Bis Ende 2024 haben Versicherte die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung Kosten zu sparen. Ab 2025 wird der monatliche Mindestbeitrag um 3,35 Prozent ansteigen. Wer in die Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte dies jetzt tun, um von den aktuellen Beitragsregelungen zu profitieren.
Rentenversicherung 2024: Günstigere Beitragszahlung für Versicherte
Ab 2025 wird der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Dies betrifft alle Versicherten, die freiwillige Beiträge leisten möchten. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird der Mindestbeitrag ab Januar 2025 auf 103,42 Euro pro Monat steigen – ein Anstieg um 3,35 Prozent im Vergleich zu den derzeitigen 100,07 Euro monatlich.
Dieser Unterschied macht sich über die Jahre bemerkbar, insbesondere für Personen, die regelmäßig einzahlen möchten, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen oder die Mindestversicherungszeiten zu erfüllen.
Versicherte, die bis Ende 2024 ihre Beiträge für das laufende Jahr leisten, können zwischen einem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro pro Monat wählen.
Diese Beitragsoption bleibt auch bis zum 31. März 2025 verfügbar – allerdings muss ab dann der erhöhte Mindestbetrag von 103,42 Euro je Monat gezahlt werden, falls die Beitragszahlung erst nach dem Jahreswechsel erfolgt. Der Höchstbeitrag bleibt von der Änderung unberührt.
Welche Vorteile bringen freiwillige Beitragszahlungen?
Freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten verschiedene Möglichkeiten für Versicherte, die ihre Rentenansprüche optimieren möchten.
Diese Beiträge können genutzt werden, um Rentenlücken zu schließen, die beispielsweise durch Zeiten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung entstehen, die persönliche Rentenhöhe zu erhöhen, die erforderliche Mindestversicherungszeit zu erfüllen, um einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben.
Besonders relevant ist dies für Menschen, die nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Hausfrauen oder Hausmänner. Sie können durch freiwillige Beiträge sicherstellen, dass sie später eine Rente beziehen können, auch wenn sie aktuell nicht in ein reguläres Angestelltenverhältnis eingebunden sind.
Auch Deutsche, die im Ausland leben und nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können freiwillige Beiträge leisten, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Beitragsgestaltung und Flexibilität bei freiwilligen Einzahlungen
Wichtig ist jedoch, dass bei der Überweisung alle notwendigen Angaben korrekt sind. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Beitragsüberweisung zwingend folgende Angaben enthalten muss:
- Versicherungsnummer
- Vor- und Nachname des Versicherten
- Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind
Fehlende Angaben können dazu führen, dass die Beiträge nicht korrekt zugeordnet werden können. Um die Beitragszahlung zu erleichtern, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite www.ihre-vorsorge.de einen Online-Rechner zur Verfügung.
Damit können Interessierte schnell und einfach berechnen, wie sich die freiwilligen Einzahlungen auf die spätere Rentenhöhe auswirken.
Beitragszahlungen auch bei vorgezogener Altersrente möglich
Ein weiterer Vorteil der freiwilligen Beitragszahlung ist, dass auch Rentner, die bereits eine vorgezogene Altersvollrente beziehen, weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen können.
Dies ist bis zum Erreichen des regulären Rentenalters möglich. Auf diese Weise kann die persönliche Rente weiter erhöht werden, selbst wenn bereits eine Rentenzahlung erfolgt.
Diese Möglichkeit ist besonders für Menschen attraktiv, die trotz vorgezogener Rente noch erwerbstätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Rentenansprüche weiter auszubauen.
Die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen in diesem Kontext bietet die Gelegenheit, die Rentenhöhe aufzustocken und somit die finanzielle Situation im späteren Ruhestand zu verbessern.
Wer sollte freiwillige Beiträge in Betracht ziehen?
Freiwillige Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sind insbesondere für folgende Personengruppen interessant:
- Selbstständige: Da sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig sind, können sie durch freiwillige Beiträge sicherstellen, dass sie im Alter eine gesetzliche Rente beziehen können.
- Hausfrauen und Hausmänner: Personen, die keine eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, können auf diese Weise Ansprüche aufbauen.
- Deutsche im Ausland: Auch im Ausland lebende Deutsche, die nicht in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können weiterhin Beiträge leisten, um ihre Rentenansprüche zu sichern.
- Personen mit Rentenlücken: Wer aufgrund von Auszeiten, wie einer längeren Erkrankung oder Kindererziehungszeiten, Lücken im Versicherungsverlauf hat, kann diese durch freiwillige Beiträge schließen.
- Bezieher vorgezogener Altersrenten: Auch wer bereits eine vorgezogene Rente erhält, kann weiterhin Beiträge einzahlen, um die Rentenhöhe bis zum regulären Renteneintritt zu steigern.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.