Nach einem Monat heftiger Verwirrung ist das Ziel erreicht: Mit der August‑Überweisung wird die Rentenerhöhung 2025 erstmals ungekürzt auf den Konten von rund 21 Millionen Ruheständlerinnen und Ruheständlern landen.
Der Netto‑Gewinn von 3,74 Prozent war zwar formal schon zum 1. Juli in Kraft, doch eine einmalige Nachzahlung für die Pflegeversicherung hatte das Plus im ersten Monat fast aufgezehrt. Jetzt kehrt Normalität ein – und damit ein deutlich spürbares Rentenplus.
Inhaltsverzeichnis
Die Rentenanpassung 2025 im Überblick
Die jährliche Rentenanpassung folgt der Lohnentwicklung – und die fiel 2024 erneut kräftig aus. Zum 1. Juli 2025 steigen alle Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten bundesweit um 3,74 Prozent.
Seit der Ost‑West‑Angleichung 2023 gilt dabei ein einheitlicher aktueller Rentenwert, sodass die Erhöhung alle Versicherten gleichermaßen erreicht.
Eine Rente von bisher 1 000 Euro brutto wächst rechnerisch auf 1 037,40 Euro. Die Steigerungsrate liegt damit erneut über der aktuellen Inflation, sodass die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner leicht gestärkt wird.
Warum der Pflegebeitrag die Juli‑Rente ausbremste
Parallel zur Rentenanpassung stieg zum 1. Januar 2025 auch der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent.
Für Erwerbstätige wurde die Erhöhung sofort umgesetzt; bei Rentnerinnen und Rentnern griff sie erst mit halbjähriger Verzögerung im Juli.
Um den Rückstand auszugleichen, erhob die Deutsche Rentenversicherung gleich sechs Monatsbeiträge nach – zusätzlich zum regulären Juli‑Beitrag. Dadurch kletterte der Abzug im Ausnahmemonat einmalig auf 4,8 Prozent und übertraf damit das Rentenplus für viele Ruheständler. Die Folge: Trotz prozentualer Erhöhung fiel die Nettozahlung bei manchen sogar niedriger aus als im Juni.
August bringt Entwarnung
Mit der Zahlung für August 2025 normalisiert sich die Lage. Der Pflegebeitrag wird nun fortlaufend mit den regulären 3,6 Prozent einbehalten, eine Nachzahlung entfällt.
Damit kommt die Rentenerhöhung ungeschmälert an: Wer bisher 1 500 Euro Rente bezog, erhält seit Juli zwar nominell 1 556,10 Euro, bekam im Juli aber ein zusätzliches Pflegebeitrags‑Loch von 1,2 Prozentpunkten zu spüren.
Ab August bleibt von diesen 56,10 Euro Mehrrente – abzüglich des regulären Pflegebeitrags – tatsächlich das volle Plus übrig. Die einmalige Mehrbelastung ist damit endgültig ausgeglichen.
Auszahlung ohne Handlungsbedarf
Ob Vorschuss‑Renten (Beginn vor April 2004) oder Nachschuss‑Renten (Beginn ab April 2004): Für keine Gruppe ist ein Antrag nötig.
Der Rentenservice der Deutschen Post beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung verbuchen die Anpassung automatisch auf Grundlage des Zahlbetrags des Vormonats. Auch Ehe‑ oder Waisenrenten werden entsprechend angepasst.
Nur wer einen individuellen Freibetrag in der Kranken‑ oder Pflegeversicherung hat – etwa Beihilfeberechtigte – sieht in der Mitteilung einen geringeren Beitragsabzug.
Rechtliche Grundlage und politischer Kontext
Die Rentenerhöhung basiert auf der Rentenanpassungsformel in § 68 SGB VI, die erneut von kräftigen Lohnsteigerungen im Jahr 2024 geprägt war. Der höhere Pflegebeitrag geht auf eine Verordnung zurück, die der Bundesrat Ende 2024 gebilligt hatte, um das wachsende Defizit der Pflegeversicherung zu dämpfen. Fachleute wie Dr. Utz Anhalt warnen dennoch, dass weitere Reformen nötig bleiben, um die Finanzierung langfristig zu sichern.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Rentnerinnen und Rentner können die persönliche Renteninformation aus Juli und August nebeneinanderlegen. Stimmt der Bruttoprozentsatz von 3,74 Prozent und ist der Pflegebeitragsabzug im August wieder niedriger als im Juli, wurde die Erhöhung korrekt umgesetzt.
Bei Unstimmigkeiten bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kostenlose Hilfe. Fristen für einen schriftlichen Widerspruch gegen den Zahlbetrag laufen wie üblich einen Monat nach Zugang der Mitteilung ab.
Ausblick
Auch 2026 wird die Rentenanpassung wieder am 1. Juli greifen – in welcher Höhe, hängt von der Lohnentwicklung 2025 ab. Die Bundesregierung plant überdies, die Rentenformel weiterzuentwickeln, um das Haltelinien‑Versprechen bis 2030 einzulösen, während parallel eine Reform der Pflegeversicherung diskutiert wird.
Für die aktuelle Renten‑Generation gilt aber: Ab August 2025 bleibt das Plus von 3,74 Prozent zunächst gesichert – und der Ausnahmemonat Juli ist Geschichte.