Ende Juni und im Juli kommen zwei verschiedene Briefe der Rentenversicherung. Hier bekommen Sie eine Übersicht, was es damit auf sich hat.
Inhaltsverzeichnis
Die Rentenanpassung im Juli
Am 1. Juli beginnt die generelle Erhöhung der gesetzlichen Altersrente. Rund drei Millionen Rentner erhalten indessen noch einen zweiten Zuschlag, der ebenfalls ab Juli gilt. Einige Rentner erhalten so eine Erhöhung von zwölf Prozent.
Auch die Erwerbsminderungsrente wird erhöht
Nicht nur die Altersrente wird erhöht, sondern auch die Erwerbsminderungsrente. Je nach Jahrgang erhalten Erwerbsgeminderte einen Zuschlag von 4,5 Prozent oder von 7,5 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert zur Erwerbsminderungsrente: „Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.”
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Warum bekommen die einen mehr als die anderen?
Die unterschiedliche Höhe des Zuschlags soll eine vorherige Ungleichbehandlung ausgleichen. Wer diese Rente ab 2014 sowie ab 2019 bezog, bekam bereits eine Erhöhung, doch die älteren Jahrgänge gingen leer aus. Dies soll jetzt berichtigt werden.
Im Juli kommt der Bescheid
Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Erwerbsgeminderten über ihren jeweiligen Zuschlag im Juli mit einem Bescheid. Darin wird nicht nur über die Höhe des Zuschlags informiert, sondern auch über den Zeitraum, in dem dieser ausgezahlt wird.
Zweistufiges Modell
Das ist nämlich etwas kompliziert, denn die Auszahlung erfolgt erst einmal getrennt von der Rente in einer eigenen Überweisung zwischen dem zehnten und 20. Tag des Monats. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann in die Rente eingerechnet.
Warum erfolgt der Zuschlag zweistufig?
Der Grund für diese Auszahlung in zwei Stufen liegt daran, dass die Rentenversicherung es zum vorgegebenen Termin im Juli 2024 nicht schaffte, die Rentenzahlung automatisch umzustellen.
Die Gründe dafür waren technisch-digitale Defizite sowie mangelndes Personal. Darum gibt es erst einmal einen pauschalen Zuschlag, und im Dezember 2025 folgt dann die individuelle Anpassung.
Die Deutsche Rentenversicherung führt aus: „In der ersten Stufe wird der Zuschlag auf Basis des Rentenbetrages berechnet.” Im Dezember 2025 gibt es dann den Zuschlag „auf Basis der Rente zugrundeliegenden persönlichen Entgeltpunkte.“
Es gibt einen gesonderten Bescheid
Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “„Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.“
Müssen Sie einen Antrag stellen?
Einen Antrag müssen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nicht stellen. In beiden Stufen gibt es den Zuschlag automatisch. Er gilt nicht nur für die jetzigen Erwerbsminderungsrentner, sondern auch für diejenigen, die heute eine Hinterbliebenen- oder Altersrente beziehen und unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente bekamen.