Bis zum 31. März 2025 können Sie noch freiwillige Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, dann ist die Frist abgelaufen. Sie gilt in jedem Jahr bis Ende März des darauffolgenden Jahres.
Wer freiwillige Rentenbeiträge zahlen kann und welche Vorteile das für Sie haben kann, das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Mit Beitragszahlungen Mindestversicherungszeit erfüllen
Freiwillige Beiträge können dazu führen, dass Sie die Mindestzeit erfüllen, um eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beanspruchen. Für diese gelten jeweils 35 Jahre und 45 Jahre, die die Rentenkasse Ihnen als Versicherte anrechnet.
Zusätzliche freiwillige Beiträge können hier exakt die Lücke füllen, die manchen Betroffenen fehlt.
Wie viel Geld können Sie maximal einzahlen?
Nicht nur diese Rentenbeiträge sind freiwillig, auch die Höhe können Sie in einem gesetzten Rahmen bestimmen. Mindestens müssen Sie pro Monat freiwillige Rentenbeiträge für 2024 von 103, 42 Euro zahlen, höchstens aber 1.403,30 Euro.
Bei der Überweisung müssen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Vor- und Nachname sowie Zeitraum der Beitragszahlung angeben.
Sie müssen vorher prüfen, ob Sie einen Anspruch auf das Zahlen freiwilliger Beiträge haben. Diesen müssen Sie beantragen, das dafür nötige Formular V0060 finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
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Versicherungslücken schließen
Freiwillige Beiträge lohnen sich besonders dann, wenn Sie Versicherungslücken in Ihrer Erwerbsbiografie haben. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn Sie lange freiberuflich oder selbstständig arbeiteten, oder nicht erwerbstätig waren, weil Sie den Haushalt organisierten.
Wer kann in Deutschland freiwillig Rentenbeiträge leisten?
Grundsätzlich können Sie freiwillig Rentenbeiträge leisten, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Als deutscher Staatsbürger gilt das auch dann, wenn Sie im Ausland leben.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dann können Sie ebenfalls freiwillige Beiträge einzahlen, um Ihre Rente zu erhöhen.
Bei einer vorgezogenen Altersvollrente können Sie ebenfalls freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, aber nur, bis Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. So erhöhen Sie Ihre Rente.
Sonderbeitrag bei Rente mit Abschlägen
Wenn Sie eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen, dann können Sie eine Sonderzahlung leisten, um die Abschläge auszugleichen oder abzumildern. Diese gilt nicht als freiwilliger Rentenbeitrag.
Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?
Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse verbessern Ihre Rentenansprüche, und außerdem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuer als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Wer kann keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen?
Sie können keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse leisten, wenn Sie bereits pflichtversichert sind. Hier gibt es allerdings Ausnahmen.
Unter einem Alter von 45 Jahren können Sie Beiträge für Schule und Ausbildung nachzahlen. Als Pflichtversicherter über 50 Jahren können Sie freiwillige Beiträge leisten, wenn Sie der Rentenversicherung ankündigen früher in Rente gehen zu wollen.
Auch wenn Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, sind freiwillige Einzahlungen nicht mehr möglich.