Rente: Diese Renten-Kürzung bleibt lebenslang wenn man vor Regelalter startet

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Teilrente klingt nach flexiblem Übergang. Sie wählen einen Prozentsatz der Rente und arbeiten weiter. Entscheidend ist der Zeitpunkt. Vor der Regelaltersgrenze kostet die Teilrente dauerhaft Geld.

Ab der Regelaltersgrenze wird sie zum finanziellen Hebel. Sie erfahren, wie Sie Kürzungen vermeiden, den Monatsbetrag erhöhen und welche Rechenschritte dahinterstehen.

Was „Teilrente“ rechtlich bedeutet

Teilrente ist eine Altersrente in selbst gewählter Höhe. Der Anteil liegt zwischen 10 % und 99,99 %. Sie bestimmen die Stufe und können später anpassen. Die Regelaltersgrenze markiert die Grenze zwischen Abschlag und Bonus. Für den Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Das bleibt so.

Vor der Regelaltersgrenze: Abschlag trifft jede Zahlung

Wer vor dem Regelalter eine Altersrente startet, erhält einen dauerhaften Abschlag. Er beträgt 0,3 % je vorgezogenem Monat, maximal 14,4 % bei 48 Monaten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie 10 %, 50 % oder 99,99 % Teilrente wählen. Starten Sie mit 63 statt 67, sinkt der Rentenanspruch lebenslang.

Beispiel: Ohne Vorziehen lägen 1.600 € brutto an. Vier Jahre früher reduziert das auf rund 1.370 € brutto. Der Verlust beträgt etwa 230 € monatlich – dauerhaft.

Wichtig ist der Mechanismus: Der Abschlag entsteht durch den sogenannten Zugangsfaktor. Er verringert die persönlichen Entgeltpunkte. Der Abschlag bleibt bestehen. Er verschwindet später nicht wieder.

Neue Entgeltpunkte: Was wirklich gekürzt wird – und was nicht

Sie arbeiten trotz früher Teilrente weiter? Sie erwerben neue Entgeltpunkte. Diese Punkte zählen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente. Ab diesem Zeitpunkt werden sie ohne Abschlag berücksichtigt.

Warten Sie mit der Anrechnung sogar noch länger, steigt der Zugangsfaktor um 0,5 % je Monat. Neue Punkte, die erst nach der Regelaltersgrenze in die Rente einfließen, tragen also keinen alten Abschlag. Damit korrigieren Sie einen verbreiteten Irrtum.

Nach der Regelaltersgrenze: Teilrente als Rendite-Hebel

Nach Erreichen des Regelalters dreht sich das Verhältnis. Sie können die Altersrente vollständig abschlagsfrei beziehen. Oder Sie wählen eine Teilrente, etwa 50 % oder 99,99 %. Den nicht abgerufenen Teil verzinsen Sie gesetzlich. Er wächst jeden Monat um 0,5 %. Das ergibt 6 % pro Jahr. Gleichzeitig erhöhen Beiträge aus Beschäftigung Ihre Entgeltpunkte.

Diese zusätzlichen Punkte werden jährlich zugeschlagen. Je später die Berücksichtigung erfolgt, desto höher der Faktor.

Ein Beispiel zeigt den Effekt: Mit 67 stehen 1.600 € brutto an. Sie nehmen 50 %. 800 € werden gezahlt, 800 € bleiben stehen. Nach 24 Monaten wächst der zurückgestellte Teil auf 896 €. Steigen Sie mit 69 auf 100 % um, liegt die Rente allein dadurch bei rund 1.696 € – zuzüglich der neuen Entgeltpunkte aus Arbeit. Das ist planbar, transparent und rechtlich abgesichert.

99,99 % Teilrente: Wofür sich der Minimal-Verzicht lohnt

Die Teilrente ab 99,99 % sichert formell den Status als Teilrentner. Ein minimaler Verzicht von 0,01 % genügt. Warum das wichtig ist: Sie können weiter Pflichtbeiträge zahlen und so neue Entgeltpunkte erwerben. Zudem bleibt der nicht bezogene Mini-Anteil bonusfähig.

Das Modell ist vor allem nach der Regelaltersgrenze sinnvoll. Vor dem Regelalter würde der Abschlag auf die bereits gezahlte Rente greifen und damit den Gesamtnutzen schmälern.

Hinzuverdienst: Keine Deckel mehr seit 2023

Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie dürfen neben Rente beliebig viel verdienen. Das macht die Teilrente als Steuer- und Beitragstaktik weniger zwingend als früher. Entscheidend bleibt jedoch der Zugangsfaktor. Vorziehen kostet, spätes Inanspruchnehmen bringt Zuschläge.

Praxis-Check: Zwei Wege im direkten Vergleich

Weg A: Start mit 63 (Jg. 1964), 50 % Teilrente.
Sie erhalten sofort 50 % der Rente. Der Abschlag von 14,4 % reduziert den Monatsbetrag dauerhaft. Sie arbeiten weiter und erwerben neue Punkte. Diese Punkte werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschlag berücksichtigt. Der alte Abschlag auf die bis 63 erworbenen Punkte bleibt. Unterm Strich benötigen Sie strikte Rücklagen, um den früheren Zufluss später zu kompensieren.

Weg B: Start mit 67, 50 % Teilrente bis 69, danach 100 %.
Kein Abschlag. Der nicht bezogene Anteil wächst um 12 % in zwei Jahren. Zusätzliche Entgeltpunkte aus Arbeit erhöhen die Rente zusätzlich. Beim späteren Wechsel auf 100 % profitieren beide Effekte. Der Monatsbetrag liegt darüber, ohne dass Sie vorher Ausgleichszahlungen leisten mussten.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Starten Sie nicht vor Erfüllung entscheidender Monate. Ein frühes Datum reißt die Quote in der Krankenversicherung der Rentner. Das verteuert Beiträge über Jahre. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein. Nachträgliche Nachzahlungen sind begrenzt. Prüfen Sie 45 Jahre Wartezeit sauber. Kinder- und Pflegezeiten zählen oft. Planen Sie den Startmonat strategisch.

Er sollte zur gewünschten Quote und zum Steuerjahr passen. Liegt ein GdB 50 vor, sichern Sie den Bescheid früh. Er öffnet den Weg in die günstigere Rente für Schwerbehinderte. Beenden Sie den Job nicht, bevor Zeiten belegt sind. Schließen Sie Lücken. Lassen Sie Zweifelsmonate schriftlich klären.

Was Sie konkret tun sollten

Lassen Sie eine Rentenauskunft erstellen. Prüfen Sie Zugangsfaktor, Entgeltpunkte und mögliche Zuschläge. Entscheiden Sie über Teil- oder Vollrente ab Regelalter. Nutzen Sie die 0,5 % pro Monat gezielt. Arbeiten Sie nach der Regelaltersgrenze weiter? Planen Sie den jährlichen Zuschlagstermin ein. Prüfen Sie Steuern und Krankenversicherung.

Eine 99,99 %-Teilrente kann hier Vorteile sichern. Wenn Sie zwingend früher starten müssen, rechnen Sie streng. Legen Sie die nötigen Rücklagen für den Abschlag fest. Oder gleichen Sie Abschläge mit freiwilligen Beiträgen aus, wenn das wirtschaftlich passt.