Rente: Der Rentenzuschlag bis zu 7,5 Prozent ist steuerpflichtig

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Die Besteuerung der Rente nimmt in Deutschland seit Jahren stetig zu. Vor allem Rentnerinnen und Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente zusรคtzliche Einkรผnfte erzielen, sind hรคufig betroffen.

Mit dem seit dem 1. Juli 2024 eingefรผhrten Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent fรผr Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erweitert sich der Kreis jener, die womรถglich eine Steuererklรคrung abgeben mรผssen. Experten wie der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knรถppel gehen davon aus, dass sich dies auf รผber drei Millionen Menschen auswirken kรถnnte.

Dabei lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf die steuerlichen Pflichten, denn der neue Zuschlag erhรถht das zu versteuernde Einkommen und kann dazu fรผhren, dass bislang nicht steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner nun eine Steuererklรคrung einreichen mรผssen.

Was ist der Rentenzuschlag?

Der Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent ist eine neue gesetzliche Rentenleistung, die nach den Vorschriften der ยงยง 307i und j des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) gewรคhrt wird.

Er richtet sich vor allem an Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente).

Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf diese Zusatzleistung besteht und von der Rentenversicherung anerkannt wird. Mit dieser MaรŸnahme mรถchte der Gesetzgeber den Lebensstandard von Menschen verbessern, die aus gesundheitlichen Grรผnden nur eingeschrรคnkt am Arbeitsleben teilnehmen konnten. Der Zuschlag wird automatisch zusammen mit der regulรคren Rente ausgezahlt und erhรถht dadurch direkt die monatlichen Bezรผge.

Warum kann der Zuschlag steuerpflichtig werden?

Viele Menschen gehen fรคlschlicherweise davon aus, dass Renteneinkรผnfte grundsรคtzlich steuerfrei seien. Tatsรคchlich gelten gesetzliche Rentenzahlungen als Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Der neu eingefรผhrte Zuschlag wird nicht anders behandelt als die ursprรผngliche Erwerbsminderungsrente selbst.

Er gehรถrt damit zum steuerpflichtigen Renteneinkommen und wird bei der Berechnung des zu versteuernden Gesamteinkommens berรผcksichtigt. Ob fรผr die betreffende Rentenempfรคngerin oder den Rentenempfรคnger am Ende Steuern anfallen, hรคngt entscheidend davon ab, ob das Gesamteinkommen die jeweils geltenden steuerlichen Grundfreibetrรคge รผberschreitet.

Ab 2025 betrรคgt dieser Grundfreibetrag 12.096 Euro fรผr Alleinstehende. Liegt das Einkommen โ€“ inklusive Rentenzuschlag โ€“ darรผber, fรคllt Einkommensteuer an.

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Was bedeutet die Meldung an die Finanzรคmter?

Wenn sich Betroffene fragen, ob sie den neuen Zuschlag separat beim Finanzamt angeben mรผssen, lohnt ein genauer Blick auf das Meldeverfahren. Grundsรคtzlich รผbermittelt die gesetzliche Rentenversicherung alle Rentendaten automatisch an die Zentrale Zulagenstelle fรผr Altersvermรถgen (ZfA).

Die ZfA leitet diese Daten an die Finanzverwaltung der jeweiligen Bundeslรคnder weiter. Auf diese Weise liegen den Finanzรคmtern die nรถtigen Informationen vor, ohne dass Rentnerinnen und Rentner selbst aktiv werden mรผssen. Diese automatisierte Datenรผbertragung ist gesetzlich geregelt und umfasst sowohl den regulรคren Rentenbetrag als auch den neuen Rentenzuschlag. Wer eine Steuererklรคrung abgibt, findet die entsprechenden Betrรคge in der elektronischen Steuerakte bereits vor.

Mรผssen Rentnerinnen und Rentner etwas selbst melden?

Eine gesonderte Meldung des Zuschlags an das Finanzamt ist im Normalfall nicht notwendig. Die entscheidenden Werte werden dem Finanzamt bereits elektronisch zur Verfรผgung gestellt. Wรผnscht jemand jedoch, abweichende Angaben in der Steuererklรคrung zu machen โ€“ zum Beispiel weil die vom Rentenversicherungstrรคger gemeldeten Daten aus einem bestimmten Grund nicht stimmen oder es Unklarheiten gibt โ€“ muss deutlich werden, dass der Zuschlag zum Gesamtrentenbetrag gehรถrt.

In solchen Fรคllen sind die korrekten Betrรคge in der Steuererklรคrung entsprechend anzupassen. Wer sich unsicher ist, ob die abgefรผhrten Steuern, die Hรถhe des Grundfreibetrags oder andere Faktoren richtig erfasst wurden, kann bei der zustรคndigen Rentenversicherung eine detaillierte Bescheinigung seiner jรคhrlichen Bezรผge anfordern und diese den Steuerunterlagen beilegen.

