Rente: Aus der Erwerbsminderungsrente nicht vorzeitig in die Altersrente

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Eine Erwerbsminderungsrente ist, im Unterschied zur Altersrente, nicht an eine Regelaltersgrenze gebunden. Können Sie aber früher in den Ruhestand gehen, weil Sie zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezogen?

Erwerbsminderungsrente und Altersrente schließen sich aus

Eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung wird während der Erwerbszeit ausgezahlt, wenn die Versicherten aufgrund von Erkrankung oder wegen eines Unfalls nicht mehr die Arbeitsleistung bringen können, um sich voll durch berufliche Beschäftigung zu finanzieren.

Eine Altersrente beginnt hingegen erst am Ende der Erwerbszeit und ist deshalb an das Lebensalter gekoppelt.

Erwerbsminderungsrente wird in Altersrente umgewandelt

Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente generell in eine Altersrente umgewandelt, also mit früher 65 und in Zukunft 67 Jahren. Dies ist auch vorzeitig möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen wie langjährige Wartezeit erfüllt sind. Dabei gelten aber keine Sonderregeln im Vergleich zu anderen Rentenberechtigten.

Keine frühere Altersrente wegen Erwerbsminderung

Für die Altersrente sind der Jahrgang und das Alter entscheidend, und aus beiden leitet sich der Renteneintritt ab. Vor der Regelalterszeit in Rente gehen können schwerbehinderte Versicherte ohne Abzüge, und besonders langjährig Versicherte – mit Abzügen gilt dies für langjährig Versicherte. Eine zusätzliche Sonderregel für Erwerbsgeminderte gibt es nicht, und auch bei ihnen zählt das Regelalter.

Sollten Sie eine Altersrente beantragen?

Bei Erwerbsminderung wird zwar grundsätzlich die bestehende Rente mit der Regelaltersgrenze durch eine Altersrente ersetzt, doch sollten Sie ein halbes Jahr oder spätestens ein viertel Jahr vor ihrem persönlichen Rentenalter die Altersrente beantragen.

Sonst kann es passieren, dass ihre Erwerbsminderungsrente ausläuft, und die Altersrente noch nicht ausgezahlt wird. Wenn Sie Pech haben, stehen Sie für eine Zeit ohne Einkommen da.

Ist die Altersrente höher oder niedriger?

Wenn Sie direkt von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente übergehen, dann ist die Altersrente niemals niedriger, denn hier gibt es einen Schutz. Die Rente im Alter kann allerdings höher ausfallen.

Wann ist mit einer höheren Altersrente zu rechnen?

Wenn Sie bereits in jungen Jahren erwerbsgemindert wurden, dann bedeutet das bei der Rente wenig Beiträge – und somit wenig Rentenpunkte. Ihre Altersrente wird also nicht üppig sein.

Der überwiegende Teil der Erwerbsminderungen entsteht aber erst bei älteren Erwerbstätigkeiten. So entstehen insbesondere Berufserkrankungen in der Regel nicht über Nacht, sondern sind die Folge langjähriger und dauerhafter Belastungen, sei es durch chemische Stoffe oder durch körperliche Arbeit.

Wenn Sie also bereits viele Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, dann können Sie beim Regelalter eine Menge Rentenpunkte vorweisen. Entsprechend fällt ihre Altersrente vermutlich höher aus als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung.

Vorzeitige Altersrente mit Abzügen?

Von der Erwerbsminderungsrente in die vorgezogene Altersrente zu wechseln, ist meist keine gute Idee. Denn der frühzeitige Ruhestand kostet pro Monat 0,3 Prozent der Rente – ein Leben lang.

Das lohnt sich besonders deshalb nicht, weil für die Erwerbsminderungsrente eine sogenannte Zurechnungszeit gilt. Sie wird also berechnet, als hätten Sie mit ihrem ursprünglichen Verdienst bis zur Regelaltersgrenze weiter gearbeitet.