Im Laufe eines Arbeitslebens sammelt sich auf dem Rentenkonto eine beträchtliche Summe an. Diese wird durch die monatlichen Beiträge von Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern angesammelt, die an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überwiesen werden. Die Beiträge betragen derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Diese Ansprüche werden erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausgezahlt!
Tabelle: Wann bekomme ich meine Rente?
Geburtsjahr | Regelsaltersgrenze |
1955 | 65 / 9 Monate |
1956 | 65 / 10 Monate |
1957 | 65 / 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 / 2 Monate |
1960 | 66 / 4 Monate |
1961 | 66 / 6 Monate |
1962 | 66 / 8 Monate |
1963 | 66 / 10 Monate |
1964 | 67 |
Früher an das Geld kommen: Geht das überhaupt?
Der reguläre Weg zu den Rentenansprüchen ist das gesetzliche Renteneintrittsalter, das abhängig vom Geburtsjahr variiert.
Viele Arbeitnehmer überlegen jedoch, ob sie ihre Rentenansprüche nicht schon vorzeitig auszahlen lassen können, um zum Beispiel ins Ausland zu gehen oder eine private Altersvorsorge aufzubauen.
Das ist grundsätzlich nicht möglich. Die gesetzliche Rente in Deutschland wird ausschließlich in Form monatlicher Zahlungen ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt. Eine vorzeitige Auszahlung der kompletten Rente ist nicht vorgesehen.
Vorgezogene Altersrente: Ein früherer Weg in den Ruhestand
Für diejenigen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, gibt es jedoch einige Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Die vorgezogene Altersrente bietet drei Hauptwege:
- den Weg über eine anerkannte Schwerbehinderung
- nach 45 Versicherungsjahren
- mit erheblichen finanziellen Abschlägen
Diese Optionen ermöglichen es, bereits einige Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn in den Ruhestand zu treten. Dennoch müssen auch hier mindestens 60 Jahre erreicht werden, um von diesen Regelungen profitieren zu können.
Kann man sich die Rente vorzeitig auszahlen lassen?
Ein oft gestellter Wunsch ist die vorzeitige Auszahlung der Rentenansprüche, beispielsweise mit 50 Jahren. Dies wäre jedoch nur theoretisch möglich, wenn man auf die spätere Rentenzahlung verzichtet und sich vollständig privat absichert.
Ausnahme: Private Rentenversicherungen
Doch eine solche Möglichkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gegeben. Anders verhält es sich bei privaten Rentenversicherungen, wo eine vorzeitige Auszahlung aber oft nur gegen hohe Gebühren möglich ist.
Weitere Sonderregelungen
Es gibt eine spezifische Ausnahme: Wenn jemand die fünfjährige Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllt hat, kann er sich die eingezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.
Diese Situation tritt häufig bei Personen auf, die kurzzeitig angestellt waren und dann in die Selbstständigkeit gewechselt oder verbeamtet wurden. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der eigenen Beiträge möglich.
Beantragung der Rückerstattung
Eine Rückerstattung der Beiträge erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung stellt hierfür entsprechende Formulare zur Verfügung.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur die eigenen Beiträge und nicht die vom Arbeitgeber oder durch Erwerbslosigkeit gutgeschriebenen Beiträge zurückerstattet werden.
Regelungen im Überblick
- Gesetzliches Rentenalter: Die Rente wird erst ab dem gesetzlichen Rentenalter ausgezahlt, welches abhängig vom Geburtsjahr variiert.
- Vorgezogene Rente: Möglich mit Schwerbehinderung, nach 45 Versicherungsjahren oder mit finanziellen Abschlägen ab mindestens 60 Jahren.
- Vorzeitige Auszahlung: Generell nicht möglich, außer unter bestimmten Umständen bei Nichterreichen der fünfjährigen Mindestversicherungszeit.
- Beitragsrückerstattung: Nur für eigene Beiträge und nur, wenn die Pflichtversicherungszeit nicht erfüllt ist und keine Pflichtversicherung mehr besteht.
Die Altersrente in Deutschland ist fest an das gesetzliche Renteneintrittsalter gebunden. Eine frühzeitige Auszahlung ist, nur in wenigen Ausnahmefällen, möglich.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.