Rente und Steuer: Diese 7 Tricks bringen Ruheständlern 2025 noch sofort Entlastung

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Viele Ruheständler zahlen heute Einkommensteuer – oft wegen der schrittweise steigenden Besteuerung der gesetzlichen Rente, zusätzlicher Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte.

Gerade deshalb lohnt sich im Dezember ein genauer Blick darauf, welche Ausgaben und Entscheidungen noch für steuerliche Entlastung sorgen. Sieben Maßnahmen können jetzt, kurz vor Jahresende, noch bares Geld sparen.

1. Berufliche Restkosten: Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen

Wer neben der Rente arbeitet – sei es mit einem Minijob, einer Teilzeitstelle oder selbstständigen Tätigkeiten – kann Werbungskosten absetzen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt. Relevant wird es, wenn die tatsächlichen Aufwendungen höher liegen.

Für Weiterarbeitende im Ruhestand zählt alles, was beruflich veranlasst ist: Wege zur Arbeit, Homeoffice-Tage, Fahrtkosten, Computer, Drucker oder Fortbildungsmaterial. Digitale Arbeitsmittel können im Jahr der Anschaffung vollständig berücksichtigt werden, sofern die Nutzung überwiegend beruflich erfolgt.

Gerade Rentner, die ihre Erwerbstätigkeit langsam auslaufen lassen, übersehen häufig, dass sich berufliche Restkosten bündeln lassen. Wer ohnehin knapp über dem Pauschbetrag liegt, kann 2025 geplante Anschaffungen noch vorziehen.

2. Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt: Wichtig für Eigentümer im Ruhestand

Viele Seniorinnen und Senioren investieren regelmäßig in den Erhalt ihrer selbst bewohnten Wohnung oder ihres Hauses. Reparaturen, Wartungen oder Modernisierungen durch Handwerker entlasten die Steuer, wenn sie noch im Dezember abgerechnet und unbar bezahlt werden.

Bis zu 1.200 Euro Steuervorteil sind möglich, weil 20 Prozent der begünstigten Arbeits- und Fahrtkosten gelten. Besonders interessant ist das für ältere Eigentümer, deren Renovierungsbedarf steigt: Wer 2026 ohnehin Arbeiten plant, kann sinnvolle Maßnahmen zeitlich vorziehen.

3. Krankheitskosten bündeln: Ein besonders relevanter Punkt für Rentner

Gesundheitsausgaben treffen ältere Menschen überdurchschnittlich häufig – und können steuerlich wirksam werden, sobald sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Erst der Betrag oberhalb dieser Schwelle (je nach Einkommen 1–7 %) wirkt steuermindernd.

Rentenbeziehende sollten prüfen, ob bereits hohe Kosten aus Arztbehandlungen, Physiotherapie, Zahnleistungen oder Medikamenten angefallen sind. Wenn ja, kann es sinnvoll sein, notwendige medizinische Anschaffungen noch 2025 zu tätigen. Voraussetzung ist ein Nachweis der Zwangsläufigkeit, etwa durch ein ärztliches Rezept.

4. Spenden absetzen: Besonders interessant für ältere Menschen mit regelmäßigen Zuwendungen

Viele Seniorinnen und Senioren unterstützen gemeinnützige Organisationen – häufig jährlich. Diese Spenden können bis zu 20 % der eigenen Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Für Beträge bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug als Nachweis. Wer höhere Spenden plant, sollte darauf achten, dass die Zuwendungsbestätigung rechtzeitig vorliegt.

Gerade Rentner, deren steuerpflichtige Einkünfte durch Rentensteigerungen oder Betriebsrenten gestiegen sind, können Spenden als gezielte Entlastung nutzen.

5. Sparerpauschbetrag richtig nutzen: Rentner mit Kapitalerträgen profitieren oft am meisten

Viele Ruheständler verfügen über Sparguthaben, Tagesgeldkonten oder Wertpapierdepots. Zinsen und Dividenden sind steuerpflichtig, solange kein Freistellungsauftrag vorliegt. Der Sparerpauschbetrag liegt 2025 bei 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren).

Gerade ältere Anleger sollten noch vor Jahresende prüfen, ob ihr Freistellungsauftrag sinnvoll auf die Banken verteilt ist. Wer ihn zu niedrig gesetzt hat, zahlt unnötig Abgeltungsteuer – Geld, das erst mit der Steuererklärung zurückgeholt werden müsste.

6. Verlustbescheinigung: Wichtig für Rentner mit mehreren Depots

Wer Kapitalanlagen besitzt, hat oft Depots bei verschiedenen Banken. Gewinne und Verluste dürfen miteinander verrechnet werden – aber nur, wenn rechtzeitig eine Verlustbescheinigung beantragt wurde. Die Frist endet am 15. Dezember.

Das betrifft viele Rentner, die in der Niedrigzinsphase breit gestreut investiert haben und heute unterschiedliche Ergebnisse in ihren Depots sehen. Ohne die Bescheinigung bleiben Verluste bei einem Institut unberücksichtigt, obwohl sie Steuern auf Gewinne an anderer Stelle reduzieren könnten.

7. Freiwillige Altersvorsorge-Zahlungen: Der versteckte Hebel für Renteneinsteiger und Freiberufler

Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungssysteme oder in die Rürup-Rente können 2025 steuerlich vollständig berücksichtigt werden – bis zu 29.344 Euro bzw. 58.688 Euro bei Ehepaaren.

Relevant ist das vor allem für:

Rentnerinnen und Rentner, die Abschläge ausgleichen wollen, etwa beim Übergang in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Menschen in beruflicher Nachversicherung, etwa nach Selbstständigkeit.
Freiberufler im Ruhestand, die ihre Altersvorsorge weiter erhöhen möchten.

Allerdings zählen die Pflichtbeiträge des Jahres in die Höchstgrenze hinein. Wer bereits durch Rentenpflichtbeiträge am Limit liegt, kann keine zusätzlichen Einzahlungen mehr steuerwirksam absetzen.