Rente: Wechsel in gesetzliche Krankenkasse für Rentner bald nicht mehr möglich

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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, gegen Schlupflöcher beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorzugehen.

Besonders betroffen sind Rentner, die aufgrund steigender Kosten der privaten Krankenversicherung (PKV) und sinkender Einnahmen im Alter den Wechsel in die GKV suchen.

Wechsel von der PKV zur GKV: Eine schwierige Hürde für Rentner

Für Rentner über 55 Jahren ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nahezu unmöglich. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um zu verhindern, dass Privatversicherte, die jahrelang nicht in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben, im Alter, wenn die Gesundheitskosten steigen, von der Solidargemeinschaft profitieren.

Viele Rentner bereuen ihre Entscheidung zur PKV im Alter, da die Beiträge oft erheblich steigen, während die Rente das Einkommen mindert.

Gesetzliche Schlupflöcher für den Krankenkassenwechsel

Es gibt jedoch rechtliche Schlupflöcher, die es älteren Privatversicherten ermöglichen, in die GKV zu wechseln. Eines davon betrifft eine versicherungspflichtige Tätigkeit im EU-Ausland. Recherchen des ARD-Magazins Plusminus legen nahe, dass einige Anbieter gegen Honorar ein Gewerbe in osteuropäischen EU-Ländern eröffnen, um ihren Kunden den Wechsel in die GKV zu ermöglichen.

Diese Methode ist jedoch rechtlich umstritten und kann zu Sozialbetrugsvorwürfen führen, warnt Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Risiken und Konsequenzen bei missbräuchlichem Krankenkassenwechsel

Die gesetzliche Krankenversicherung kann Versicherungsnehmern kündigen, wenn festgestellt wird, dass die Anstellung oder Firmengründung im Ausland nur zum Schein durchgeführt wurde. In solchen Fällen kann die Kasse sogar die Rückzahlung von Behandlungskosten verlangen.

Lauterbachs Pläne zur Schließung der Schlupflöcher

Das Bundesgesundheitsministerium plant, diese Schlupflöcher zu schließen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte, dass eine rechtliche Anpassung vorbereitet wird, um einen rechtsmissbräuchlichen Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres zukünftig zu verhindern.

Weitere Maßnahmen gegen den Missbrauch der Familienversicherung

Ein weiteres Schlupfloch betrifft den Wechsel in die Familienversicherung der GKV, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Hier besteht die Möglichkeit, durch eine vorübergehende Reduktion des Einkommens auf ein sehr geringes Niveau, beispielsweise durch den Wechsel in eine Teilrente, Anspruch auf die Familienversicherung zu erhalten.

Die Bundesregierung sieht auch hier eine Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft und plant im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, diese Praxis zu unterbinden.