถhere Einkรผnfte haben?
Liegen ihre Einkรผnfte darรผber, dann erhalten Sie 60 Prozent weniger vom Zuschuss, und wenn Sie als Alleinstehende 1.759 Euro und mehr Einkommen pro Monat erzielen, oder als Paar 2.529 Euro und darรผber, dann gehen Sie leer aus.
Auch Kapitalertrรคge zรคhlen
Zu ihren Einkรผnften zรคhlt nicht nur das Haupteinkommen, sondern auch Kapitalertrรคge, wenn diese รผber einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro pro Einzelperson oder รผber 2.000 Euro fรผr Paare liegen.