Muss man die Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch angeben?

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Wenn Sie sich als Mensch mit Schwerbehinderung auf eine Stelle bewerben, müssen Sie ihre Einschränkung nicht angeben – weder im Bewerbungsschreiben, noch im Vorstellungsgespräch.

Warum müssen Sie eine Behinderung nicht erwähnen?

Behinderungen gehören zu den besonders geschützten Daten. Datenschutz bedeutet hier, dass Sie über ihre Einschränkungen nichts beim Vorstellungsgespräch sagen müssen – außer in speziellen Situationen.

Darf der Arbeitgeber nach einer Behinderung fragen?

Ein Arbeitgeber hat kein Fragerecht nach einer Behinderung. Eine Ausnahme besteht, wenn sich eine konkrete Einschränkung unmittelbar auf den Arbeitsplatz auswirkt.

Was darf der Arbeitgeber fragen?

Auch in diesem Fall darf der Arbeitgeber aber nur Fragen stellen, die sich direkt auf den ausgeübten Job beziehen. Nachfragen zu der Einschränkung außerhalb des Arbeitsumfeldes sind tabu – es sei denn, diese sind von Ihnen ausdrücklich erwünscht.

Wirkt sich die Einschränkung auf die Arbeit aus?

Ist eine Tätigkeit mit bestimmten körperlichen Tätigkeiten verbunden, dann ist es legitim, danach zu fragen, ob und in welchem Ausmaß Sie diese ausüben können.

Benötigen Sie in einer Arbeit eine hohe psychische Belastbarkeit, dann darf ein Arbeitgeber danach fragen, ob und wie sich eine Behinderung aufgrund bestimmter psychiatrischer Diagnosen darauf auswirkt.

Das könnte zum Beispiel der Fall sein bei einer Angststörung, einer Bipolarität, einem Posttraumatischen Belastungssydrom oder einer Borderlineerkrankung.

Müssen Sie bei einem speziellen Arbeitsplatz die Behinderung angeben?

Juristisch müssen Sie eine Behinderung selbst dann nicht im Bewerbungsgespräch und bei der Vorstellung angeben, wenn Sie dafür einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz benötigen.

Ihre Einschränkung zu verschweigen wäre dann allerdings kontraproduktiv. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie benötigen einen besonderen Lärmschutz, geben dies nicht an, bekommen die Stelle und stellen dann fest, dass dieser Lärmschutz nicht vorhanden ist.

Darf der Arbeitgeber weiter fragen, wenn Sie ihre Behinderung angeben?<7h2>

Wenn Sie in ihrer Bewerbung klar angeben, welche Einschränkung Sie haben, dann darf der Arbeitgeber im Gespräch daran anknüpfen und weitere Fragen stellen. Dies allerdings nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.

Ist es sinnvoll, eine Behinderung anzugeben?

Sie müssen also die Behinderung nicht angeben. Ist es allerdings sinnvoll, die Einschränkung zu verschweigen?

Es kommt darauf an. Bei leichteren Behinderungen, die nicht offen erkennbar sind, und besonders bei psychischen Leiden, ist es oft besser, sie nicht anzugeben.

Auch wenn Sie selbst zum Beispiel wissen, dass ein überstandener Aufenthalt in der Psychiatrie ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt, bestehen oft Ressentiments – bewusst oder unbewusst.

Diese können ihre Erfolgschancen schmälern, besonders, weil das Wissen darum, wie sich psychische Besonderheiten tatsächlich äußern, ebenso gering ist wie mit falschen Vorstellungen besetzt.

Wann sollten Sie eine Behinderung angeben?

Umgekehrt gibt es gute Gründe, eine Behinderung bereits im Anschreiben anzugeben – besonders eine Schwerbehinderung.

Erstens sollten Sie dies tun, wenn der Arbeitgeber in der Stellenazeige angibt, bevorzugt Menschen mit Behinderungen einzustellen.

Zweitens ist es wichtig, wenn die Behinderung sich auf die Arbeit auswirkt, und / oder eine besondere Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig ist.

Drittens gelten für Schwerbehinderte im Arbeitsrecht besondere Nachteilsausgleiche. Die können Sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn dem Arbeitgeber ihre Schwerbehinderung bekannt ist.

Wenn Sie im Bewerbungsschreiben eine Schwerbehinderung verschweigen, verzichten Sie damit auch auf das Recht für Menschen mit Schwerbehinderungen, zum Vorstellungsgespräch geladen zu werden.

Wenn Sie die Schwerbehinderung nicht angeben, nachdem Sie die Stelle bereits angetreten haben, verzichten Sie auf zusätzliche Urlaubstage, besonderen Kündigungsschutz und eine behindertengerechte Gestaltung ihres Arbeitsplatzes.

Die Behinderung im Lebenslauf erwähnen

Eine Behinderung im Lebenslauf zu erwähnen kann ebenfalls sinnvoll sein. Wenn Sie zum Beispiel eine Rehabilitationsmaßnahme aufgrund ihrer Einschränkung nicht erwähnen, dann entsteht eine Lücke.

Behinderung im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst sollten Sie bereits eine Behinderung mit einem Grad von 30 angeben. Denn hier müssen Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden.