Das Bundeskabinett hat das Rentenpaket 2025 verabschiedet. Damit garantiert die schwarz-rote Koalition, dass das gesetzliche Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Rund zehn Millionen Eltern profitieren zudem von einer höheren Mütterrente. Für Versicherte bedeutet das mehr Planungssicherheit – für Beitragszahler allerdings auch leicht steigende Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Was das Rentenpaket 2025 vorsieht
Der Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) umfasst drei Kernpunkte:
- Rentenniveau: Die 2018 eingeführte Haltelinie von 48 Prozent wird bis 2031 verlängert. Ohne diese Verlängerung würde das Niveau bereits 2029 zu sinken beginnen.
- Mütterrente III: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden ab 1. Januar 2027 statt zweieinhalb nun drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Das entspricht einem halben zusätzlichen Rentenpunkt je Kind.
- Weiterarbeit im Alter: Das bisherige Anschlussverbot entfällt. Beschäftigte dürfen nach Erreichen der Regelaltersgrenze nahtlos bei demselben Arbeitgeber weiterarbeiten.
Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil
Die Haltelinie sorgt dafür, dass Renten weiterhin im Gleichschritt mit den Löhnen wachsen. Für eine Standardrente von 1 500 Euro ergeben sich dadurch im Jahr 2031 rund 35 Euro mehr pro Monat – also 420 Euro jährlich. Langfristig verhindert die Maßnahme zwar kein Absinken der Quote, setzt den Ausgangspunkt jedoch höher.
Mütterrente III bringt mehr Punkte
Die Ausweitung der Kindererziehungszeiten gleicht ältere und jüngere Eltern vollständig an. Pro Kind erhalten Betroffene künftig bis zu drei Rentenpunkte. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit durchschnittlich 20 Euro zusätzlicher Monatsrente je Kind. Die Auszahlung startet technisch erst 2028, erfolgt dann aber rückwirkend.
Wer die Reform bezahlt
Die Haltelinie kostet den Bundeshaushalt laut Ministerium 2029 zunächst 3,6 Milliarden Euro, 2030 bereits 9,3 Milliarden Euro und 2031 rund 11 Milliarden Euro. Die Mütterrente schlägt ab 2027 dauerhaft mit etwa fünf Milliarden Euro jährlich zu Buche. Diese Summen fließen als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenkasse.
Beitragssatz steigt 2027 leicht
Um die höhere Mindestrücklage der Rentenversicherung (30 statt 20 Prozent einer Monatsausgabe) aufzubauen, erhöht sich der Beitragssatz 2027 von 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Mehrbelastung je zur Hälfte. Für ein Einkommen von 3 500 Euro brutto bedeutet das rund 3,50 Euro zusätzliche Abgaben pro Monat.
Arbeiten im Alter wird einfacher
Wer fit bleibt, kann künftig ohne bürokratische Hürden im Betrieb weiterarbeiten. Das Kabinett hebt das Anschlussverbot auf, das bislang befristete Folgeverträge nach dem Renteneintritt untersagte. Unternehmen gewinnen so erfahrene Fachkräfte, während Senioren ihre Rente aufstocken können.
Nächste Reformrunde ab 2026 angekündigt
Bärbel Bas lehnt eine pauschale Rente mit 70 ab und setzt stattdessen auf eine breit angelegte Erwerbstätigenversicherung. Eine Kommission soll ab 2026 Vorschläge für die Zeit nach 2031 ausarbeiten. Unions-Experte Mathias Middelberg (CDU) zeigt sich offen, warnt jedoch vor „schmerzhaften Schritten“, falls demografische Lasten sonst ungebremst steigen.
Was bedeutet das für Sie?
- Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, bleibt Ihre Standardrente bis 2031 stabil.
Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten ab 2028 rückwirkend mehr Rente. - Ab 2027 zahlen Beschäftigte bei gleichem Einkommen rund ein Prozent mehr in die Rentenkasse.
- Wer nach der Regelaltersgrenze arbeiten möchte, kann das künftig unkompliziert tun.
Bleiben Sie informiert: Weitere Details folgen, sobald der Bundestag das Gesetz im Herbst beraten hat.