Auch als Rentner sind Sie verpflichtet, Steuern auf Ihre Rente zu zahlen. Die steuerliche Belastung hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gegangen sind, ab. Im Folgenden erklären wir, wie sich die Besteuerung bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro gestaltet.
Inhaltsverzeichnis
Steuerpflichtige Rente
Ob und in welcher Höhe Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 wird die Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert, was bedeutet, dass der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente jedes Jahr steigt.
Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt. Dieser Übergang zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin.
Grundfreibetrag sinkt
Für Neurentner des Jahres 2023 sind beispielsweise 83 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig, während für Rentner, die 2005 in Rente gegangen sind, nur 50 Prozent ihrer damaligen Rente steuerpflichtig sind.
Dieser Prozentsatz wird auch für künftige Jahre beibehalten. Das bedeutet, dass für Rentner, die im Jahr 2023 erstmals Rente beziehen, 17 Prozent der Rente als dauerhafter Festbetrag steuerfrei bleiben. Dieser Betrag ändert sich nicht mehr im Laufe des Lebens.
Grundfreibetrag pro Jahr | Ledig | Verheiratet |
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
2022 | 10.347 Euro | 20.694 Euro |
2021 | 9.744 Euro | 19.488 Euro |
2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
2019 | 9.168 Euro | 18.336 Euro |
2018 | 9.000 Euro | 18.000 Euro |
2017 | 8.820 Euro | 17.640 Euro |
2016 | 8.652 Euro | 17.304 Euro |
2015 | 8.472 Euro | 16.944 Euro |
2014 | 8.354 Euro | 16.708 Euro |
2013 | 8.130 Euro | 16.260 Euro |
2012 | 8.004 Euro | 16.008 Euro |
Beispielrechnung: Ihre Steuerpflicht bei einer Bruttorente von 1.300 EUR
Angenommen, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen und beziehen eine monatliche Bruttorente von 1.300 EUR. Dies ergibt eine jährliche Rente von 15.600 EUR.
Der Rentenfreibetrag für das Jahr 2020 beträgt 20 Prozent, was bedeutet, dass 3.120 EUR steuerfrei bleiben und 12.480 EUR steuerpflichtig sind.
Von diesen 12.480 EUR werden noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die in unserem Beispiel 11,7 Prozent der Jahresrente betragen. Das sind 1.825 EUR, sodass die steuerpflichtige Summe auf 10.655 EUR sinkt.
Nach Abzug der Pauschbeträge für Werbungskosten (102 EUR) und Sonderausgaben (36 EUR) verbleiben 10.517 EUR.
Steuerpflicht und Grundfreibetrag
Im Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 11.604 EUR. Da Ihr zu versteuerndes Einkommen von 10.517 EUR unter diesem Betrag liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2020 hätte wegen des niedrigeren Grundfreibetrags von 9.408 EUR eine Steuer in Höhe von 167 EUR anfallen können.
Jahr des Rentenbeginns | Rentenfreibetrag (in Prozent) |
bereinigter steuerpflichter Anteil der Rente in Euro* |
Bis 2005 | 50 | 5954 |
2006 | 48 | 6266 |
2007 | 46 | 6578 |
2008 | 44 | 6890 |
2009 | 42 | 7202 |
2010 | 40 | 7514 |
2011 | 38 | 7826 |
2012 | 36 | 8138 |
2013 | 34 | 8450 |
2014 | 32 | 8762 |
2015 | 30 | 9074 |
2016 | 28 | 9386 |
2017 | 26 | 9698 |
2018 | 24 | 10010 |
2019 | 22 | 10322 |
2020 | 20 | 10517 |
2021 | 19 | 10673 |
2022 | 18 | 10829 |
2023 | 17,5 | 10907 |
2024 | 17 | 10985 |
2025 | 16,5 | 11063 |
2026 | 16 | 11141 |
2027 | 15,5 | 11219 |
2028 | 15 | 11297 |
2029 | 14,5 | 11375 |
2030 | 14 | 11453 |
2031 | 13,5 | 11531 |
2032 | 13 | 11609 |
2033 | 12,5 | 11687 |
2034 | 12 | 11765 |
2035 | 11,5 | 11843 |
2036 | 11 | 11921 |
2037 | 10,5 | 11999 |
2038 | 10 | 12077 |
2039 | 9,5 |
12155 |
Einfluss der Rentenerhöhungen auf die Steuerpflicht
Jede Rentenerhöhung während Ihres Ruhestands ist voll steuerpflichtig. Wenn Ihre Rente bis 2025 auf 1.500 EUR steigen würde, erhöht sich der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente auf 16.440 EUR. Aufgrund des ebenfalls steigenden Grundfreibetrags hat dies jedoch meist nur geringe Auswirkungen auf Ihre Steuerlast.
Steuerfreibeträge und Rentenfreibetrag: So bleiben Sie steuerfrei
Steuerpflichtige Einkünfte bleiben bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags für Sie steuerfrei. Dieser Freibetrag ist 2023 auf 10.908 EUR und 2024 auf 11.604 EUR gestiegen.
Neben dem Grundfreibetrag können Sie auch folgende Beträge abziehen:
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR
- Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: 102 EUR
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Abzüge und Freibeträge sorgen dafür, dass viele Rentner keine oder nur geringe Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.
Zusätzliche Einkünfte und deren Auswirkungen
Ein Teil der steuerpflichtigen Rentner hat neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, die zu versteuern sind. Zu diesen zusätzlichen Einkünften können Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder andere steuerpflichtige Einnahmen gehören.
Optimierung der Steuerlast: Teilrente als Steuerstrategie
Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, ist der Bezug einer Teilrente. Wenn Sie beispielsweise 2021 eine Teilrente beantragt haben, dann bleibt der Prozentsatz, der für die Berechnung des Rentenfreibetrags gilt, auch für die Zukunft bestehen. Auch wenn Sie später in die Vollrente wechseln, bleibt der für 2021 geltende Freibetrag bestehen.
Beachten Sie jedoch, dass der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente haben kann. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung einer Teilrente bei Ihrem Versorgungsträger zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.