Wie wirkt sich der Zuschlag auf die Steuerhรถhe aus?

Der neue Rentenzuschlag kann insbesondere jene Rentnerinnen und Rentner in die Steuerpflicht hineinrรผcken, die bislang knapp unter dem Grundfreibetrag lagen. Wer bisher von einer Steuerpflicht verschont blieb, kann nun durch den Zuschlag das zu versteuernde Einkommen รผber die geltende Freigrenze heben.

In diesem Fall wird zumindest ein Teil des Gesamteinkommens steuerpflichtig. Zugleich profitieren Bezieherinnen und Bezieher, deren Rente deutlich hรถher ist, von einem hรถheren monatlichen Zahlbetrag, mรผssen diesen aber gemeinsam mit ihren bisherigen Einkรผnften in der Steuererklรคrung eintragen. Dabei besteht die Mรถglichkeit, dass die hรถhere Rente einen grรถรŸeren Teil des Gesamteinkommens dem Steuertarif unterwirft.

Was sollten betroffene Rentnerinnen und Rentner beachten?

Die Einfรผhrung des Rentenzuschlags ist grundsรคtzlich eine positive Nachricht, da sie fรผr Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine willkommene finanzielle Entlastung darstellt.

Gleichwohl fรผhrt diese Entlastung nicht automatisch zu einer steuerlichen Befreiung. Rentnerinnen und Rentner sollten sich daher rechtzeitig mit den steuerlichen Vorschriften vertraut machen. Wer unsicher ist, ob er nun รผber dem Grundfreibetrag liegt, kann sich an ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin wenden, um die eigene Situation klรคren zu lassen. Auch eine vorsorgliche Steuererklรคrung kann sich lohnen, wenn unerwartete Nachzahlungen drohen.

Wie lรคsst sich die steuerliche Belastung abschรคtzen?

Um eine erste Einschรคtzung zu erhalten, kann der Gesamtbetrag aus gesetzlicher Rente und dem neuen Zuschlag รผberschlรคgig dem Grundfreibetrag gegenรผbergestellt werden. Wenn sich ergibt, dass die Summe knapp darรผberliegt, sollte eine genaue Ermittlung erfolgen, unter anderem durch Abzรผge wie den Werbungskostenpauschbetrag oder Sonderausgaben.

Auch Zuschlรคge aus anderen Einkommensarten โ€“ zum Beispiel Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalertrรคge โ€“ sind in die Berechnung einzubeziehen. Liegt das Gesamteinkommen schlussendlich oberhalb der Freibetrรคge, kann eine Nachzahlung fรคllig werden. Werden relevante Freibetrรคge nicht ausgeschรถpft, kรถnnte eine Rรผckerstattung resultieren. Wichtig ist, dass sรคmtliche Einkommenskomponenten erfasst werden.

Dazu der Rentenberater: “Rentner, die seit dem 01.07.2024 den Extra-Rentenzuschlag bis 7,5 % erhalten, mรผssen aufpassen. Es kann sein, dass allein wegen der Zahlung dieses Rentenzuschlages bei einzelnen Betroffenen die Steuerpflicht eingetreten ist und sie eine Einkommenssteuererklรคrung abgeben mรผssen. Ob die Betroffenen dann Einkommenssteuern auf die Renteneinkรผnfte inklusive des Rentenzuschlages zahlen mรผssen, hรคngt davon ab, wie hoch das zu versteuernde Einkommen nach Abzug alles steuerlichen Abzugspositionen, wie dem Steuerfreibetrag fรผr Renten, Kranken-und Pflegeversicherungskosten, Pauschbetrag usw. ausfรคllt. Das zustรคndige Finanzamt berechnet das zu versteuernde Einkommen nach Abgabe der Steuererklรคrung.

Was bedeutet das alles fรผr die Zukunft?

Mit der Einfรผhrung des Zuschlags wird sich die Situation vieler Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zumindest finanziell verbessern.

Allerdings steigen zugleich die Anforderungen, sich รผber steuerliche Fragen auf dem Laufenden zu halten. In den kommenden Jahren kรถnnten die Grenzen fรผr die Steuerpflicht weiter sinken, wรคhrend die Besteuerung der Renten weiter zunimmt. Die automatisierte Datenรผbermittlung zwischen Rentenversicherung, ZfA und Finanzรคmtern ist fรผr viele Betroffene zwar eine Erleichterung.

Dennoch gilt es, die jรคhrlich ausgewiesenen Betrรคge sorgfรคltig zu prรผfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. In jedem Fall sollten Rentnerinnen und Rentner ihre Steuerpflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen, um unliebsame รœberraschungen durch Nachzahlungen zu vermeiden.