Wer viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nur eine niedrige Rente bezieht, hat Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.
Im Dezember bekommen Sie Post von der Deutschen Rentenversicherung und erfahren, ob Sie dabei sind. Denn einen neuen Rentenbescheid bekommen Ende des Jahres nur diejenigen, die Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben.
Wenn Sie diese Information zum Grundrentenzuschlag nicht bekommen, dann haben Sie auch keinen Anspruch darauf.
Jährliche Überprüfung des Einkommens
Die Rentenkasse überprüft jährlich ihr Einkommen anhand der Daten, die sie von den Finanzämtern erhält. Mit diesen Zahlen passt die Rentenversicherung die Auszahlung des Grundrentenzuschlags für das kommende Jahr an.
Wer hat einen Anspruch?
Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen Sie mindestens 33 Jahre als Versicherter bei der Rentenkasse vorweisen – erstens. Zweitens müssen Sie trotz dieser langen Beitragszeiten nur eine kleine Rente erhalten.
Die sogenannte Grundrente dient ausdrücklich dazu, Menschen finanziell zu stärken, die nur gering verdienten, um eine hohe Rente zu bekommen, aber in ihrer Erwerbszeit viel Arbeit leisteten.
Besonders gilt das für diejenigen, deren Rente mickrig ausfällt, weil Sie Kinder erzogen oder kranke Angehörige pflegten. Diese werden bei der Grundrente einbezogen, im Rahmen der bei der Rente generell berücksichtigten Zeiten.
Zu dem Zuschlag sind Sie berechtigt, wenn Sie nur zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens bekamen.
Er ist dabei gestaffelt, je nachdem, wie lange Sie versichert waren. Bei 33 Jahren Versicherungszeit beträgt er 0,4 Entgeltpunkte.
Sie beziehen diesen Zuschlag also, wenn Sie 40 Prozent des Durchschnitts verdienten. Bei 35 Jahren liegt er dann bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.
Können Sie auch zuwenig für eine Grundrente verdienen?
Sie können während ihrer Zeit als Versicherter nicht nur zuviel verdient haben, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, sondern auch zuwenig.
Die Rentenkasse berücksichtigt keine Zeiten mit Beiträgen, die aus einem Verdienst stammten, die unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten lagen.
Wie viel Einkünfte dürfen Sie haben?
Dabei gelten klare Einkommensgrenzen, um den Zuschlag zu erhalten. Diese ändern sich allerdings jedes Jahr. 2024 liegt der monatliche Freibetrag bei 1.375 Euro für Alleinstehende und bei 2.145 Euro für Paare.
Liegt ihr monatliches Einkommen unter diesen Beträgen, dann können Sie sich 2025 auf einen satten Zuschuss zu ihrer Rente freuen. Dieser wird von der Rentenkasse automatisch errechnet. Sie müssen also keinen Antrag stellten, sondern bekommen jeden Monat mehr Geld auf das Konto überwiesen, ohne selbst aktiv zu werden.
Was ist, wenn Sie höhere Einkünfte haben?
Liegen ihre Einkünfte darüber, dann erhalten Sie 60 Prozent weniger vom Zuschuss, und wenn Sie als Alleinstehende 1.759 Euro und mehr Einkommen pro Monat erzielen, oder als Paar 2.529 Euro und darüber, dann gehen Sie leer aus.
Auch Kapitalerträge zählen
Zu ihren Einkünften zählt nicht nur das Haupteinkommen, sondern auch Kapitalerträge, wenn diese über einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro pro Einzelperson oder über 2.000 Euro für Paare liegen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.