Rente: Wer bekommt die “Grundrente von 850 Euro”?

Lesedauer 3 Minuten

Die vielzitierte „Grundrente von 850 €“ gibt es so nicht. Die Grundrente ist kein fester Mindestbetrag, sondern ein individueller Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

Sie wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und richtet sich nach persönlichen Versicherungszeiten und Verdiensten. Ein Antrag ist nicht nötig; die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch und zahlt bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Anspruchsvoraussetzungen: lange Erwerbsbiografie, niedrige Verdienste
Anspruch auf den Zuschlag haben Personen mit mindestens 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten; der volle Zuschlag ist ab 35 Jahren möglich.

Als Grundrentenzeiten zählen insbesondere Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit, anerkannte Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.

Freiwillige Beiträge gelten nicht als Grundrentenzeiten; das hat das Bundessozialgericht 2025 ausdrücklich bestätigt. Zusätzlich muss der lebensdurchschnittliche Verdienst in den berücksichtigten Zeiten unter 80 % des Durchschnittsverdiensts gelegen haben.

Welche Jahre werden angerechnet – und ab wann?

Für die Berechnung des Zuschlags werden nur Monate berücksichtigt, in denen der Verdienst mindestens 30 % des Durchschnittslohns erreichte und höchstens 80 % darunter lag. Für 2025 entspricht die 30-Prozent-Untergrenze einem Bruttolohn von rund 1.262 € pro Monat; oberhalb von 80 % liegt kein Anspruch vor.

So funktioniert die Berechnung

Die Rentenversicherung ermittelt den Durchschnitt Ihrer Entgeltpunkte in den relevanten Zeiten, verdoppelt diesen Durchschnitt und begrenzt ihn je nach Dauer der Grundrentenzeiten.

Bei 35 Jahren kann er auf höchstens 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angehoben werden; bei 33 Jahren liegt die Obergrenze zunächst bei 0,4 und steigt Monat für Monat bis 35 Jahre.

Aus dem dadurch entstehenden Unterschied wird ein Zuschlag gebildet, der pauschal um 12,5 % gekürzt und für höchstens 35 Jahre berücksichtigt wird. Konkrete Fallbeispiele der Rentenversicherung zeigen, wie daraus ein Euro-Betrag wird.

Einkommensprüfung 2025: Diese Grenzen gelten

Der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn das maßgebliche Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Maßgeblich ist grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich bestimmter Rentenanteile) aus dem vorvergangenen Jahr; die Daten werden regelmäßig automatisiert von den Finanzbehörden übermittelt. Für die Auszahlung im Jahr 2025 ist in der Regel das Einkommen aus 2023 entscheidend.

Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.438 € (Alleinstehende) bzw. 2.243 € (Paare) bleibt der Zuschlag unangetastet.

Vom Einkommen über diesen Freibeträgen werden 60 % angerechnet – und zwar bis zu einem Betrag von 1.840 € bzw. 2.646 €. Der über 1.840 €/2.646 € liegende Anteil wird zu 100 % angerechnet. Das Bundesarbeitsministerium und die Rentenversicherung stellen diese Grenzwerte für 2025 ausdrücklich so dar.

Wie hoch ist die Grundrente in der Praxis?

Eine starre Summe – etwa „850 €“ – gibt es nicht. Die Höhe schwankt je nach Lebenslauf und Einkommensprüfung. Der durchschnittliche Zuschlag lag zuletzt im zweistelligen Bereich; verschiedene Auswertungen nennen im Mittel rund 86 bis 92 € monatlich.

Der rechnerische Höchstzuschlag liegt – abhängig vom jeweiligen Rentenwert – im Bereich einiger Hundert Euro; in der öffentlichen Berichterstattung wurde lange „bis rund 420 €“ genannt, wobei steigende Rentenwerte den theoretischen Höchstbetrag erhöhen.

Wichtig ist: Der individuelle Zahlbetrag kann durch die Einkommensanrechnung deutlich sinken.

Woher kommt dann die Zahl „850 €“?

Die 850-Euro-Marke taucht häufig in Rechenbeispielen und Medienbeiträgen auf – etwa als Beispiel für eine Bruttorente, an der Freibeträge in der Grundsicherung erklärt werden. Sie ist kein gesetzlicher Mindestbetrag der Grundrente. Wer nach dem Zuschlag insgesamt um oder über 850 € Rente kommt, verdankt dies seiner individuellen Biografie, nicht einer pauschalen „Grundrente 850 €“.

Abgrenzung: Grundrente vs. Grundsicherung

Die Grundrente ist ein Renten-Zuschlag. Die Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, profitiert bei der Grundsicherung und beim Wohngeld zusätzlich von einem Renten-Freibetrag: 100 € plus 30 % der darüberliegenden Rente, gedeckelt auf 50 % des Regelsatzes – 2025 maximal 281,50 €.

Das kann helfen, zusätzlich Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder mehr Wohngeld plus Rente zu haben, ändert aber nichts am Grundrentenzuschlag selbst.

Was bedeutet das konkret für Betroffene?

Wer heute eine niedrige Rente hat und mindestens 33 Jahre an anrechenbaren Zeiten zusammenbekommt, sollte unabhängig von Vermutungen zur „850-Euro-Grenze“ prüfen (lassen), ob ein Zuschlag möglich ist. Bei 35 Jahren steigen die Chancen und die mögliche Höhe.

Ob und wie viel am Ende ausgezahlt wird, entscheidet die Einkommensprüfung nach den oben genannten Freibeträgen und Grenzbeträgen. Die Prüfung erfolgt automatisch; die Rentenversicherung informiert, sobald ein Anspruch festgestellt ist.

Die Grundrente ist ein Zuschlag für Menschen mit langem Erwerbsleben und niedrigen Verdiensten. Eine pauschale „Grundrente von 850 €“ existiert nicht. Wer profitiert, bestimmen drei Stellschrauben: ausreichend Grundrentenzeiten, niedrige Durchschnittsverdienste in diesen Zeiten sowie das Ergebnis der Einkommensprüfung.

Für 2025 sind die Freibeträge und Grenzbeträge klar definiert und werden jährlich angepasst – und genau sie entscheiden darüber, ob und wie stark der persönliche Zuschlag ankommt.