1300 Euro Rente: So hoch sind jetzt die Steuern für Rentner – Ganze Tabelle

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Auch als Rentner sind Sie verpflichtet, Steuern auf Ihre Rente zu zahlen. Die steuerliche Belastung hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gegangen sind, ab. Im Folgenden erklären wir, wie sich die Besteuerung bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro gestaltet.

Steuerpflichtige Rente

Ob und in welcher Höhe Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 wird die Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert, was bedeutet, dass der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente jedes Jahr steigt.

Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt. Dieser Übergang zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin.

Grundfreibetrag sinkt

Für Neurentner des Jahres 2023 sind beispielsweise 83 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig, während für Rentner, die 2005 in Rente gegangen sind, nur 50 Prozent ihrer damaligen Rente steuerpflichtig sind.

Dieser Prozentsatz wird auch für künftige Jahre beibehalten. Das bedeutet, dass für Rentner, die im Jahr 2023 erstmals Rente beziehen, 17 Prozent der Rente als dauerhafter Festbetrag steuerfrei bleiben. Dieser Betrag ändert sich nicht mehr im Laufe des Lebens.

Grundfreibetrag pro Jahr Ledig Verheiratet
2024 11.604 Euro 23.208 Euro
2023 10.908 Euro 21.816 Euro
2022 10.347 Euro 20.694 Euro
2021 9.744 Euro 19.488 Euro
2020 9.408 Euro 18.816 Euro
2019 9.168 Euro 18.336 Euro
2018 9.000 Euro 18.000 Euro
2017 8.820 Euro 17.640 Euro
2016 8.652 Euro 17.304 Euro
2015 8.472 Euro 16.944 Euro
2014 8.354 Euro 16.708 Euro
2013 8.130 Euro 16.260 Euro
2012 8.004 Euro 16.008 Euro

Beispielrechnung: Ihre Steuerpflicht bei einer Bruttorente von 1.300 EUR

Angenommen, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen und beziehen eine monatliche Bruttorente von 1.300 EUR. Dies ergibt eine jährliche Rente von 15.600 EUR.

Der Rentenfreibetrag für das Jahr 2020 beträgt 20 Prozent, was bedeutet, dass 3.120 EUR steuerfrei bleiben und 12.480 EUR steuerpflichtig sind.

Von diesen 12.480 EUR werden noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die in unserem Beispiel 11,7 Prozent der Jahresrente betragen. Das sind 1.825 EUR, sodass die steuerpflichtige Summe auf 10.655 EUR sinkt.

Nach Abzug der Pauschbeträge für Werbungskosten (102 EUR) und Sonderausgaben (36 EUR) verbleiben 10.517 EUR.

Steuerpflicht und Grundfreibetrag

Im Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 11.604 EUR. Da Ihr zu versteuerndes Einkommen von 10.517 EUR unter diesem Betrag liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2020 hätte wegen des niedrigeren Grundfreibetrags von 9.408 EUR eine Steuer in Höhe von 167 EUR anfallen können.

Jahr des Rentenbeginns Rentenfreibetrag
(in Prozent)
bereinigter steuerpflichter Anteil der Rente in Euro*
Bis 2005 50 5954
2006 48 6266
2007 46 6578
2008 44 6890
2009 42 7202
2010 40 7514
2011 38 7826
2012 36 8138
2013 34 8450
2014 32 8762
2015 30 9074
2016 28 9386
2017 26 9698
2018 24 10010
2019 22 10322
2020 20 10517
2021 19 10673
2022 18 10829
2023 17,5 10907
2024 17 10985
2025 16,5 11063
2026 16 11141
2027 15,5 11219
2028 15 11297
2029 14,5 11375
2030 14 11453
2031 13,5 11531
2032 13 11609
2033 12,5 11687
2034 12 11765
2035 11,5 11843
2036 11 11921
2037 10,5 11999
2038 10 12077
2039 9,5

12155

Einfluss der Rentenerhöhungen auf die Steuerpflicht

Jede Rentenerhöhung während Ihres Ruhestands ist voll steuerpflichtig. Wenn Ihre Rente bis 2025 auf 1.500 EUR steigen würde, erhöht sich der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente auf 16.440 EUR. Aufgrund des ebenfalls steigenden Grundfreibetrags hat dies jedoch meist nur geringe Auswirkungen auf Ihre Steuerlast.

Steuerfreibeträge und Rentenfreibetrag: So bleiben Sie steuerfrei

Steuerpflichtige Einkünfte bleiben bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags für Sie steuerfrei. Dieser Freibetrag ist 2023 auf 10.908 EUR und 2024 auf 11.604 EUR gestiegen.
Neben dem Grundfreibetrag können Sie auch folgende Beträge abziehen:

  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR
  • Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: 102 EUR
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Diese Abzüge und Freibeträge sorgen dafür, dass viele Rentner keine oder nur geringe Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.

Zusätzliche Einkünfte und deren Auswirkungen

Ein Teil der steuerpflichtigen Rentner hat neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, die zu versteuern sind. Zu diesen zusätzlichen Einkünften können Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder andere steuerpflichtige Einnahmen gehören.

Optimierung der Steuerlast: Teilrente als Steuerstrategie

Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, ist der Bezug einer Teilrente. Wenn Sie beispielsweise 2021 eine Teilrente beantragt haben, dann bleibt der Prozentsatz, der für die Berechnung des Rentenfreibetrags gilt, auch für die Zukunft bestehen. Auch wenn Sie später in die Vollrente wechseln, bleibt der für 2021 geltende Freibetrag bestehen.

Beachten Sie jedoch, dass der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente haben kann. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung einer Teilrente bei Ihrem Versorgungsträger zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.