Der Haushaltsplan der Bundesregierung für 2025 enthält mehrere Änderungen bei der Rente.
Der Rentenanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel erläutert: “Es geht um zukünftige Änderungen in der Arbeitswelt und den Versuch durch den Gesetzgeber Anreize zu schaffen, dass Menschen im Alter länger arbeiten. Es geht um Anreize für ein längeres Arbeiten.”
Bessere Arbeitsbedingungen für Rentner
Knöppel erörtert, dass die geplanten Änderungen besonders die Anreize erhöhen sollen, während des Rentenbezugs weiter in Erwerbsarbeit tätig zu sein.
Knöppel sagt: “Es gibt konkrete Änderungen, die sich für den Einzelnen lohnen können, doch länger zu arbeiten. Rentner dürfen zum Beispiel schon unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Ruheständler stören sich aber daran, dass sie deswegen hohe Abgaben und Steuern bezahlen müssen. Sie fragen sich oft, lohnt sich das für mich überhaupt? Das soll sich in der Zukunft ändern, so die Pläne der Bundesregierung.”
Die Rentenaufschubprämie
Eine Neuerung ist die sogenannte Rentenaufschubprämie. Sie soll es attraktiv machen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiter zu arbeiten.
Wer dies tut und keine Rente bezieht, soll eine Einmalzahlung anstelle der nicht erhaltenen Rente bekommen – und das ohne Abgaben dafür leisten zu müssen.
Das Bundesfinanzministerium schreibt wörtlich: “Neben der Möglichkeit, monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen, werden sich Arbeitnehmer zukünftig auch für eine Rentenaufschubprämie entscheiden können.”
Die Rentenkasse muss in der Zeit, in der die Betroffenen keine Rente beziehen, auch keine Beiträge an die Krankenkassen bezahlen.
Das so gesparte Geld behält die Rentenversicherung aber nicht selbst, sondern es wird zu der Aufschubprämie gezahlt.
Knöppel zeigt, dass sich diese Aufschubprämie finanziell lohnen kann: “Da können locker mal fünfstellige Beträge zustande kommen. Rentner können so teure Urlaubsreisen oder Anschaffungen und Reparaturen am Haus finanzieren ohne Kredite aufnehmen zu müssen.”
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Mehr Netto vom Brutto
Eine weitere Änderung sind finanzielle Verbesserungen für Rentner, die nach der Regelaltersgrenze weiter arbeiten.
In Zukunft sollen Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung mit 1,3 Prozent und zur Rentenversicherung mit 9,3 Prozent des Bruttolohns arbeitenden Rentnern Netto ausgezahlt werden. Es handelt sich um 10,6 Prozent des Bruttolohns.
Höhere Freibeträge für Witwen und Witwer
Der Nettobetrag der Einkünfte wird bei Betroffenen mit der Hinterbliebenenrente verrechnet – durch Abziehen eines Pauschalbetrags vom Brutto. Was über dem Freibetrag liegt, wird mit 40 Prozent von der Rente substrahiert.
Die Freibeträge, die Witwen und Witwern nicht auf die Rente angerechnet werden, wurden im Juli 2024 zwar erhöht, sind aber immer noch niedrig.
Derzeit können Betroffene 1.038 Euro Netto hinzuverdienen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. 2025 soll ein weiterer Freibetrag von 545 Euro dazukommen, damit es sich für Hinterbliebene lohnt, neben der Rente erwerbstätig zu sein.
Der Grundfreibetrag steigt
Auch Rentner müssen Erwerbseinkünfte versteuern. Rückwirkend für 2024 gilt dabei ein Grundfreibetrag des Einkommens, der bei 11.784 Euro im Kalenderjahr liegt. 2025 wird dieser steuerfreie Betrag auf 12.084 Euro steigen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.