Die rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente bringt viele komplexe Fragen mit sich, insbesondere wenn während dieser Zeit bereits andere Leistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurden.
Auch für einen Betroffenen, Jahrgang 1964, stellte sich die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich behandelt und rückabgewickelt werden.
Inhaltsverzeichnis
Krankheitsverlauf und Reha-Antrag
Der Betroffene wurde über die Jahre zunehmend kränker und hoffte zunächst, nach einem halben Jahr Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten zu können. Doch seine Krankenkasse sah seine Erwerbsfähigkeit als stark gefährdet an und forderte ihn auf, einen Reha-Antrag zu stellen.
Was viele nicht wissen: Ein solcher Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden. So auch bei dem Betroffenen.
Nach der Reha keine Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt
Am 1. Juli 2021 stellte der Betroffene den Reha-Antrag und erhielt überraschend schnell einen Platz. Die Entlassungsberichte von Reha-Kliniken führten früher oft zu Streitigkeiten, da sie Patienten manchmal für arbeitsfähig erklärten, obwohl dies nicht der Fall war.
Beim Betroffenen jedoch wurde im vorläufigen Entlassungsbericht festgehalten, dass er weiterhin arbeitsunfähig sei. Einige Wochen später bestätigte der endgültige Reha-Bericht, dass er in seinem bisherigen Beruf nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten könne.
Da der Betroffene nach 1961 geboren ist, genießt er keinen Berufsschutz mehr. Es kam daher darauf an, ob er auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sei. Diese Einschätzung fand sich ebenfalls im Reha-Bericht.
Laufende Zahlungen höher als die zu erwartende Rente
Obwohl der Betroffene nach Abschluss der Reha annahm, dass die Rentenversicherung nun zügig handeln würde, geschah erst einmal nichts. Während dieser Zeit erhielt er weiterhin Krankengeld, das deutlich höher war als die erwartete Rente.
Die Krankenkasse informierte ihn drei Monate vor Ablauf seines Krankengeldanspruchs, dass er sich arbeitslos melden müsse. Anschließend bezog er Arbeitslosengeld, das zwar niedriger als das Krankengeld, aber immer noch höher als die zu erwartende Rente war.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt
Der Betroffene stellte schließlich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Bearbeitung zog sich jedoch in die Länge, und es kamen immer wieder Nachfragen bezüglich seines Hinzuverdienstes.
Nach einer Reihe von Verzögerungen und Kommunikationsproblemen erhielt der Betroffene endlich den Rentenbescheid. Dieser bestätigte, dass ihm rückwirkend ab dem 1. Juli 2021 eine monatliche Rente von 1.400 EUR netto zustand.
Abwicklung und steuerliche Behandlung der Nachzahlung
Die Rente wurde rückwirkend bewilligt, wodurch eine Nachzahlung für 14 Monate zustande kam.
Da der Betroffene während der ersten zehn Monate Krankengeld in Höhe von 1.800 EUR monatlich erhalten hatte, wurde der entsprechende Anteil der Nachzahlung an die Krankenkasse überwiesen.
Ähnlich wurde auch das Arbeitslosengeld verrechnet. Somit blieben dem Betroffenen am Ende nur die Differenzbeträge von 400 bzw. 200 EUR pro Monat.
Die Nachzahlung unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass diese Beträge den Steuersatz für das gesamte Einkommen erhöhen.
Der Betroffene musste in seiner Steuererklärung die rückwirkende Rente ab dem 1. Juli 2021 angeben, wie es der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Nachzahlungen nicht als außerordentliche Einkünfte im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung nach § 34 EStG behandelt werden, wie das Finanzgericht Münster entschieden hat.
Besteuerung der Renteneinkünfte
Renten unterliegen generell der Besteuerung. Da der Betroffene 2021 Rentner wurde, beträgt der steuerpflichtige Anteil seiner Rente 81 %.
Dieser Prozentsatz bleibt während des gesamten Rentenbezugs gleich. Bei einer Bruttorente von 1.800 EUR pro Monat, also 21.600 EUR im Jahr, werden 17.496 EUR steuerpflichtig. Dank der Grundfreibeträge und Abzüge fällt die Steuerlast jedoch relativ gering aus.
Fazit
Der Fall des Betroffenen zeigt, wie komplex die rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente sein kann.
Besonders die steuerliche Behandlung und die Verrechnung mit bereits erhaltenen Sozialleistungen können Menschen, die nicht mit der Materie vertraut sind, überfordern. Dennoch ist der richtige Umgang mit dem Thema, wie in diesem Fall viel wert, da eine Nachzahlung und mögliche finanzielle Probleme des Betroffenen vermieden wurden.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.