Hartnäckig hält sich der Mythos, dass Rentenberechtigte ihre Bezüge automatisch erhalten. Das stimmt aber nicht. Sie müssen einen Rentenantrag stellen, und besondere Zeiten, die angerechnet werden, explizit erwähnen – und oft auch nachweisen.
Inhaltsverzeichnis
Sonderregeln sind oft unbekannt
Viele wissen nicht, dass bei der gesetzlichen Rente nicht nur die Erwerbszeiten angerechnet werden, sondern auch Phasen, in denen die Betroffenen daran gehindert waren, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und dort in die Rentenkasse einzuzahlen.
Angerechnet werden solche Zeiten bei der Rentenversicherung nur, wenn die Betroffenen generell Mitglied der Rentenversicherung waren und Beiträge leisteten,
Kindererziehung wird angerechnet
Kindererziehung gehört zu den Tätigkeiten, die bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet werden, und sie wertet die Rente derjenigen auf, die wegen ihrer Kinder keiner Vollbeschäftigung nachgehen konnten.
Dabei handelt es sich nach wie vor besonders um Frauen. Das Anrechnen der Kindererziehung ist wichtig, weil Frauen immer noch im Schnitt erheblich weniger Rente beziehen als Männer. In jedem Jahrgang sind das im Durchschnitt mehrere hundert Euro, die Rentnerinnen weniger zum Leben haben als Rentner.
Das sind die Regeln
Die Rentenversicherung informiert: “Ist Ihr Kind oder sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff “Mütterrente” bekannt.” Bei Kindern, die 1992 oder später zur Welt kamen, werden sogar bis zu drei Jahre auf die Rente gutgeschrieben.
Darüber hinaus werden, unabhängig vom Geburtsjahr, bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten auf die Rente angerechnet.
Die Erziehung muss registriert sein
Die angerechneten Erziehungszeiten werden prinzipiell mit einer Kontenklärung beantragt. Wenn die Rentenversicherung diese bekommt, dann werden die Zeiten später automatisch in die Rente einbezogen.
Nur ein Elternteil bekommt die Erziehung angerechnet
Die Eltern müssen sich entscheiden, wen Sie als Hauptträger oder Verantwortliche der Kindererziehung notieren. Denn die Anrechnung auf die Rente gilt immer nur für einen Elternteil.
Ziehen Eltern das Kind gemeinsam auf, dann geben Sie eine Erklärung ab, in dem nur einer oder eine von beiden den Anspruch auf Anrechnung anmeldet. Ohne eine solche Erklärung bekommt die Erziehungszeit grundsätzlich der Elternteil gutgeschrieben, der vermutlich das Kind überwiegend erzog.
Wichtig: Erklärung gilt nur bedingt rückwirkend
Die Rentenversicherung informiert: “Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden.”
Können sich nur leibliche Eltern die Erziehung anrechnen lassen?
Nein, die Regelung gilt ebenso für Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern. Entscheidend ist nicht die biologische Verwandtschaft, sondern die Tatsache, dass die Betroffenen wegen der Kindererziehung in dieser Zeit nicht voll berufstätig waren und sein konnten.
Kindererziehung wird als Pflichtbeiträge gewertet
Die angerechneten 36 Monate für Kinder, die ab 1992 zur Welt kamen, werden so bewertet, als hätten die Betroffenen in dieser Zeit Pflichtbeiträge geleistet, und damit erhöht sich der Rentenanspruch.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.