Rente: Plötzlich steuerpflichtig – und niemand sagt Bescheid

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Die geplante Rentenerhöhung im Juli 2025 bringt nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch neue Verpflichtungen. Schätzungen zufolge werden rund 73.000 Ruheständler erstmals einkommensteuerpflichtig.

Die Finanzämter informieren Betroffene in der Regel nicht aktiv. Viele Rentner erfahren von ihrer Steuerpflicht daher erst, wenn es zu spät ist – und ihnen hohe Nachzahlungen, Versäumniszuschläge oder sogar Mahnungen drohen.

Diese neue Welle der Steuerpflicht trifft keineswegs nur Besserverdienende oder Menschen mit Nebeneinkünften. Schon eine moderate Rentenerhöhung kann ausreichen, um den steuerlichen Grundfreibetrag zu überschreiten. Besonders heikel ist dabei, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung automatisch entsteht, sobald dieser Freibetrag überschritten wird – unabhängig davon, ob das Finanzamt eine Aufforderung verschickt oder nicht.

So verändern sich Freibeträge und Besteuerung 2025

Zum Jahreswechsel steigt der Grundfreibetrag auf 12.696 Euro für Alleinstehende. Verheiratete mit gemeinsamer Veranlagung dürfen bis zu 24.192 Euro verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Klingt nach einer Entlastung – tatsächlich aber kompensieren diese neuen Grenzen oft nicht den steuerlichen Effekt der Rentenanpassung.

Gleichzeitig erhöht sich der steuerpflichtige Anteil für Neurentner erneut: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Damit bleiben lediglich 16,5 Prozent dauerhaft steuerfrei. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es noch 17 Prozent.

Für den Staat rechnet sich das. Die geschätzten Steuereinnahmen aus Renten steigen 2025 auf über 63 Milliarden Euro. Das sind rund 4,1 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie stark Rentner mittlerweile zur Finanzierung des Bundeshaushalts beitragen – oft, ohne es zu wissen oder darauf vorbereitet zu sein.

Warum viele Rentner trotz geringer Rente steuerpflichtig sind

Entscheidend ist nicht allein die Höhe der gesetzlichen Rente. Zur Berechnung der Steuerpflicht zählt das gesamte zu versteuernde Einkommen. Dazu gehören neben der Rente unter anderem auch Betriebsrenten, Pensionen aus früherer Beamtenlaufbahn, Einnahmen aus einer Nebenbeschäftigung sowie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder ausländische Zinserträge.

Selbst wer nur gelegentlich Geld überwiesen bekommt – etwa aus Vermietung oder Erbschaft – sollte seine steuerliche Situation prüfen lassen.

Noch komplizierter wird es, wenn Rentner zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Hier gelten spezielle Regelungen, die nicht automatisch mit der normalen Lohnsteuerabrechnung abgegolten sind. Wer etwa nebenbei in Teilzeit arbeitet oder auf Minijob-Basis beschäftigt ist, kann schnell über die Freibetragsgrenze geraten und muss eine Einkommensteuererklärung abgeben – auch wenn der Hauptanteil der Einnahmen durch die Rente gedeckt wird.

Die Rentenerhöhung 2025 kann zur steuerlichen Falle werden

Laut Prognosen der Deutschen Rentenversicherung dürfen sich Senioren im Juli 2025 auf eine durchschnittliche Rentenanpassung von 3,5 Prozent freuen. Was viele dabei nicht bedenken: Diese Erhöhung kann unter bestimmten Umständen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen. Wer bereits zuvor knapp unter der Grenze lag, wird durch das Plus im Rentenbescheid steuerpflichtig – ohne dass ihm das explizit mitgeteilt wird.

Das Finanzamt informiert Betroffene in der Regel erst dann, wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung bereits abgelaufen ist. Wer dann keine Steuererklärung eingereicht hat, muss nicht nur mit Nachzahlungen rechnen, sondern unter Umständen auch mit Bußgeldern und Mahnverfahren. Die Verantwortung liegt beim Steuerpflichtigen – auch im Ruhestand.

Kosten, die Ihre Steuerlast senken können – wenn Sie sie kennen

Zahlreiche Ausgaben können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden und das zu versteuernde Einkommen senken. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Reinigung oder Gartenarbeit. Auch Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen und Spenden können steuermindernd wirken. Wer diese Posten berücksichtigt, hat mitunter die Chance, unter dem Freibetrag zu bleiben oder zumindest die Steuerlast deutlich zu senken.

Nur wer aktiv wird und eine Steuererklärung abgibt, kann diese Vorteile überhaupt nutzen. Viele Rentner verzichten auf diese Möglichkeit – aus Unkenntnis oder Unsicherheit. Dabei kann sich gerade im Alter jeder eingesparte Euro positiv auf den Alltag auswirken.

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Auch bei Erwerbsminderung und Grundrente ändert sich 2025 einiges

Neben der allgemeinen Rentenbesteuerung treten 2025 weitere gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf den Geldbeutel vieler Rentner auswirken können. Bei der Erwerbsminderungsrente steigen die Hinzuverdienstgrenzen spürbar an. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze künftig bei 19.661,25 Euro pro Jahr.

Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es sogar 39.322 Euro. Wer also trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch beruflich tätig ist, kann künftig mehr hinzuverdienen, ohne Rentenabschläge hinnehmen zu müssen. Aber Achtung: Die zusätzlichen Einnahmen können wiederum zur Steuerpflicht führen.

Auch beim Grundrentenzuschlag gibt es neue Grenzwerte. Alleinstehende dürfen maximal 1.438 Euro monatlich verdienen, Paare 2.243 Euro. Wer über diesen Werten liegt, verliert einen Teil seines Zuschlags. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden 60 Prozent des Einkommens, das über der Grenze liegt, angerechnet – was den Zuschlag effektiv reduziert.