Hartnรคckig hรคlt sich der Mythos, dass Rentenberechtigte ihre Bezรผge automatisch erhalten. Das stimmt aber nicht. Sie mรผssen einen Rentenantrag stellen, und besondere Zeiten, die angerechnet werden, explizit erwรคhnen โ und oft auch nachweisen.
Inhaltsverzeichnis
Sonderregeln sind oft unbekannt
Viele wissen nicht, dass bei der gesetzlichen Rente nicht nur die Erwerbszeiten angerechnet werden, sondern auch Phasen, in denen die Betroffenen daran gehindert waren, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und dort in die Rentenkasse einzuzahlen.
Angerechnet werden solche Zeiten bei der Rentenversicherung nur, wenn die Betroffenen generell Mitglied der Rentenversicherung waren und Beitrรคge leisteten,
Kindererziehung wird angerechnet
Kindererziehung gehรถrt zu den Tรคtigkeiten, die bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet werden, und sie wertet die Rente derjenigen auf, die wegen ihrer Kinder keiner Vollbeschรคftigung nachgehen konnten.
Dabei handelt es sich nach wie vor besonders um Frauen. Das Anrechnen der Kindererziehung ist wichtig, weil Frauen immer noch im Schnitt erheblich weniger Rente beziehen als Mรคnner. In jedem Jahrgang sind das im Durchschnitt mehrere hundert Euro, die Rentnerinnen weniger zum Leben haben als Rentner.
Das sind die Regeln
Die Rentenversicherung informiert: “Ist Ihr Kind oder sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff “Mรผtterrente” bekannt.” Bei Kindern, die 1992 oder spรคter zur Welt kamen, werden sogar bis zu drei Jahre auf die Rente gutgeschrieben.
Darรผber hinaus werden, unabhรคngig vom Geburtsjahr, bis zu zehn Jahre Kinderberรผcksichtigungszeiten auf die Rente angerechnet.
Die Erziehung muss registriert sein
Die angerechneten Erziehungszeiten werden prinzipiell mit einer Kontenklรคrung beantragt. Wenn die Rentenversicherung diese bekommt, dann werden die Zeiten spรคter automatisch in die Rente einbezogen.
Nur ein Elternteil bekommt die Erziehung angerechnet
Die Eltern mรผssen sich entscheiden, wen Sie als Haupttrรคger oder Verantwortliche der Kindererziehung notieren. Denn die Anrechnung auf die Rente gilt immer nur fรผr einen Elternteil.
Ziehen Eltern das Kind gemeinsam auf, dann geben Sie eine Erklรคrung ab, in dem nur einer oder eine von beiden den Anspruch auf Anrechnung anmeldet. Ohne eine solche Erklรคrung bekommt die Erziehungszeit grundsรคtzlich der Elternteil gutgeschrieben, der vermutlich das Kind รผberwiegend erzog.
Wichtig: Erklรคrung gilt nur bedingt rรผckwirkend
Die Rentenversicherung informiert: “Die Erklรคrung kann immer nur fรผr die Zukunft, maximal fรผr zwei Monate rรผckwirkend, abgegeben werden.”
Kรถnnen sich nur leibliche Eltern die Erziehung anrechnen lassen?
Nein, die Regelung gilt ebenso fรผr Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern. Entscheidend ist nicht die biologische Verwandtschaft, sondern die Tatsache, dass die Betroffenen wegen der Kindererziehung in dieser Zeit nicht voll berufstรคtig waren und sein konnten.
Kindererziehung wird als Pflichtbeitrรคge gewertet
Die angerechneten 36 Monate fรผr Kinder, die ab 1992 zur Welt kamen, werden so bewertet, als hรคtten die Betroffenen in dieser Zeit Pflichtbeitrรคge geleistet, und damit erhรถht sich der Rentenanspruch.