Die Betriebskrankenkassen schlagen Alarm: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung könnte 2025 von 1,7 Prozent auf 2,45 Prozent und mehr steigen. Das hat für viele Rentnerinnen und Rentner zur Folge, dass die Rente wieder sinkt.
Bei den jeweiligen Kassen steigt der Zusatz in unterschiedlicher Höhe
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Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel informiert: “Da dies nur der bundeseinheitliche Anstieg ist, der erwartet wird, können Kassen individuell höhere oder niedrigere Anstiege zu erwarten sein.”
Die Renten sinken
Knöppel betont, dass diese zusätzlichen Kosten auch die Renten drücken: “Das Ausmaß des neuen KV-Zusatzbeitrages, wenn er denn wirklich erhöht wird, werden Rentner ab dem 01.04.2025 bemerken, wenn die Netto-Renten sinken (Auszahlbeträge).”
Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet. Er wird damit begründet, dass der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent die Kosten der Krankenkassen nicht deckt.
Diese Lücke soll der Zusatzbeitrag füllen, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilen.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag ist ein Richtwert
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht den durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Richtwert. In der Praxis bestimmen die jeweiligen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge selbst und begründen dies mit ihrer speziellen finanziellen Situation.
Eine vermutliche Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,45 Prozent im nächsten Jahr kann bei der jeweiligen Krankenkasse niedriger ausfallen – oder höher. Derzeit liegt das Spektrum der Zusatzbeiträge zwischen 0,9 und 2,7 Prozent.
Für alle Krankenkassen gilt, dass ihre Kosten seit Jahren nicht gedeckt werden, während die Ausgaben steigen.
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Wie viel Geld müssen Sie mehr bezahlen?
Der Zusatzbeitrag richtet sich prozentual nach Ihrem Gehalt. Das Durchschnittsgehalt in Deutschland beträgt 2024 rund 50.250 Euro brutto pro Jahr.
Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um circa 0,75 Prozent würde Sie rund 120 Euro pro Jahr kosten.
Was können Sie tun?
In jedem Fall sollten Sie bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags im nächsten Jahr vergleichen, wie hoch diese Steigerung bei den einzelnen Krankenkassen ausfällt. Liegt er bei Ihrer Versicherung besonders hoch, ohne dass die Leistungen bei anderen Kassen mit günstigeren Beiträgen schlechter wären?
Dann können Sie Geld sparen, indem Sie die Kasse wechseln.
Es gilt ein Sonderkündigungsrecht
Achtung: Wenn Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen, dann tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Sie können deshalb innerhalb von zwei Monaten kündigen.
Die Kündigung muss allerdings unter diesen Sonderbedingungen spätestens in dem Monat erfolgen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals berechnet wurde.
Prüfen lohnt sich
Die Leistungen der Krankenkasse zu prüfen, lohnt sich allerdings auch ohne erhöhten Zusatzbeitrag. Krankenkassen haben jeweils eigene Zusatzleistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Diese können bei einer anderen Kasse für Ihre spezifische Situation besser sein als bei der bisherigen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.