Rente: Rentenabfindung wenn die Witwenrente endet

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Bei Wiederverheiratung entfรคllt die bisherige Witwenrente. Es gibt jedoch eine Starthilfe fรผr die neue Ehe, um den Verlust der Hinterbliebenenrente auszugleichen.

Wer hat Anspruch auf eine Rentenabfindung und wie hoch ist diese? Diese und andere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

Bei der Rentenabfindung handelt es sich um eine Unterstรผtzung nach einer Witwen- oder Witwerrente, wenn der Bund der Ehe erneut geschlossen wird.

Hier bietet der deutsche Gesetzgeber eine einmalige Abfindung als “Starthilfe” an. Viele Berechtigte lassen diesen Anspruch jedoch verfallen, weil sie ihn nicht kennen.

Voraussetzungen fรผr den Erhalt einer Rentenabfindung

Die Grundlage fรผr den Anspruch auf eine Rentenabfindung ist der Wegfall einer bestehenden Geschiedenen- oder Witwenrente durch eine erneute Heirat.

Dies betrifft sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche EheschlieรŸungen.

Wichtig: der Anspruch auf diese Rentenabfindung besteht nicht, wenn die Rente nach dem vorletzten Ehegatten oder eine Erziehungsrente bezogen wurde.

Antragstellung und benรถtigte Unterlagen

Der Antrag auf die Rentenabfindung erfolgt formlos. Notwendig fรผr die Bearbeitung sind die Versicherungsnummer des verstorbenen Partners und eine Kopie der neuen Heiratsurkunde.

Die Unterlagen kรถnnen es der Rentenversicherung ermรถglichen, den Anspruch zรผgig zu prรผfen und รผber die Gewรคhrung der Abfindung zu entscheiden. Die Unterlagen sollten also gleich mit dem formlosen Antrag anbei gesendet werden, um keine Zeit zu verlieren.

Berechnung der Rentenabfindung

Die Hรถhe der Rentenabfindung ist grundsรคtzlich das 24-Fache der durchschnittlichen monatlichen (Geschiedenen-)Witwen- oder Witwerrente, die im letzten Jahr vor dem Wegfall der Rente bezogen wurde. Dabei wird der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung, jedoch vor Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.

Wie hoch ist die Rentenabfindung?

Ein praktisches Beispiel zeigt die Berechnung: Lea K., Witwe seit Oktober 2021, erhielt bis Mรคrz 2023 eine groรŸe Witwenrente. Bei ihrer Wiederheirat im Mรคrz 2023 endete der Rentenanspruch, und die Abfindung wurde auf Basis der letzten zwรถlf Monate berechnet, in denen sie eine durchschnittliche Witwenrente von 540 Euro bezog. Ihre Abfindung errechnete sich somit auf 12.960 Euro.

Sonderfall: Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente, die maximal fรผr 24 Monate gezahlt wird, hat besondere Regelungen bezรผglich der Abfindung. Hier wird der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der regulรคren Bezugsdauer als Abfindung ausgezahlt.

Ein Beispiel: Rosa P. erhรคlt seit 1. Oktober 2021 eine kleine Witwenrente. Am 30. September 2023 endet die 24-monatige Bezugsdauer. Rosa P. heiratet aber am 4. Mai 2023 wieder.

Damit hatte sie 20 Monate Anspruch auf ihre kleine Witwenrente. Ihre Abfindung betrรคgt somit das Vierfache der monatlichen Durchschnittsrente des letzten Jahres.

Keine automatisch gewรคhrte Abfindung

Die Rentenabfindung muss beantragt werden, da die Deutsche Rentenversicherung die “kleine Starthilfe” nicht automatisch zahlt. Bei der Berechnung muss zwischen kleiner und groรŸer Witwenrente unterschieden werden. Weitere Informationen zur Gewรคhrung der sog. Rentenabfindung erteilt die Deutsche Rentenversicherung.